Stand der Dinge |
Aktuelles Greenpeace-Gutachten
Schweinehaltung verstößt gegen Tierschutzgesetz
Normenkontrollklage angestrebt
Zur
Pressemitteilung und zum Gutachten |
Rechtsgutachten
Konventionelle Schweinehaltung gesetzeswidrig
Ein bis drei Prozent Tageslicht, harter Betonboden, nicht mal ein
Quadratmeter Platz pro Tier - das sind die gesetzlichen Vorgaben. Der
Großteil der Schweine in Deutschland wird so gehalten. BR Recherche und
der Süddeutschen Zeitung liegt ein Rechtsgutachten vor, demzufolge diese
Haltung von Mastschweinen nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei.
Der Bundeslandwirtschaftsminister sieht dennoch keinen Handlungsbedarf.
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weiterlesen, Artikel aus
www.br.de (pdf) |
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Rechtsgutachten
Schweinehaltung in Deutschland soll gegen Tierschutzgesetz
verstoßen
Greenpeace fordert bessere Haltung für Mastschweine
Die in Deutschland übliche Haltung von Mastschweinen verstößt laut einem
Gutachten gegen das Tierschutzgesetz. Greenpeace hat das Gutachten in
Auftrag gegeben und will die Nutztierhaltung nun verbessern.
-- weiterlesen, Artikel aus
www.sueddeutsche.de,
(pdf) |
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Widerspruchsgründe:
Wasserrechtliche Genehmigung:
insgesamt geht aus der Begründung der Behörde nicht hervor, auf
welcher Grundlage sie überhaupt entschieden hat: In der Entscheidung
beispielsweise zur Pflanzenkläranlage wurde auf Dokumente verwiesen,
die nicht öffentlich ausgelegt und zugänglich gemacht wurden. Damit
wurde den Verbänden die Möglichkeit zur Einsicht und zum Widerspruch
entzogen; auch auf Anfrage wurden diese nicht offengelegt. Das gilt
ebenso für Nachfragen in Bezug auf Nährstoffeinträge ins Kuhzer
Grenzbruch. Vorhandene Drainagen, die Abwässer in den Kuhzer See
transportieren, wurden nicht berücksichtigt mit dem Argument, dass
man sie einfach nicht mehr lokalisieren und einschätzen könne. Ihre
Auswirkungen wurden daher einfach als irrelevant eingestuft, was
aber der eigenen Aussage widerspricht, dass man sie nicht
einschätzen könne. Kurzum: hier geht es um gravierende
Verfahrensfehler, ganz offensichtlich hat das LUGV seine Arbeit nur
schlampig gemacht.
Tierschutz:
Besonders in diesem Bereich gibt es schwere Verstöße gegen das
geltendeTierschutzrecht, wo die Konzeption der geplanten Anlage
deutlich von gesetzlichen Bestimmungen abweicht und einer inzwischen
gesetzeswidrigen Tierquälerei Vorschub leistet. Beispiele: das
minimale Platzangebot für eine Jungsau muss 1,65 m2 betragen, in den
Antragsunterlagen sind aber nur 1,08 m2 vorgesehen. Es gibt in den
Buchten keinen Platz für die Harn- und Kotentsorgung, was bei
bestehenden Altanlagen toleriert ist ( Bestandsschutz ), für jede
neu konzipierte Anlage jedoch gewährleistet sein muss. Es gibt keine
Bereitstellung von Beschäftigungsmaterial, - Verstoß gegen § 2
TierSChG. Es gibt kein Nestbaumaterial für die Abferkelbuchten,
sondern nur harte Böden, auf denen sich die Tiere die bekannten
Verletzungen, Beinschäden, Entzündungen und Geschwüre zuziehen. Die
Kastenstände sind so schmal, dass die Tiere ihre Gliedmaßen nicht
ausstrecken können, wenn sie sich auf die Seite legen - usw. Das
alles ist mehr als nur eine widerliche Planung von Tierhaltung:
anscheinend wollte man diese Verstöße noch nicht mal genau
kontrollieren.Das LUGV hat also Ausnahmen von den gesetzlichen
Regelungen zugestimmt, die nur im Bestandsschutz gemacht werden
dürfen. Hier handelt es sich aber um eine neue Anlage.
