Die Genehmigung ist
erteilt worden, nicht aber deren Sofortvollzug.
Das bedeutet: so
lange nicht über die strittigen Fragen gerichtlich entschieden ist, darf
die Anlage nicht gebaut werden.
Unserer Meinung nach dürften die Ablehnungsgründe allerdings kaum
strittig sein, denn wir halten sie für zwingend. Unter anderem fehlt ein
Brandschutzkonzept für die Rettung von 37 000 Tieren.
Die
Haltungsbedingungen der Tiere verstoßen gegen die Europäische
Schweinehaltungsrichtlinie. Die erneuten Stickstoffemissionen sind Gift
für ein nahe gelegenes hochgeschütztes Moor sowie die umliegenden
FFH-Gebiete. Allein aus diesen Gründen ist diese Anlage nicht
genehmigungsfähig.
Das Land Brandenburg hat sich über diese Gründe hinweggesetzt und die
Anlage zu Gunsten des Investors trotzdem genehmigt.
Dagegen werden wir Widerspruch einlegen und klagen. Leider bedeutet das
einen erheblichen finanziellen Aufwand:
Recht gegen Geld.
Deutschlandweit werden immer mehr z. T. riesige Tierhaltungsanlagen
beantragt. Dabei bleibt Haßleben der Präzedenzfall.
Hier wurde bisher am deutlichsten aufgezeigt, wie überholt das
Bundesimmissionsschutzgesetz im Hinblick auf wissenschaftliche
Erkenntnisse ist. So werden zum Beispiel die auf den Äckern, im Wald und
in den Gewässern nachgewiesenen, z.T. deutschlandweit einmalig hohen
Vorbelastungen aus früherer Nutzung völlig ignoriert. Das Gleiche
geschieht mit den Stickstoffemissionen, die bei der Gülleausbringung
entstehen.
Um unseren Kampf gegen die Inbetriebnahme der Schweineanlage fortsetzen
zu können und um die Erkenntnisse in Gesetzgebungsverfahren
einzubringen, benötigen wir wieder rechtlichen Beistand, und der kostet
Geld.
Wir bitten Sie daher um kleine oder große Spenden auf das unten
angegebene Konto, um das drohende Unheil einer Megaschweinemastanlage in
der Uckermark abwenden zu können.
|
Konto des BUND
Brandenburg, Nr. 350 202 62 45
bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse, BLZ 160 500 00,
Stichwort : “Haßleben”
und Ihre Adresse, um eine
Spendenbescheinigung zu erhalten. |