Pressekonferenz zu Haßleben am 4.3.2011

  Unser Pressepapier:
Ablehnung der Schweinemastanlage Haßleben absehbar

Neues Moorgutachten bestätigt Unverträglichkeit mit Umwelt

Nach dem jetzt vorliegenden Moorgutachten von Prof. Joosten gibt es einen weiteren Grund die geplante Schweinemastanlage nicht zu genehmigen.

Schon diverse andere Gutachten haben belegt, dass die Antragsunterlagen bezüglich der Umweltbelastungen für Wald, Moor und Wasser (Große Heide, Kuhzer Grenzbruch, Kuhzer See und Grundwasser) erheblich geschönt waren und die Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden:

 1. Das Waldgutachten (Prof. Feger 2006, Ergänzungen 2008) hat gezeigt, dass das Gutachten der Antragstellerin fehlerhaft war und der benachbarte wertvolle Wald durch den Betrieb der Anlage geschädigt würde.

 2. In Tierschutzgutachten (Hörning 2006, Dt. Tierschutzbund 2009) wurde dargestellt, dass die gewählten Haltungsformen für die Schweine den europa- und bundesrechtlichen Vorschriften nicht entsprechen.

 3. Im Seegutachten (Greuner-Pönicke 2008) wurde nachgewiesen, dass der Kuhzer See schon durch geringe Mehrbelastung gefährdet würde und Belastungen durch den Betrieb der Anlage und die vorgesehene Abwasserversickerung unvermeidbar auftreten würden.

Die Auswirkungen der Ausbringung der Gülle auf drainierten Flächen auf benachbarte Schutzgebiete der Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Richtlinie wurden nicht einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen.

Nur durch die Erwägung von Ausnahmeregelungen in maßgeblichen Bereichen konnte das Verfahren über Jahre fortgeführt werden:

1. Es wurde kein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Maßgaben der Raumordnungs­behörde wurden im nachfolgenden Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt.

 2. Fristüberschreitungen bei der Nachreichung notwendiger Unterlagen wurde mehrfach geduldet.

 3. Verbindliche Brandschutzregelungen werden negiert (kein Löschen möglich, Tierrettung ausgeschlossen).

 4. Im Tierschutz wurde die Europäische Schweinehaltungsrichtlinie missachtet. (kein Tageslicht, kein organisches Beschäftigungsmaterial, keine Einstreu, Sauen zu lange in Kastenständen, routinemäßiges Kupieren der Schwänze und Abkneifen der Eckzähne).

Der zu erwartende riesige Ausstoß an Stickstoff, besonders in Form von Ammoniak aus der Abluft und bei der Lagerung und Ausbringung der Gülle widerspricht der Selbstverpflichtung der Bundesregierung gegenüber der EU, die Stickstoffemissionen in Deutschland zu senken. Ein EU-Strafverfahren droht. Das Umweltbundesamt (UBA) verlangt von der Landwirtschaft eine Abkehr von der industriellen Tierhaltung. Sein Präsident, Jochen Flasbarth, sagt: "Dass wir mit immer größerem industriellen Aufwand die Tierproduktion vorantreiben und dadurch die Ökosysteme aus den Fugen bringen, ist ein falscher Weg."

Die Bürgerinitiative „Kontra Industrieschwein“ kämpft mit Verbänden und anderen Organisationen (BUND, NABU, Deutscher Tierschutzbund, PROVIEH, AbL, Albert Schweitzer Stiftung, Bündnis 90 / Die Grünen etc.) seit 2004 für eine Einhaltung von Recht und Gesetz.

Stationen des Verfahrens und unseres Widerstandes:

 1. Antrag auf Raumordnungsverfahren für Schweinemastanlage 2003

 2. Genehmigungsantrag 2004

 3. Erörterungstermin mit 1200 Einwendungen 2005 ( nicht ordentlich abgeschlossen wegen fehlerhafter Unterlagen )

 4. Widerstandsfest Boitzenburg 2005

 5. Protest vor dem Brandenburger Tor Potsdam 2005

 6. Vesper Welttierschutztag Templin 2006

 7. „free the pigs“-Festival Uckermark, Berlin und Magdeburg 2006

 8. Erklärung des LUA, dass die Anlage so wie geplant nicht genehmigungsfähig sei 2007

 9. Abänderung des Antrags auf 68.000 Tierplätze, neue Wasserkläranlage, neues Verfahren zur Abluftreinigung, zusätzliche Lärmschutzmaßnahme 2008

10. Demo Potsdam 2009

11. „A seed“ Veranstaltung in Templin 2009

12. Petition an Minister Woidke mit 3600 Unterschriften 2009

13. Gründung Netzwerk „Bauernhöfe gegen Agrarfabriken“ 2009

14. Demo anlässlich der Grünen Woche 2010

15. Widerstandsfest in Kuhz 2010

16. Ganzseitige Anzeige im "Spiegel" am 18.10.2010

17. Themenwagen "www.wir-haben-es-satt.de"-Demo in Berlin 2011

Aktueller Stand:

Das jetzt vorliegende Moorgutachten zum Kuhzer Grenzbruch von Prof. Joosten wurde vom LUGV in Auftrag gegeben, um die Aussagen des Gutachtens der Antragstellerin zu überprüfen und zu klären, ob eine Schädigung des Moores der Genehmigung entgegensteht. Die Ergebnisse sind eindeutig:

1. Das Ursprungsgutachten weist gravierende Mängel auf. Das Moor entspricht den Kriterien für einen geschützten Biotop und einen prioritär zu schützenden FFH-Lebensraumtyp (Birken-Moorwald).

2. Eine starke Beeinträchtigung des Moores während des Betriebes der Altanlage zwischen 1978 und 1991 kann an Hand von Torfablagerungen belegt werden.

3. Das Moor weist Voraussetzungen auf, die eine Verbesserung möglich machen.

4. Bereits der von der Antragstellerin erwartete Stickstoffeintrag über die Luft aus der Schweinemastanlage wird das Moor weiter schädigen. Möglicherweise wird der Stickstoffeintrag noch erheblich höher sein.

5. Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen sind nicht erkennbar.

Derzeit liegt das Gutachten beim Landkreis Uckermark zur Prüfung, ob auch in diesem Fall eine Ausnahmeregelung gefunden werden kann. Mit einer naturschutzrechtlichen Befreiung könnte die Anlage trotz zu erwartender Zerstörung des Kuhzer Grenzbruches genehmigt werden.

Über die Erteilung der zahlreichen Ausnahmegenehmigungen befindet das LUGV.

Wir erwarten eine klare Ablehnung.
Nähere Informationen unter www.kontraindustrieschwein.de

 

Reaktionen

Berichterstattung im Inforadio

Filmbericht auf rbb Brandenburg

Gesamter Artikel als
UckermarkKurier (Kurzfassung)
Artikel vom 04.03.2011
Bund: Schweinemast bedroht angrenzende Natur
Potsdam (dpa).
Die Wiederinbetriebnahme einer großen Schweinemastanlage im uckermärkischen Haßleben könnte eventuell wegen Auswirkungen auf ein angrenzendes Moor scheitern. Eine Genehmigung sei mit dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz nicht vereinbar, argumentierte Thomas Volpers vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) am Freitag in Potsdam unter Bezug auf ein vom Landesumweltamt in Auftrag gegebenes Gutachten. Danach könnten europarechtlich geschützte Tierarten im Moor durch die Gülle der Schweinemast bedroht sein, ergänzte BUND-Anwalt Peter Kremer nach. Welche unmittelbaren Schlüsse aus dem Papier zu ziehen sind, ist aber noch nicht klar , meinte hingegen Günter Hälsig vom Umweltministerium. Ob es diesen vom BUND herangezogenen Tabu-Tatbestand gebe, müssen noch vom Landesumweltamt und der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Uckermark) geprüft werden. Es könne zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass die Schweinemast nicht unter Auflagen und Nebenbestimmungen doch zu genehmigen sei. Das Moorgutachten ist nur eine Quelle, um festzustellen, ob die Schweinmast in Haßleben genehmigungsfähig ist, sagte Hälsig. Schnellschüsse werde es nicht geben, eine Entscheidung soll aber noch in diesem Jahr fallen. Da er von gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Investor und Umweltverbänden ausgeht, soll es eine belastbare, schnelle und rechtssichere Entscheidung geben. Ein holländischer Investor will in Haßleben einen Großbetrieb mit schätzungsweise 60 000 Tieren eröffnen. Um das Projekt wird seit sieben Jahren gestritten.



rbb Nachrichten
Agrar
Umweltschützer gegen Schweinemast
Der Bau einer Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) könnte wegen eventueller schädlicher Auswirkungen auf ein angrenzenden Moor scheitern. Eine Genehmigung sei mit dem brandenburgischen Naturschutzgesetz nicht vereinbar, erklärten der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie die Bürgerinitiative "Kontra Industrieschwein" am Freitag in Potsdam. Beide stützen sich auf ein Gutachten des Landesumweltamtes.
Danach könnten europarechtlich geschützte Tierarten im Moor durch die Schweinemast bedroht sein. Ein holländischer Investor will in Haßleben eine Mastanlage für 60.000 Tiere bauen. Umweltministerium: Keine endgültige Entscheidung Welche unmittelbaren Schlüsse aus dem Papier zu ziehen seien, bleibe zunächst unklar, teilte das Umweltministerium mit. Ob es diesen vom BUND herangezogenen "Tabu-Tatbestand" gebe, müssen noch vom Landesumweltamt und der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreis Uckermark) geprüft werden. Es sei noch immer möglich, dass die Schweinemast unter Auflagen und Nebenbestimmungen genehmigt werde.
Eine Entscheidung werde aber noch in diesem Jahr fallen.

Dieses wunderschöne  Biotop könnte durch die Schweinemastanlage ruiniert werden

Dieses geschützte Moor in unmittelbarer Nähe der Anlage
darf nicht der Schweineindustrie zum Opfer fallen!

BILD Berlin BUND:
Umweltprobleme durch Bau von Schweinemast
Freitag, 04. März 2011, 13:41 Uhr Potsdam (dpa/bb) -
Der Bau einer Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) könnte wegen eventuell schädliche Auswirkungen auf ein angrenzenden Moor scheitern. Eine Genehmigung sei mit dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz nicht vereinbar, erklärte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) am Freitag in Potsdam unter Bezug auf ein vom Landesumweltamt in Auftrag gegebenes Gutachten. Danach könnten europarechtlich geschützte Tierarten im Moor durch die Schweinemast bedroht sein. Ein holländischer Investor beabsichtigt in Haßleben einen Zuchtbetrieb mit 60 000 Tieren zu bauen.
 

Gesamter Artikel als
Umweltgutachten könnte Schweinemast verhindern Haßleben (MOZ)
Noch in diesem Jahr soll eine Entscheidung fallen, ob im uckermärkischen Haßleben eine Mastanlage für 68000 Schweine errichtet werden darf. Die Gegner des Vorhabens bauen auf ein neues Gutachten zu einem benachbarten Moor. Sie sehen alle Voraussetzungen erfüllt, die Genehmigung abzulehnen....

Aus der Redaktion:
Kommentare:
Henning Kraudzun 04.03.2011 19:20 Uhr
Mit Adleraugen: Hartes Ringen (moz) Es gibt kaum ein Genehmigungsverfahren, um das in den vergangenen Jahren emotionaler debattiert wurde als um die Schweinemastanlage im uckermärkischen Haßleben. Seit sieben Jahren bearbeitet das Landesumweltamt den Antrag eines holländischen Investors, der Zehntausende Tiere auf engstem Raum halten will. Das Projekt hat eine ganze Region in Aufruhr versetzt Längst ist klar, dass es beim harten Ringen um die Anlage vorerst keinen Gewinner geben wird. Siegt der Unternehmer, werden Umweltschützer vor Gericht ziehen – im umgekehrten Fall ist Ähnliches zu erwarten. Nun haben die Gegner noch einen letzten Trumpf ausgespielt – ein schützenswertes Moor gleich in der Nähe der Ställe. Während sich die Landesregierung mit öffentlichen Verlautbarungen zurückhält, äußern viele Anwohner umso lauter ihre Sorgen. Letztlich würde die gigantische Schweinemast die zarte Tourismusentwicklung in der Region im Keim ersticken. Nicht nur der Gestank vertreibt Ausflügler, auch 
der Imageschaden wäre enorm.