Brandschutz:
Auch hier sind wir der Meinung, dass die Genehmigung zwingend zu
widerrufen ist, denn der vorgesehene Brandschutz ist äußerst
dürftig. Inzwischen liegt uns das umfangreiche Gutachten eines
Brandschutzmeisters vor, nach welchem die Rettung von Tieren und
Menschen in der geplanten Schweinemastanlage insbesondere aus
bautechnischen Gründen ( z.B. der 193 000 m²- Solaranlage auf dem
Dach) definitiv ausgeschlossen ist. Nicht nur, dass diese für eine
Ausbreitung des Feuers, verbunden mit giftigen Dämpfen sorgt. Viel
schlimmer ist, dass sie überhaupt nicht abzuschalten ist, denn außer
nachts ist sie bei Helligkeit ständig unter Strom. Mit Installation
dieser Solaranlage hat der Investor die Genehmigungsgrundlagen
vollkommen verändert. Dies wurde aber im gesamten
Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt. Laut Brandschutzmeister
müsste sogar eine Werksfeuerwehr vorhanden sein, die im Brandfall in
der Lage ist, jedes einzelne Tier, wie es gesetzlich vorgeschrieben
ist, innerhalb von 10 Minuten zu retten. Das aber ist nach Aussagen
des Brandschutzmeisters illusorisch: bei über 100 m langen
Fluchtwegen schickt er keinen rein, so seine Aussage, weil da keiner
lebend wieder rauskommt, weder Tiere noch Menschen.
Wie wir alle wissen, steht ein nicht gewährleisteter Brandschutz
auch bei anderen Brandenburger Großprojekten der Genehmigung eines
Betriebs entgegen: im Falle des Flughafens Berlln-Brandenburg gehen
die Kosten des Stopps wegen eines nicht ausreichenden Brandschutzes
inzwischen wohl in die Millionen oder Milliarden. Hier ist der
Brandschutz grob vernachlässigt worden.
Alles in allem:
die Genehmigung ist unhaltbar.
Sybilla Keitel
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Aktueller Bericht aus Haßleben, es gibt auch
ein Leben ohne Schweinemastanlage! |
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Haßleben ist genehmigt
worden! |
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Genehmigung der
Mega-Schweinemastanlage Haßleben ist politisches Versagen
Veröffentlicht am 20. Jun 2013
Pressemitteilung
als pdf
Bestürzt reagiert die Albert Schweitzer Stiftung
für unsere Mitwelt auf die heute bekannt gewordene Genehmigung
der Schweinefabrik in Haßleben für mehr als 36.000 Tiere.
Heute wurde die Schweinezucht- und -mastanlage im
brandenburgischen Haßleben genehmigt. Die verantwortlichen
Minister Tack (Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz; DIE
LINKE) und Vogelsänger (Infrastruktur und Landwirtschaft; SPD)
wollen ihre Verantwortung für die Genehmigung von sich schieben,
indem sie sich auf eine »fachliche Entscheidung« berufen. Die
Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt stellt jedoch
klar, dass es sich um eine politische Entscheidung – zumindest
des fahrlässigen Nichteingreifens – handelt, denn
Ablehnungsgründe gab es zur Genüge. Zudem wurde durch eine
Akteneinsicht bekannt, dass sich ein Abteilungsleiter aus dem
brandenburgischen Umweltministerium massiv für die Genehmigung
eingesetzt hat.
Die SPD schreibt in ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl:
»Die Intensivtierhaltung werden wir durch geeignete gesetzliche
Maßnahmen zurückdrängen«. DIE LINKE schreibt: »Auch die
Tierhaltung wollen wir verbessern. Haltungsformen müssen an die
Tiere angepasst werden, nicht die Tiere an eine Haltungsform,
die nur ökonomischer Effizienz verpflichtet ist«.
»Durch ihr Handeln bzw. Nichthandeln haben SPD und LINKE in
Brandenburg gerade genau das Gegenteil dessen bewirkt, was sie
auf Bundesebene versprechen. Ministerin Tack und Minister
Vogelsänger ist eine Art unterlassener Hilfeleistung
vorzuwerfen«, betont Mahi Klosterhalfen, geschäftsführender
Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.
Im Vorfeld hatte die Stiftung durch einen Online-Appell
versucht, Ministerin Tack doch noch zum Handeln zu bewegen. Den
Appell unterzeichneten innerhalb von fünf Tagen 28.000 Menschen.
Doch der Kampf gegen die Genehmigung der Anlage ist noch nicht
vorbei. Die Betroffenen vor Ort werden vor Gericht gegen die
Genehmigung klagen. Da der beantragte Sofortvollzug nicht
genehmigt wurde, darf der Investor die Anlage auch nicht in
Betrieb nehmen.
ZWISCHENFAZIT (NICHT TEIL DER PRESSEMITTEILUNG)
Die Genehmigung der Anlage in Haßleben zeigt, wie schwierig es
noch ist, sich auf politischer und juristischer Ebene für den
Tierschutz einzusetzen. Das ist auch der Grund, warum wir unsere
Schwerpunkte auf Wirtschaftskampagnen und die
Verbraucheraufklärung legen – hier lassen sich Erfolge
wesentlich leichter erzielen.
Trotzdem werden wir die anstehende Klage gegen die Genehmigung
unterstützen und auch weiterhin die Diskrepanzen zwischen den
Wahlversprechen und Taten der Parteien publik machen.
