Stand der Dinge

 

Aktuelles Greenpeace-Gutachten
Schweinehaltung verstößt gegen Tierschutzgesetz Normenkontrollklage angestrebt
 

Zur Pressemitteilung und zum Gutachten 

Rechtsgutachten

Konventionelle Schweinehaltung gesetzeswidrig

Ein bis drei Prozent Tageslicht, harter Betonboden, nicht mal ein Quadratmeter Platz pro Tier - das sind die gesetzlichen Vorgaben. Der Großteil der Schweine in Deutschland wird so gehalten. BR Recherche und der Süddeutschen Zeitung liegt ein Rechtsgutachten vor, demzufolge diese Haltung von Mastschweinen nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sei. Der Bundeslandwirtschaftsminister sieht dennoch keinen Handlungsbedarf.
--- weiterlesen, Artikel aus www.br.de (pdf)

 

Rechtsgutachten

Schweinehaltung in Deutschland soll gegen Tierschutzgesetz verstoßen

Greenpeace fordert bessere Haltung für Mastschweine
Die in Deutschland übliche Haltung von Mastschweinen verstößt laut einem Gutachten gegen das Tierschutzgesetz. Greenpeace hat das Gutachten in Auftrag gegeben und will die Nutztierhaltung nun verbessern.
-- weiterlesen, Artikel aus www.
sueddeutsche.de, (pdf)

 
 
 
Widerspruchsgründe:


Wasserrechtliche Genehmigung:
insgesamt geht aus der Begründung der Behörde nicht hervor, auf welcher Grundlage sie überhaupt entschieden hat: In der Entscheidung beispielsweise zur Pflanzenkläranlage wurde auf Dokumente verwiesen, die nicht öffentlich ausgelegt und zugänglich gemacht wurden. Damit wurde den Verbänden die Möglichkeit zur Einsicht und zum Widerspruch entzogen; auch auf Anfrage wurden diese nicht offengelegt. Das gilt ebenso für Nachfragen in Bezug auf Nährstoffeinträge ins Kuhzer Grenzbruch. Vorhandene Drainagen, die Abwässer in den Kuhzer See transportieren, wurden nicht berücksichtigt mit dem Argument, dass man sie einfach nicht mehr lokalisieren und einschätzen könne. Ihre Auswirkungen wurden daher einfach als irrelevant eingestuft, was aber der eigenen Aussage widerspricht, dass man sie nicht einschätzen könne. Kurzum: hier geht es um gravierende Verfahrensfehler, ganz offensichtlich hat das LUGV seine Arbeit nur schlampig gemacht.


Tierschutz:
Besonders in diesem Bereich gibt es schwere Verstöße gegen das geltendeTierschutzrecht, wo die Konzeption der geplanten Anlage deutlich von gesetzlichen Bestimmungen abweicht und einer inzwischen gesetzeswidrigen Tierquälerei Vorschub leistet. Beispiele: das minimale Platzangebot für eine Jungsau muss 1,65 m2 betragen, in den Antragsunterlagen sind aber nur 1,08 m2 vorgesehen. Es gibt in den Buchten keinen Platz für die Harn- und Kotentsorgung, was bei bestehenden Altanlagen toleriert ist ( Bestandsschutz ), für jede neu konzipierte Anlage jedoch gewährleistet sein muss. Es gibt keine Bereitstellung von Beschäftigungsmaterial, - Verstoß gegen § 2 TierSChG. Es gibt kein Nestbaumaterial für die Abferkelbuchten, sondern nur harte Böden, auf denen sich die Tiere die bekannten Verletzungen, Beinschäden, Entzündungen und Geschwüre zuziehen. Die Kastenstände sind so schmal, dass die Tiere ihre Gliedmaßen nicht ausstrecken können, wenn sie sich auf die Seite legen - usw. Das alles ist mehr als nur eine widerliche Planung von Tierhaltung: anscheinend wollte man diese Verstöße noch nicht mal genau kontrollieren.Das LUGV hat also Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen zugestimmt, die nur im Bestandsschutz gemacht werden dürfen. Hier handelt es sich aber um eine neue Anlage.


