Sehr geehrter Herr
Prof. Dr. Freude,
lassen Sie nicht zu,
dass die Schweinemastanlage Haßleben mithilfe eines
Geflechts von Ausnahmeregelungen genehmigt wird!
Nach Recht und
Gesetz ist diese Schweinemastanlage nicht
genehmigungsfähig: Ein einziger der vielen
vorliegenden Ablehnungsgründe reicht bereits aus, um
die dort beabsichtigte Qualmast und damit verbundene
Naturzerstörung zu verbieten.
Diese Art der
Massentierhaltung ist gesellschaftlich nicht mehr
gewollt.
Mit
freundlichen Grüßen |