NACHTRAG (06.07.2013)
Insbesondere DIE LINKE fühlt sich von uns und anderen zu Unrecht
kritisiert. Vereinzelt wurden wir auch um eine Richtigstellung
gebeten, da Ministerin Tack keinerlei Einflussmöglichkeiten auf
die Genehmigung gehabt habe. Begründet wird dies dadurch, dass
die Genehmigung angeblich ausschließlich anhand des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgte – und Bundesrecht sei
nicht die Angelegenheit der Ministerin.
Falls es der Ministerin tatsächlich an Ideen gefehlt haben
sollte, wie sie sich gegen die Genehmigung hätte einsetzen
können, hier einige Anregungen, die auch jetzt noch aktuell
sind:
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Lautstark auf die Mängel des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes hinweisen und sich für
Änderungen einsetzen,
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den Abteilungsleiter, der auf die Genehmigung
gedrängt hat, (mindestens) bremsen,
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darauf hinwirken, dass
Ermessensentscheidungen nicht zugunsten der Genehmigung gefällt
werden (entgegen aller Beteuerungen gab es mindestens eine
solche Entscheidung),
-
Schritte einleiten, um das Verbandsklagerecht
für Tierschutzorganisationen in Brandenburg einzuführen.
Solange die Ministerin keine einzige dieser Maßnahmen umsetzt,
machen sie und ihre Partei sich aus unserer Sicht unglaubwürdig.
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Presseinformation
20. Juni 2013
Genehmigungsbescheid zur Errichtung einer Schweinezucht- und
-mastanlage in Haßleben
Potsdam - Durch das zuständige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz (LUGV) ist heute der Genehmigungsbescheid für die
Errichtung einer Schweinezucht-und -mastanlage in Haßleben (Uckermark)
erteilt worden.
Der Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des
Genehmigungsbescheides wurde abgelehnt.
Der Erstantrag war 2004 gestellt worden. Im Nachhinein gab es zweimalig
Änderungen des Antragsumfanges (6/2008 und 4/2012) und eine Reduzierung
der Tierplätze um mehr als die Hälfte.
Im Rahmen des vorgegebenen rechtsstaatlichen Verfahrens wurden eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt. Danach liegen die mit dem Vorhaben einhergehenden
Belastungen (z. B. Stickstoffeinträge, Gärrestausbringungsmengen) in den
rechtlich zulässigen Vorgaben. Somit wurden sämtliche Voraussetzungen
zur Genehmigung laut BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) erfüllt.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgte eine umfassende Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange. Nach mehrmaliger Antragsmodifizierung durch den
Antragsteller, zuletzt 2012, und einer damit verbundenen Verringerung
der Tierplätze von ursprünglich 85.261 auf 36.861 wurden alle Träger
öffentlicher Belange nochmals beteiligt.
Insgesamt waren 1234 Einwendungen, darunter von Tier- und
Naturschutzverbänden sowie Bürgerinitiativen fristgerecht
vorgebracht worden. Sämtliche Einwendungen wurden fachlich intensiv
geprüft und abgewogen und flossen in die Entscheidungsfindung ein. Die
gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung, dass über den
Antrag entschieden wurde, erfolgt voraussichtlich am 10.07.2013 im
Amtsblatt des Landes Brandenburg. Da es sich um eine Anlage nach der
Industrieemissions-Richtlinie handelt, wird zeitgleich mit der
Veröffentlichung im Amtsblatt der gesamte Genehmigungsbescheid auf der
Internetseite des LUGV veröffentlicht.
Die Rechtmäßigkeit der Entscheidung kann durch Widerspruch bzw. Klage
gerichtlich überprüft werden. |

(Grafik des
BUND) |
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Uckermarkkurier/Templiner Zeitung vom 28. Juni 2013
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Presseartikel:
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Aufruf als
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Liebe Verbündete in unserem langjährigen Kampf gegen die
Mega-Schweinemastanlage Haßleben:
Hassleben soll genehmigt werden
Wie wir aus Akteneinsicht erfuhren, ist von der Dienststelle des
LUGV in Frankfurt/Oder eine schriftliche Genehmigung bereits
versandfertig formuliert worden. Ob dies auf Einflussnahme des MUGV
in Potsdam erfolgt ist, wissen wir nicht.
Damit setzt sich das Land Brandenburg über sämtliche in 9 Jahren
vorgetragenen Ablehnungsgründe hinweg - beispielsweise:
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Zwei wissenschaftliche Moorgutachten
belegen, dass bei Genehmigung das hoch sensible Moor Kuhzer
Grenzbruch durch Stickstoffimmissionen zerstört würde. Auch der
Landkreis lehnt eine solche Anlage daher zwangsläufig ab.