Brandschutz:
Auch hier sind wir der Meinung, dass die Genehmigung zwingend zu widerrufen ist, denn der vorgesehene Brandschutz ist äußerst dürftig. Inzwischen liegt uns das umfangreiche Gutachten eines Brandschutzmeisters vor, nach welchem die Rettung von Tieren und Menschen in der geplanten Schweinemastanlage insbesondere aus bautechnischen Gründen ( z.B. der 193 000 m²- Solaranlage auf dem Dach) definitiv ausgeschlossen ist. Nicht nur, dass diese für eine Ausbreitung des Feuers, verbunden mit giftigen Dämpfen sorgt. Viel schlimmer ist, dass sie überhaupt nicht abzuschalten ist, denn außer nachts ist sie bei Helligkeit ständig unter Strom. Mit Installation dieser Solaranlage hat der Investor die Genehmigungsgrundlagen vollkommen verändert. Dies wurde aber im gesamten Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt. Laut Brandschutzmeister müsste sogar eine Werksfeuerwehr vorhanden sein, die im Brandfall in der Lage ist, jedes einzelne Tier, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, innerhalb von 10 Minuten zu retten. Das aber ist nach Aussagen des Brandschutzmeisters illusorisch: bei über 100 m langen Fluchtwegen schickt er keinen rein, so seine Aussage, weil da keiner lebend wieder rauskommt, weder Tiere noch Menschen.
Wie wir alle wissen, steht ein nicht gewährleisteter Brandschutz auch bei anderen Brandenburger Großprojekten der Genehmigung eines Betriebs entgegen: im Falle des Flughafens Berlln-Brandenburg gehen die Kosten des Stopps wegen eines nicht ausreichenden Brandschutzes inzwischen wohl in die Millionen oder Milliarden. Hier ist der Brandschutz grob vernachlässigt worden.



Alles in allem:
die Genehmigung ist unhaltbar.


Sybilla Keitel

 
 
 

Aktueller Bericht aus Haßleben, es gibt auch ein Leben ohne Schweinemastanlage!

 

 
 

Haßleben ist genehmigt worden!

 
  • Genehmigung der Mega-Schweinemastanlage Haßleben ist politisches Versagen
    Veröffentlicht am 20. Jun 2013
    Pressemitteilung als pdf

    Bestürzt reagiert die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt auf die heute bekannt gewordene Genehmigung der Schweinefabrik in Haßleben für mehr als 36.000 Tiere.

    Heute wurde die Schweinezucht- und -mastanlage im brandenburgischen Haßleben genehmigt. Die verantwortlichen Minister Tack (Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz; DIE LINKE) und Vogelsänger (Infrastruktur und Landwirtschaft; SPD) wollen ihre Verantwortung für die Genehmigung von sich schieben, indem sie sich auf eine »fachliche Entscheidung« berufen. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt stellt jedoch klar, dass es sich um eine politische Entscheidung – zumindest des fahrlässigen Nichteingreifens – handelt, denn Ablehnungsgründe gab es zur Genüge. Zudem wurde durch eine Akteneinsicht bekannt, dass sich ein Abteilungsleiter aus dem brandenburgischen Umweltministerium massiv für die Genehmigung eingesetzt hat.

    Die SPD schreibt in ihrem Wahlprogramm für die Bundestagswahl: »Die Intensivtierhaltung werden wir durch geeignete gesetzliche Maßnahmen zurückdrängen«. DIE LINKE schreibt: »Auch die Tierhaltung wollen wir verbessern. Haltungsformen müssen an die Tiere angepasst werden, nicht die Tiere an eine Haltungsform, die nur ökonomischer Effizienz verpflichtet ist«.

    »Durch ihr Handeln bzw. Nichthandeln haben SPD und LINKE in Brandenburg gerade genau das Gegenteil dessen bewirkt, was sie auf Bundesebene versprechen. Ministerin Tack und Minister Vogelsänger ist eine Art unterlassener Hilfeleistung vorzuwerfen«, betont Mahi Klosterhalfen, geschäftsführender Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt.

    Im Vorfeld hatte die Stiftung durch einen Online-Appell versucht, Ministerin Tack doch noch zum Handeln zu bewegen. Den Appell unterzeichneten innerhalb von fünf Tagen 28.000 Menschen.

    Doch der Kampf gegen die Genehmigung der Anlage ist noch nicht vorbei. Die Betroffenen vor Ort werden vor Gericht gegen die Genehmigung klagen. Da der beantragte Sofortvollzug nicht genehmigt wurde, darf der Investor die Anlage auch nicht in Betrieb nehmen.

    ZWISCHENFAZIT (NICHT TEIL DER PRESSEMITTEILUNG)

    Die Genehmigung der Anlage in Haßleben zeigt, wie schwierig es noch ist, sich auf politischer und juristischer Ebene für den Tierschutz einzusetzen. Das ist auch der Grund, warum wir unsere Schwerpunkte auf Wirtschaftskampagnen und die Verbraucheraufklärung legen – hier lassen sich Erfolge wesentlich leichter erzielen.

