Pressekonferenz zu Haßleben am 4.3.2011 |
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Pressepapier: Neues Moorgutachten bestätigt Unverträglichkeit mit Umwelt Nach dem jetzt vorliegenden Moorgutachten von Prof. Joosten gibt es einen weiteren Grund die geplante Schweinemastanlage nicht zu genehmigen. Schon diverse andere Gutachten haben belegt, dass die Antragsunterlagen bezüglich der Umweltbelastungen für Wald, Moor und Wasser (Große Heide, Kuhzer Grenzbruch, Kuhzer See und Grundwasser) erheblich geschönt waren und die Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden: 1. Das Waldgutachten (Prof. Feger 2006, Ergänzungen 2008) hat gezeigt, dass das Gutachten der Antragstellerin fehlerhaft war und der benachbarte wertvolle Wald durch den Betrieb der Anlage geschädigt würde. 2. In Tierschutzgutachten (Hörning 2006, Dt. Tierschutzbund 2009) wurde dargestellt, dass die gewählten Haltungsformen für die Schweine den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften nicht entsprechen. 3. Im Seegutachten (Greuner-Pönicke 2008) wurde nachgewiesen, dass der Kuhzer See schon durch geringe Mehrbelastung gefährdet würde und Belastungen durch den Betrieb der Anlage und die vorgesehene Abwasserversickerung unvermeidbar auftreten würden. Die Auswirkungen der Ausbringung der Gülle auf drainierten Flächen auf benachbarte Schutzgebiete der Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Richtlinie wurden nicht einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen. Nur durch die Erwägung von Ausnahmeregelungen in maßgeblichen Bereichen konnte das Verfahren über Jahre fortgeführt werden: 1. Es wurde kein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Maßgaben der Raumordnungsbehörde wurden im nachfolgenden Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt. 2. Fristüberschreitungen bei der Nachreichung notwendiger Unterlagen wurde mehrfach geduldet. 3. Verbindliche Brandschutzregelungen werden negiert (kein Löschen möglich, Tierrettung ausgeschlossen). 4. Im Tierschutz wurde die Europäische Schweinehaltungsrichtlinie missachtet. (kein Tageslicht, kein organisches Beschäftigungsmaterial, keine Einstreu, Sauen zu lange in Kastenständen, routinemäßiges Kupieren der Schwänze und Abkneifen der Eckzähne). Der zu erwartende riesige Ausstoß an Stickstoff, besonders in Form von Ammoniak aus der Abluft und bei der Lagerung und Ausbringung der Gülle widerspricht der Selbstverpflichtung der Bundesregierung gegenüber der EU, die Stickstoffemissionen in Deutschland zu senken. Ein EU-Strafverfahren droht. Das Umweltbundesamt (UBA) verlangt von der Landwirtschaft eine Abkehr von der industriellen Tierhaltung. Sein Präsident, Jochen Flasbarth, sagt: "Dass wir mit immer größerem industriellen Aufwand die Tierproduktion vorantreiben und dadurch die Ökosysteme aus den Fugen bringen, ist ein falscher Weg." Die Bürgerinitiative „Kontra Industrieschwein“ kämpft mit Verbänden und anderen Organisationen (BUND, NABU, Deutscher Tierschutzbund, PROVIEH, AbL, Albert Schweitzer Stiftung, Bündnis 90 / Die Grünen etc.) seit 2004 für eine Einhaltung von Recht und Gesetz. Stationen des Verfahrens und unseres Widerstandes:1. Antrag auf Raumordnungsverfahren für Schweinemastanlage 2003 2. Genehmigungsantrag 20043. Erörterungstermin mit 1200 Einwendungen 2005 ( nicht ordentlich abgeschlossen wegen fehlerhafter Unterlagen ) 4. Widerstandsfest Boitzenburg 20055. Protest vor dem Brandenburger Tor Potsdam 2005 6. Vesper Welttierschutztag Templin 20067. „free the pigs“-Festival Uckermark, Berlin und Magdeburg 2006 8. Erklärung des LUA, dass die Anlage so wie geplant nicht genehmigungsfähig sei 20079. Abänderung des Antrags auf 68.000 Tierplätze, neue Wasserkläranlage, neues Verfahren zur Abluftreinigung, zusätzliche Lärmschutzmaßnahme 2008 10. Demo Potsdam 200911. „A seed“ Veranstaltung in Templin 2009 12. Petition an Minister Woidke mit 3600 Unterschriften 200913. Gründung Netzwerk „Bauernhöfe gegen Agrarfabriken“ 2009 14. Demo anlässlich der Grünen Woche 201015. Widerstandsfest in Kuhz 2010 16. Ganzseitige Anzeige im "Spiegel" am 18.10.201017. Themenwagen "www.wir-haben-es-satt.de"-Demo in Berlin 2011 Aktueller Stand:Das jetzt vorliegende Moorgutachten zum Kuhzer Grenzbruch von Prof. Joosten wurde vom LUGV in Auftrag gegeben, um die Aussagen des Gutachtens der Antragstellerin zu überprüfen und zu klären, ob eine Schädigung des Moores der Genehmigung entgegensteht. Die Ergebnisse sind eindeutig: 1. Das Ursprungsgutachten weist gravierende Mängel auf. Das Moor entspricht den Kriterien für einen geschützten Biotop und einen prioritär zu schützenden FFH-Lebensraumtyp (Birken-Moorwald).2. Eine starke Beeinträchtigung des Moores während des Betriebes der Altanlage zwischen 1978 und 1991 kann an Hand von Torfablagerungen belegt werden. 3. Das Moor weist Voraussetzungen auf, die eine Verbesserung möglich machen.4. Bereits der von der Antragstellerin erwartete Stickstoffeintrag über die Luft aus der Schweinemastanlage wird das Moor weiter schädigen. Möglicherweise wird der Stickstoffeintrag noch erheblich höher sein. 5. Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen sind nicht erkennbar.Derzeit liegt das Gutachten beim Landkreis Uckermark zur Prüfung, ob auch in diesem Fall eine Ausnahmeregelung gefunden werden kann. Mit einer naturschutzrechtlichen Befreiung könnte die Anlage trotz zu erwartender Zerstörung des Kuhzer Grenzbruches genehmigt werden. Über die Erteilung der zahlreichen Ausnahmegenehmigungen befindet das LUGV.Wir erwarten eine
klare Ablehnung. |