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Die Auflagen der
EU-Schweinehaltungsrichtlinie betreffend Tierwohl (Tageslicht,
Einstreu, Spaltenböden, Kastenhaltung von Sauen, Kastration ohne
Betäubung) werden nicht eingehalten
-
.Es fehlt ein Brandschutzkonzept für die
rechtzeitige Rettung aller Tiere im Brandfall.
-
Das Land Brandenburg wird bei Genehmigung
der Anlage, die riesige Mengen Gülle produziert, gegen seinen
eigenen Gärreste-Erlass verstoßen.
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Auswirkungen der massiven Ausbringung von
Gülle und Gärresten auf die benachbarten FFH-Gebiete wurden im
Genehmigungsverfahren nicht durch eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung untersucht.
-
Das Bundes-Immisionsschutzgesetz ist
ungeeignet die Auswirkungen solch einer Anlage qualifiziert zu
beurteilen.
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Es ist davon auszugehen, dass der
Bundesrepublik Deutschland ein EU-Vertragsverletzungsverfahren
droht, da die festgelegten Höchstmengen für Stickstoffeinträge
nach der sog. NEC-Richtlinie bereits überschritten werden und
durch die Genehmigung der Anlage weiter erhöht werden.
Inzwischen sind die Bedingungen und Folgen derartiger
"Fleischproduktion" allgemein bekannt: Fühlende Lebewesen werden
als Ware einem automatisierten Produktionsprozess unterworfen.
Ihr Fleisch wird in Schwellenländer oder Dritte-Welt-Länder
exportiert. Es wird billiger als ein Schokoriegel verhökert. Für
pestizidhaltiges Soja als Futtermittel wird weltweit Regenwald
abgeholzt. Tiere und Menschen erkranken. Bei uns werden Boden,
Wasser und Luft durch Tonnen von Gülle ruiniert. Für die
Umweltbehörden des Landes Brandenburg scheinen solche
Überlegungen nicht von Belang.
Haßleben als Megaschweinemastanlage ist immer der
Präzedenzfall gewesen. Wenn jetzt 37 000 Schweine mitten
zwischen geschützten FFH-Gebieten zugunsten eines Investors, der
mit Schweinen sein Geld verdienen will, genehmigungsfähig sind,
bedeutet das nichts anderes, als dass sich das Land zum
Erfüllungsgehilfen eines Privatunternehmers macht, dem so etwas
in Holland verboten ist. Deswegen ist er nach Deutschland
gekommen, in eins der neuen Billiglohn-Länder in puncto
Massentierhaltung, wo Umweltauflagen längst nicht so streng sind
wie in anderen EU-Ländern, und seine Rechnung geht auf. Wir alle
müssen am Ende mit unserem Geld und unserer Gesundheit für die
Folgen dieser Politik der abscheulichen
Billigfleisch-"Produktion" aufkommen, welche die Umwelt und
unseren Lebensraum ruiniert. Sogar unsere gesetzlich geschützten
FFH-Gebiete in Deutschland sind also nicht vor
Schweineindustriellen und ihren willigen Amtshelfern sicher -
und damit reine Makulatur.
Das halten wir Politik und Behörden seit nunmehr 9 Jahren
unermüdlich vor, belegt durch Gutachten, unterstützt durch
Verbände und Organisationen, erklärt und bebildert durch
Fernsehbeiträge, gestärkt von Bürgerinitiativen und zigtausenden
Menschen, die inzwischen an unserer Seite kämpfen. Das Land
Brandenburg will trotzdem genehmigen, notfalls gegen gesetzliche
Grundlagen, gegen fachlichen Rat und gegen jede ökologische
Vernunft. Wir können nicht nachvollziehen, wie diese
Entscheidung zustande kommt.
Wir bitten alle, sich dieser Genehmigung vehement zu
widersetzen. Diese ist das Resultat einer Allianz von Geschäft
ohne Moral plus Politik ohne Verantwortung, letztlich auch der
skrupellosen Entmündigung einer wachsamen Gesellschaft. Wo Recht
zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, sagt Bertolt
Brecht.
In diesem Sinne
für die BI Kontraindustrieschwein Haßleben:
Sybilla Keitel, Gert Müller, Thomas Volpers
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Brief Tierschutzbund an
Ministerin Tack |
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Artikel Potsdamer Neue Nachrichten , Matthias Matern |
Artikel Märkische Oderzeitung, Oliver Schwers |
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Landtag Brandenburg
5. Wahlperiode
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Axel Vogel und Sabine Niels
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Stand des Genehmigungsverfahrens Schweinemastanlage Haßleben
Ein niederländischer Investor beabsichtigt im uckermärkischen
Haßleben die Errichtung einer Schweinemastanlage mit aktuell 37.000
Tierplätzen. Das Genehmigungsverfahren läuft seit dem Jahr 2004.
Damals lag die Zahl der beantragten Tierplätze noch bei 85.000.
2008 wurde die beantragte Anzahl der Tierplätze auf 67.000
reduziert, nachdem die Genehmigungsbehörde 2007 entschieden hatte,
dass der erste Antrag trotz Nachbesserungen nicht genehmigt werden
konnte. Als sich Anfang 2012 abzeichnete, dass der neue Antrag
ebenfalls nicht genehmigungsfähig war, wurde die Tierplatzzahl
erneut reduziert.
Die Regionalabteilung Ost des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz (LUGV) ist nach Angaben der Landesregierung für
die Genehmigung der Anlage zuständig (Kleine Anfrage 5/2319).
Für die Belange des Arten- und Biotopschutzes besonders im Hinblick
auf das Moor „Kuhzer Grenzbruch“ ist nach Angaben der
Landesregierung die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises
Uckermark zuständig (Kleine Anfrage 5/3060 ).
Anwohner, Natur-, Umwelt- und Tierschutzverbände lehnen die
Errichtung der Schweinemastanlage strikt ab, da sie
Mindestanforderungen in Bezug auf den Umwelt- und Tierschutz nicht
erfüllt und andere erfolgreiche Entwicklungskonzepte der Uckermark
speziell im Bereich Tourismus/Naherholung als gefährdet ansehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens für die geplante
Schweinemastanlage in Haßleben?
2. Wie bewertet die Landesregierung die zwei Moorgutachten über das
benachbarte gesetzlich geschützte Biotop „Kuhzer Grenzbruch“, die
die Unverträglichkeit der von der Anlage ausgehenden
Stickstoffimmissionen mit dem Biotopschutz aufzeigen ?
3. Ist es auszuschließen, dass der Bundesrepublik Deutschland ein
EU-Vertragsverletzungsverfahren droht, da die festgelegten
Höchstmengen für Stickstoffeinträge nach der sog. NEC-Richtlinie
bereits überschritten werden und durch die Genehmigung der Anlage
weiter erhöht würden?
4. Wie bewertet die Landesregierung den Vortrag der
Naturschutzverbände, dass das „Kuhzer Grenzbruch“ Bestandteil des
FFH-Gebiets „Kuhzer See/Jakobshagen“ ist ?
5. Welche Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit der beantragten
Anlage und den Schutz des Biotops hätte eine Einbeziehung des „Kuhzer
Grenzbruchs“ in das FFH-Gebiet?
6. Wie beurteilt die Landesregierung die unterschiedlichen
Bewertungsmaßstäbe für Stickstoffeinträge für Gebiete, die einer
FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden (Vorgehen nach KIFL)
und für Gebiete, die außerhalb des Natura2000-Netzes liegen
(Anwendung des Leitfadens zur Ermittlung und Bewertung von
Stickstoffeinträgen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft
Immissionsschutz)? Welche Unterschiede in der Bewertung würden sich
beim Beispiel „Kuhzer Grenzbruch“ ergeben?
7. Wurden die Auswirkungen der zu erwartenden massiven Ausbringung
von Gülle und Gärresten auf die benachbarten FFH-Gebiete im
Genehmigungsverfahren durch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung
berücksichtigt?
8. Steht der Gärreste-Erlass des Landes Brandenburg der Genehmigung
entgegen?
9. Kann durch ein Brandschutz-Gutachten nachgewiesen werden, dass
alle Tiere im Brandfall rechtzeitig aus den Ställen gerettet werden
können? Falls ja, wie soll das bei 37.000 Schweinen genau erfolgen?
10. Wie können und sollen bei der geplanten Anlage Auflagen der
EU-Schweinehaltungsrichtlinie zum Tierwohl wie Tageslicht, Einstreu
und Spaltenböden und Verbot der Kastenhaltung von Sauen eingehalten
werden?
11. Ist es richtig, dass bei Genehmigung der Anlage das Risiko der
Staatshaftung durch das Land Brandenburg höher ist als bei einer
Ablehnung, da bei einer gerichtlichen Aufhebung der Genehmigung dem
Antragsteller die gesamten Baukosten erstattet werden müssten,
während bei gerichtlicher Aufhebung der Ablehnungsentscheidung nur
der für eine bestimmte Zeit entgangene Gewinn fällig wäre?
12. Liegt die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren
ausschließlich beim LUGV oder bestehen Einflussmöglichkeiten des
Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) oder des
MUGV auf die Genehmigung der Anlage? Wenn ja, welche sind dies? Wie
bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang das Schreiben
des für Immissionsschutz zuständigen Abteilungsleiters Dr. G. Hälsig
vom März und April 2010 an die Genehmigungsbehörde?Kleine
Anfrage Text als
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Aktueller Stand des
Genehmigungsverfahrens 1. Mai 2012 |
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Immer wieder haben Harrie van
Gennip und sein Berater Helmut Rehahn auf eine schnellere
Entscheidung zu Haßleben gedrängt. Da seit einigen Wochen eine
Ablehnung des Genehmigungsantrages immer wahrscheinlicher wurde,
haben beide plötzlich viel Zeit. Jetzt wollen sie den Antrag erneut
ändern und hoffen, mit einer Halbierung der Tierplätze doch noch
eine Genehmigung zu erreichen. Das könnte einerseits wieder zu
monate- oder jahrelangen Verzögerungen führen und ist andererseits
inakzeptabel, da es sich immer noch um eine Mega-Anlage handelt.
Jetzt drängen wir auf eine schnelle Entscheidung, die nach wie vor
nur eine Ablehnung sein kann. |
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Argumente gegen die
„Verkleinerung“ der Schweinemastanlage Haßleben |
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Der Antragsteller für die
Schweinemastanlage Haßleben beabsichtigt laut Pressemitteilungen,
einer Ablehnung seines Genehmigungsantrags dadurch zuvor zu kommen,
dass er die beantragten Tierplätze reduziert. Von den derzeit
beantragten 67.000 Tierplätzen sollen rund 36.000 Tierplätze
weiterhin Gegenstand des Antrags sein.
Die u. a. von dem CDU-Landtagsabgeordneten Henryk Wichmann
verbreitete Vorstellung, dass damit eine kleine Schweinemastanlage
beantragt wird, ist völlig falsch. Neben 4.400 Mastschweineplätze
gäbe es in der Anlage immer noch rund 32.000 Plätze für Sauen,
Jungsauen, Zuchteber und Ferkel.
Um die Dimension der Anlage einordnen zu können muss man sich
Folgendes vor Augen halten:
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass nur große Anlagen förmlich
nach Immissionsschutzrecht genehmigt werden müssen. Große Anlagen
beginnen bei 2.000 Mastschweineplätzen oder 750 Sauenplätzen oder
6.000 Ferkelplätzen.
Die jetzt offensichtlich neu beantragte Anlage liegt also um ein
Vielfaches über den Genehmigungsgrenzen, die das
Immissionsschutzrecht für große Anlagen vorsieht. Eine Anlage mit
über 36.000 Tierplätzen ist nach wie vor eine völlig
überdimensionierte Anlage zur industriellen Tierhaltung.
Unverständlich wäre es, wenn das Landesverwaltungsamt das
Genehmigungsverfahren ohne neue Beteiligung der Öffentlichkeit
weiterführen würde. Die Antragsunterlagen für die ursprünglich
beantragte Anlage datieren aus dem Jahr 2004. Die Untersuchungen zum
Natur- und Artenschutz und zur Umgebung der Anlage sind noch älter.
Das Verfahren ist nun mittlerweile fast 10 Jahre alt. Vor allem die
Umgebung der Anlage hat sich in den 10 Jahren deutlich
weiterentwickelt. Im Immissionsschutzrecht ist vorgesehen,
dass eine Anlage neu genehmigt werden muss, wenn Sie über einen
Zeitraum von drei Jahren nicht betrieben wird. Das gilt dann erst
Recht, wenn eine Anlage zum ersten Mal genehmigt werden soll. Dazu
kommt, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, über den neuen
Stand informiert zu werden und in einem neuen Genehmigungsverfahren
beteiligt zu werden.
Der Antragsteller hat dagegen kein Recht darauf, seinen Antrag immer
wieder ändern zu können und damit das Genehmigungsverfahren quasi
über einen langen Zeitraum am Laufen zu halten. Das Verfahrensrecht
sieht das schlicht nicht vor.
Wir fordern daher die Genehmigungsbehörde auf, das anhängige
Verfahren abzuschließen. Ob der Schweinemäster seinen Antrag
zurückzieht oder die Genehmigungsbehörde den Antrag ablehnt, spielt
dabei keine Rolle. Sollte der Schweinemäster tatsächlich einen
Antrag für rund 36.000 Tierplätze stellen, dann muss er dies in
einem neuen Genehmigungsverfahren mit erneuter
Öffentlichkeitsbeteiligung machen. Alles andere wäre mit den
Vorschriften zur Beteiligung der Öffentlichkeit, aber auch der
Umweltverbände nicht zu vereinbaren. Juristisch gibt es keinerlei
Anspruch des Schweinemästers, dass sich die Behörde laufend mit
geänderten Anträgen beschäftigt.
Darüber hinaus ist die Anlage auch mit den reduzierten
Tierplatzzahlen nicht genehmigungsfähig. Aus den Untersuchungen zu
dem umliegenden wertvollen und empfindlichen Moor ergibt sich, dass
auch reduzierte Ammoniak-Emissionen zu irreparablen
Beeinträchtigungen führen würden. Von einer Anlage mit 36.000
Tierplätzen gehen immer noch immense Ammoniak-Emissionen aus.
Ausweislich der Antragsunterlagen des Schweinemästers würden -
selbst bei Ansatz der behaupteten Reduzierung der
Ammoniak-Emissionen durch die Abluftreinigungseinrichtung - immer
noch 20,5 t Ammoniak pro Jahr emittiert werden. Es käme damit nach
wie vor nicht nur zu einer Schädigung des empfindlichen Moors,
sondern auch des nahe gelegenen Waldes Richtung Prenzlau und des
FFH-Gebiets Kuhzer See.
All dies dürfte für die Genehmigungsbehörde ausreichend Anlass sein,
um, sollte der Schweinemäster an seinem reduzierten Antrag
festhalten, von diesem neue Antragsunterlagen mit einer neuen
Untersuchung der Umgebung zu fordern und dann die Öffentlichkeit und
die Verbände erneut zu beteiligen. |
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Strafanzeige gegen Schweinezüchter Straathof |
"Anhaltende Schmerzen"
Einer der größten Schweinezüchter
Deutschlands, die Straathof Holding, verstößt seit Jahren gegen den
Tierschutz. Das belegen Dokumente, die dem stern vorliegen.
Ein Landkreis stellte Strafanzeige. Von Johannes Röhrig
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Gegen einen der größten Schweinezüchter in Deutschland, den
Niederländer Adrianus Straathof, ermitteln die Behörden wegen des
Verdachts schwerer Tierschutzverletzungen.
Das berichtet der stern in seiner am Donnerstag erscheinenden
Ausgabe. Die Straathof-Holding – Slogan: "Begeisterung für Ferkel" -
produziert nach eigenen Angaben rund eine Million Jungtiere im Jahr.
Allein in Sachsen-Anhalt betreibt das Unternehmen fünf Zucht- und
Mastbetriebe, in Mecklenburg-Vorpommern zieht die Firma Europas
größte Ferkelfabrik auf. Straathof hat vor allem in Sachsen-Anhalt
seit Jahren Ärger mit der Agraraufsicht.
Dem stern liegen interne Akten dazu vor, die systematische
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz belegen. Danach kassierte allein
der Landkreis Jerichower Land, in dem zwei Straathof-Betriebe
liegen, zuletzt über 800.000 Euro an Zwangsgeldern, weil das
Unternehmen Auflagen bei der Tierhaltung verletzte. |
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So bemängelten die Veterinäre seit 2009 vor allem eine zu enge
Haltung der Zuchtsauen in den Kastenständen, aber auch die
"mangelnde Behandlung verletzter Tiere" sowie die "starke
Verschmutzung des Fußbodens und der Tiere". Anfang April stellte der
Landkreis schließlich Strafanzeige. "Nunmehr ist festzustellen",
heißt es darin, "dass sich die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
manifestierten, die gehaltenen Tiere über einen Zeitraum von
mehreren Jahren anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt waren
und dieser Zustand unverändert anhält." Das Unternehmen wies die
"Vorwürfe aus der Strafanzeige" auf stern-Anfrage als "unbegründet"
zurück.
Artikel als pdf |
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Widerstand gegen Haßleben:
aktueller Stand 04.03.2011 |
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Das jetzt
vorliegende Moorgutachten zum Kuhzer Grenzbruch von Prof. Joosten wurde
vom LUGV in Auftrag gegeben, um die Aussagen des Gutachtens der
Antragstellerin zu überprüfen und zu klären, ob eine Schädigung des
Moores der Genehmigung entgegensteht. Die Ergebnisse sind eindeutig.
1. Das Ursprungsgutachten weist
gravierende Mängel auf. Das Moor entspricht den Kriterien für einen
geschützten Biotop und einen prioritär zu schützenden FFH-Lebensraumtyp
(Birken-Moorwald).
2. Eine starke Beeinträchtigung des
Moores während des Betriebes der Altanlage zwischen 1978 und 1991 kann
an Hand von Torfablagerungen belegt werden.
3. Das Moor weist Voraussetzungen auf,
die eine Verbesserung möglich machen.
4. Bereits der von der Antragstellerin
erwartete Stickstoffeintrag über die Luft aus der Schweinemastanlage
wird das Moor weiter schädigen. Möglicherweise wird der
Stickstoffeintrag noch erheblich höher sein.
5. Vermeidungs- oder
Minderungsmaßnahmen sind nicht erkennbar.
Derzeit liegt das
Gutachten beim Landkreis Uckermark zur Prüfung, ob auch in diesem Fall
eine Ausnahmeregelung gefunden werden kann. Mit einer
naturschutzrechtlichen Befreiung könnte die Anlage trotz zu erwartender
Zerstörung des Kuhzer Grenzbruches genehmigt werden.
Über die Erteilung
der zahlreichen Ausnahmegenehmigungen befindet das LUGV.
Wir erwarten eine
klare Ablehnung.
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Außer Haßleben sind etliche industrielle
Schweinemastanlagen in ganz Ostdeutschland im Betrieb oder geplant.
Der Schlachthof Weißenfels soll extra dafür auf 20 000 Schlachtungen
pro Tag ausgebaut werden.
Die Gegner der riesigen Schweinemastanlage in Haßleben haben seit
2004 durch unermüdlichen ideellen und finanziellen Einsatz
(Rechtsanwalt, Gegengutachten etc.) und mit Hilfe verschiedener
Organisationen (Naturschutz, Tierschutz, Parteien) bislang eine
Genehmigung der Anlage verhindert. Wir konnten immer wieder
gravierende Mängel und Widersprüche in den Antragsunterlagen
nachweisen und darauf hinweisen, dass eine Genehmigung nicht mit
gültigen Gesetzen und Verordnungen vereinbar ist.
Aufgrund unserer Aufklärungsarbeit, die von der Entscheidungsbehörde
Landesumweltamt Brandenburg zunehmend ernst genommen wird, hat
dieses Amt dem Antragsteller Harrie van Gennip im Herbst 2007 bereits
mitgeteilt, dass es seinen Plan, 84 000 Tiere in Haßleben zu halten,
nicht genehmigen kann. Darauf hat er seine Planung geändert und die
Tierzahl auf 67 000 reduziert. Er will damit die zu erwartenden
Umweltschäden unter die geltenden Grenzwerte drücken.
Das Landesumweltamt prüft auch diese neuen Antragsunterlagen sehr
gründlich und wir werden nicht müde, auf Fehler und Widersprüche
hinzuweisen. Wir halten die neuen Unterlagen für genauso fragwürdig
und fehlerhaft wie den ursprünglichen Antrag. Hinausgehend über die
Auseinandersetzungen auf lokaler Ebene stoßen die globalen Folgen
von Massentierhaltung auf zunehmende Hellhörigkeit und politischen
Widerstand in der Öffentlichkeit. Haßleben ist davon nicht isoliert,
weswegen wir darauf drängen, im Genehmigungsverfahren auch die
weltweiten ökologischen und wirtschaftlichen Folgen zu gewichten.
Wir rechnen damit, dass die Bearbeitung sich noch über Monate oder
gar Jahre hinziehen wird. Falls eine Genehmigung erfolgt, werden wir
in Zusammenarbeit mit den uns unterstützenden Organisationen Klage
dagegen einreichen.
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Folgende Aspekte sind weiterhin strittig und werden von uns
angemahnt: - Tierquälerei im großen
Stil:
Kein Tageslicht, keine Frischluft, keine Bewegungsmöglichkeit, kein
Stroh, viele Verletzungen auf Betonspaltenböden, Krankheitsepidemien
und massenhafter Medikamenteneinsatz. Laut Tierschutzgesetz darf
keinem Tier vermeidbares Leid zugefügt werden.
Artgerechte Freilandhaltung von Schweinen wäre in großem Stil
möglich.
- Umweltzerstörung:
150 000 Tonnen Gülle jährlich können in einer Umgebung voller
(Natur-) Schutzgebiete nicht ausgebracht werden, ohne Boden, Bäche,
Seen und Grundwasser zu schädigen. Ammoniakausdünstungen aus Stall
und Gülle zerstören geschützte Biotope und Wälder, die sich nach
Zerstörung durch die alte DDR-Anlage gerade wieder erholen
(Altlasten durch immensen Stickstoff-Eintrag ).
- Arbeitsplätze:
Industrielle Tierproduktion vernichtet mehr bäuerliche Arbeitsplätze
als sie selbst schafft. (siehe
www.themeatrix.de)
Außerdem werden Arbeitsplätze im Bereich sanfter Tourismus in der
Uckermark gefährdet, da niemand neben einer Mega-Schweinefabrik
Erholung suchen wird.
- Überproduktion:
In Deutschland wird bereits mehr Schweinefleisch produziert als
gegessen. Weitere Überkapazitäten müssen dann wieder subventioniert
auf dem Weltmarkt verhökert werden. In Drittweltländern verlieren
dortige Bauern ihre Absatzmöglichkeit.
- Klimaschutz:
Futtermittelproduktion (z.B. durch Abholzung der Regenwälder für
Soja) und Massentierhaltung sind ein wesentlicher Faktor in der
Klimadiskussion.
Ammoniak, Lachgas und Methan sind teilweise 300-mal gefährlicher als
CO2.
- Hunger:
Um 1 kg Schweinefleisch zu erzeugen, werden 10 kg Getreide benötigt.
Mit weniger Fleischkonsum wäre die Welt ohne Hunger. |
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