    Trotzdem werden wir die anstehende Klage gegen die Genehmigung unterstützen und auch weiterhin die Diskrepanzen zwischen den Wahlversprechen und Taten der Parteien publik machen.

    NACHTRAG (06.07.2013)

    Insbesondere DIE LINKE fühlt sich von uns und anderen zu Unrecht kritisiert. Vereinzelt wurden wir auch um eine Richtigstellung gebeten, da Ministerin Tack keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Genehmigung gehabt habe. Begründet wird dies dadurch, dass die Genehmigung angeblich ausschließlich anhand des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgte – und Bundesrecht sei nicht die Angelegenheit der Ministerin.

    Falls es der Ministerin tatsächlich an Ideen gefehlt haben sollte, wie sie sich gegen die Genehmigung hätte einsetzen können, hier einige Anregungen, die auch jetzt noch aktuell sind:

  • Lautstark auf die Mängel des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hinweisen und sich für Änderungen einsetzen,

  • den Abteilungsleiter, der auf die Genehmigung gedrängt hat, (mindestens) bremsen,

  • darauf hinwirken, dass Ermessensentscheidungen nicht zugunsten der Genehmigung gefällt werden (entgegen aller Beteuerungen gab es mindestens eine solche Entscheidung),

  • Schritte einleiten, um das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen in Brandenburg einzuführen.

    Solange die Ministerin keine einzige dieser Maßnahmen umsetzt, machen sie und ihre Partei sich aus unserer Sicht unglaubwürdig.

Presseinformation

20. Juni 2013

Genehmigungsbescheid zur Errichtung einer Schweinezucht- und -mastanlage in Haßleben

Potsdam - Durch das zuständige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) ist heute der Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Schweinezucht-und -mastanlage in Haßleben (Uckermark) erteilt worden.
Der Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des Genehmigungsbescheides wurde abgelehnt.
Der Erstantrag war 2004 gestellt worden. Im Nachhinein gab es zweimalig Änderungen des Antragsumfanges (6/2008 und 4/2012) und eine Reduzierung der Tierplätze um mehr als die Hälfte.
Im Rahmen des vorgegebenen rechtsstaatlichen Verfahrens wurden eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Danach liegen die mit dem Vorhaben einhergehenden Belastungen (z. B. Stickstoffeinträge, Gärrestausbringungsmengen) in den rechtlich zulässigen Vorgaben. Somit wurden sämtliche Voraussetzungen zur Genehmigung laut BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) erfüllt.
Im Rahmen des Verfahrens erfolgte eine umfassende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Nach mehrmaliger Antragsmodifizierung durch den Antragsteller, zuletzt 2012, und einer damit verbundenen Verringerung der Tierplätze von ursprünglich 85.261 auf 36.861 wurden alle Träger öffentlicher Belange nochmals beteiligt.
Insgesamt waren 1234 Einwendungen, darunter von Tier- und Naturschutzverbänden sowie Bürgerinitiativen fristgerecht vorgebracht worden. Sämtliche Einwendungen wurden fachlich intensiv geprüft und abgewogen und flossen in die Entscheidungsfindung ein. Die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung, dass über den Antrag entschieden wurde, erfolgt voraussichtlich am 10.07.2013 im Amtsblatt des Landes Brandenburg. Da es sich um eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie handelt, wird zeitgleich mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der gesamte Genehmigungsbescheid auf der Internetseite des LUGV veröffentlicht.
Die Rechtmäßigkeit der Entscheidung kann durch Widerspruch bzw. Klage gerichtlich überprüft werden.


(Grafik des BUND)

 

Liebe Verbündete in unserem langjährigen Kampf gegen die Mega-Schweinemastanlage Haßleben: Hassleben soll genehmigt werden
Wie wir aus Akteneinsicht erfuhren, ist von der Dienststelle des LUGV in Frankfurt/Oder eine schriftliche Genehmigung bereits versandfertig formuliert worden. Ob dies auf Einflussnahme des MUGV in Potsdam erfolgt ist, wissen wir nicht.

Damit setzt sich das Land Brandenburg über sämtliche in 9 Jahren vorgetragenen Ablehnungsgründe hinweg - beispielsweise:

  • Zwei wissenschaftliche Moorgutachten belegen, dass bei Genehmigung das hoch sensible Moor Kuhzer Grenzbruch durch Stickstoffimmissionen zerstört würde. Auch der Landkreis lehnt eine solche Anlage daher zwangsläufig ab.

  • Die Auflagen der EU-Schweinehaltungsrichtlinie betreffend Tierwohl (Tageslicht, Einstreu, Spaltenböden, Kastenhaltung von Sauen, Kastration ohne Betäubung) werden nicht eingehalten

  • .Es fehlt ein Brandschutzkonzept für die rechtzeitige Rettung aller Tiere im Brandfall.

  • Das Land Brandenburg wird bei Genehmigung der Anlage, die riesige Mengen Gülle produziert, gegen seinen eigenen Gärreste-Erlass verstoßen.

  • Auswirkungen der massiven Ausbringung von Gülle und Gärresten auf die benachbarten FFH-Gebiete wurden im Genehmigungsverfahren nicht durch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung untersucht.

  • Das Bundes-Immisionsschutzgesetz ist ungeeignet die Auswirkungen solch einer Anlage qualifiziert zu beurteilen.

  • Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrepublik Deutschland ein EU-Vertragsverletzungsverfahren droht, da die festgelegten Höchstmengen für Stickstoffeinträge nach der sog. NEC-Richtlinie bereits überschritten werden und durch die Genehmigung der Anlage weiter erhöht werden.

    Inzwischen sind die Bedingungen und Folgen derartiger "Fleischproduktion" allgemein bekannt: Fühlende Lebewesen werden als Ware einem automatisierten Produktionsprozess unterworfen. Ihr Fleisch wird in Schwellenländer oder Dritte-Welt-Länder exportiert. Es wird billiger als ein Schokoriegel verhökert. Für pestizidhaltiges Soja als Futtermittel wird weltweit Regenwald abgeholzt. Tiere und Menschen erkranken. Bei uns werden Boden, Wasser und Luft durch Tonnen von Gülle ruiniert. Für die Umweltbehörden des Landes Brandenburg scheinen solche Überlegungen nicht von Belang.

    Haßleben als Megaschweinemastanlage ist immer der Präzedenzfall gewesen. Wenn jetzt 37 000 Schweine mitten zwischen geschützten FFH-Gebieten zugunsten eines Investors, der mit Schweinen sein Geld verdienen will, genehmigungsfähig sind, bedeutet das nichts anderes, als dass sich das Land zum Erfüllungsgehilfen eines Privatunternehmers macht, dem so etwas in Holland verboten ist. Deswegen ist er nach Deutschland gekommen, in eins der neuen Billiglohn-Länder in puncto Massentierhaltung, wo Umweltauflagen längst nicht so streng sind wie in anderen EU-Ländern, und seine Rechnung geht auf. Wir alle müssen am Ende mit unserem Geld und unserer Gesundheit für die Folgen dieser Politik der abscheulichen Billigfleisch-"Produktion" aufkommen, welche die Umwelt und unseren Lebensraum ruiniert. Sogar unsere gesetzlich geschützten FFH-Gebiete in Deutschland sind also nicht vor Schweineindustriellen und ihren willigen Amtshelfern sicher - und damit reine Makulatur.

    Das halten wir Politik und Behörden seit nunmehr 9 Jahren unermüdlich vor, belegt durch Gutachten, unterstützt durch Verbände und Organisationen, erklärt und bebildert durch Fernsehbeiträge, gestärkt von Bürgerinitiativen und zigtausenden Menschen, die inzwischen an unserer Seite kämpfen. Das Land Brandenburg will trotzdem genehmigen, notfalls gegen gesetzliche Grundlagen, gegen fachlichen Rat und gegen jede ökologische Vernunft. Wir können nicht nachvollziehen, wie diese Entscheidung zustande kommt.

    Wir bitten alle, sich dieser Genehmigung vehement zu widersetzen. Diese ist das Resultat einer Allianz von Geschäft ohne Moral plus Politik ohne Verantwortung, letztlich auch der skrupellosen Entmündigung einer wachsamen Gesellschaft. Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, sagt Bertolt Brecht.


    In diesem Sinne
    für die BI Kontraindustrieschwein Haßleben:
    Sybilla Keitel, Gert Müller, Thomas Volpers

 

 

Brief Tierschutzbund an Ministerin Tack

 

 
   

Artikel Potsdamer Neue Nachrichten , Matthias Matern

Artikel Märkische Oderzeitung, Oliver Schwers

 
Landtag Brandenburg
5. Wahlperiode



Kleine Anfrage

der Abgeordneten Axel Vogel und Sabine Niels
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Stand des Genehmigungsverfahrens Schweinemastanlage Haßleben

Ein niederländischer Investor beabsichtigt im uckermärkischen Haßleben die Errichtung einer Schweinemastanlage mit aktuell 37.000 Tierplätzen. Das Genehmigungsverfahren läuft seit dem Jahr 2004. Damals lag die Zahl der beantragten Tierplätze noch bei 85.000.
2008 wurde die beantragte Anzahl der Tierplätze auf 67.000 reduziert, nachdem die Genehmigungsbehörde 2007 entschieden hatte, dass der erste Antrag trotz Nachbesserungen nicht genehmigt werden konnte. Als sich Anfang 2012 abzeichnete, dass der neue Antrag ebenfalls nicht genehmigungsfähig war, wurde die Tierplatzzahl erneut reduziert.
Die Regionalabteilung Ost des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) ist nach Angaben der Landesregierung für die Genehmigung der Anlage zuständig (Kleine Anfrage 5/2319).

Für die Belange des Arten- und Biotopschutzes besonders im Hinblick auf das Moor „Kuhzer Grenzbruch“ ist nach Angaben der Landesregierung die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark zuständig (Kleine Anfrage 5/3060 ).

Anwohner, Natur-, Umwelt- und Tierschutzverbände lehnen die Errichtung der Schweinemastanlage strikt ab, da sie Mindestanforderungen in Bezug auf den Umwelt- und Tierschutz nicht erfüllt und andere erfolgreiche Entwicklungskonzepte der Uckermark speziell im Bereich Tourismus/Naherholung als gefährdet ansehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens für die geplante Schweinemastanlage in Haßleben?

2. Wie bewertet die Landesregierung die zwei Moorgutachten über das benachbarte gesetzlich geschützte Biotop „Kuhzer Grenzbruch“, die die Unverträglichkeit der von der Anlage ausgehenden Stickstoffimmissionen mit dem Biotopschutz aufzeigen ?

3. Ist es auszuschließen, dass der Bundesrepublik Deutschland ein EU-Vertragsverletzungsverfahren droht, da die festgelegten Höchstmengen für Stickstoffeinträge nach der sog. NEC-Richtlinie bereits überschritten werden und durch die Genehmigung der Anlage weiter erhöht würden?

4. Wie bewertet die Landesregierung den Vortrag der Naturschutzverbände, dass das „Kuhzer Grenzbruch“ Bestandteil des FFH-Gebiets „Kuhzer See/Jakobshagen“ ist ?

5. Welche Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit der beantragten Anlage und den Schutz des Biotops hätte eine Einbeziehung des „Kuhzer Grenzbruchs“ in das FFH-Gebiet?

6. Wie beurteilt die Landesregierung die unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe für Stickstoffeinträge für Gebiete, die einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden (Vorgehen nach KIFL) und für Gebiete, die außerhalb des Natura2000-Netzes liegen (Anwendung des Leitfadens zur Ermittlung und Bewertung von Stickstoffeinträgen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz)? Welche Unterschiede in der Bewertung würden sich beim Beispiel „Kuhzer Grenzbruch“ ergeben?

7. Wurden die Auswirkungen der zu erwartenden massiven Ausbringung von Gülle und Gärresten auf die benachbarten FFH-Gebiete im Genehmigungsverfahren durch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt?

8. Steht der Gärreste-Erlass des Landes Brandenburg der Genehmigung entgegen?

9. Kann durch ein Brandschutz-Gutachten nachgewiesen werden, dass alle Tiere im Brandfall rechtzeitig aus den Ställen gerettet werden können? Falls ja, wie soll das bei 37.000 Schweinen genau erfolgen?

10. Wie können und sollen bei der geplanten Anlage Auflagen der EU-Schweinehaltungsrichtlinie zum Tierwohl wie Tageslicht, Einstreu und Spaltenböden und Verbot der Kastenhaltung von Sauen eingehalten werden?

11. Ist es richtig, dass bei Genehmigung der Anlage das Risiko der Staatshaftung durch das Land Brandenburg höher ist als bei einer Ablehnung, da bei einer gerichtlichen Aufhebung der Genehmigung dem Antragsteller die gesamten Baukosten erstattet werden müssten, während bei gerichtlicher Aufhebung der Ablehnungsentscheidung nur der für eine bestimmte Zeit entgangene Gewinn fällig wäre?

12. Liegt die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren ausschließlich beim LUGV oder bestehen Einflussmöglichkeiten des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) oder des MUGV auf die Genehmigung der Anlage? Wenn ja, welche sind dies? