Elisabeth Schroedter
Mitglied des Europäischen Parlaments
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PRESSEMITTEILUNG
Grüne Europaabgeordnete:
Schweinemastanlage in Haßleben
verletzt EU-Recht

 

Elisabeth Schroedter fordert die EU-Kommission in einer Parlamentarischen Anfrage auf, die Vereinbarkeit mit dem europäischen Umweltrecht zu überprüfen

 

Potsdam, 29. August 2005

 

„Ich bin der Meinung, dass die wesentlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen für die Schweinemasten-Lage in Haßleben bisher fehlen. Deshalb ist der heutige Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren völlig deplaziert. Um eine solche umweltbelastende Anlage in einem Naturraum wie der Uckermark genehmigen zu können, müssen umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfungen erfolgen. In einer solchen Prüfung müssen alternative Standorte und Haltungsverfahren sowie die Nullvariante geprüft werden. Dies ist insbesondere deshalb so wichtig, weil die zu erwartenden 190.000 Tonnen Gülle pro Jahr zehn Schutzgebiete des europäischen Naturerbes beeinträchtigen können,“ sagt die Brandenburger Abgeordnete Schroedter.

Schroedter führt weiter aus: „Der bisherige Stand der Planung entspricht aus meiner Sicht weder den EU-Gesetzen für das europäische Naturerbe noch der Wasserrahmenrichtlinie. Es ist für mich völlig unverständlich, dass die Landesregierung durch ein verkürztes Planungsverfahren der zu erwartenden Umweltverschmutzung und der Verletzung von EU-Recht Vorschub leistet.

 
 
Im Anhang die Parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission
Parlamentarische Anfrage der Europaabgeordneten
Elisabeth Schroedter an die EU-Kommission
 
Betrifft: Verletzung der FFH-, UVP-, Wasserrahmenrichtlinie (in Brandenburg, Deutschland)
 

In Haßleben (Brandenburg) ist ein Mastbetrieb mit 85.000 Schweinen geplant. Der Abstand zu den FFH-Gebieten Kuhzer See/DE2747-303, Kronhorst-Groß Fredenwalde/DE 2848-303, Schwemm-pfuhl/DE 2848-304 beträgt 1,5 bis 5 km. Schutzziel für den Kuhzer See und den See Kronhorst-Groß Fredenwalde (Fauna nach Anhang I) ist die Erhaltung der Gewässer in Hydrologie und niedriger Trophie durch Verbot der Überdüngung in den Wassereinzugsgebieten, um den Lebensraum der seltenen Arten wie Europäische Sumpfschildkröte, Schilfröhricht, Fischotter, Bitterling und Rotbauchunke zu sichern. Schutzziele des ”Schwemmpfuhl” (Dünen im Binnenland nach Anhang I) ist Aufrechterhaltung der Nährstoffarmut und der Schutz der Arten wie Fischotter und Rotbauchunke. Die Gülle der Anlage beträgt 190.000 t pro Jahr. Das belastete Regenwasser soll an den Kuhzer See, die Gülle im Umkreis von 30 km auf einem Gebiet von ca. 6.000 Hektar, möglicherweise auch auf Stillegungsflächen ausge-bracht werden. Die Begüllungflächen grenzen an die drei oben genannten sowie weitere sieben FFH-Gebiete (Stromgewässer/DE 2747 302, Hardenbeck-Küstrinchen/DE 2746 301, Klaushagen/DE 2747 304, Platkowsee-Netzowsee-Metzelthin/DE 2847 304, Eulenberge/DE 2848 302, Charlottenhöhe/DE 2748 301, Uckerseewiesen und Trockenhänge/DE 2749-301). Die UVP erfolgte aber nur luftbezogen im Radius von 1,25 km und bezog die FFH-Gebiete nicht mit ein.

 

1) Ist die Kommission der Meinung, dass diese Anlage ohne eine umfassende UVP, ohne Alternativen und Nullvariante wie in 92/43/EWG Art. 6 Abs. 3 gefordert, genehmigt werden kann und damit trotzdem die FFH-Richtlinie eingehalten wird? Wenn ”Nein”, was wird sie dagegen unternehmen?

2) Hält die Kommission es für erforderlich, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowohl nach 92/43/EWG, als auch nach 2000/60/EG erfolgen muss, in welche die Begüllungsflächen einbezogen werden? Wenn ”Ja”, wird sie diese Forderung an die Landesregierung in Brandenburg stellen?

3) Würde die Kommission einer Förderung der Anlage über Europäische Fonds zustimmen?

4) Welche Konsequenzen hätte die Begüllung von Stillegungsflächen für die Landwirtschaftsbetriebe?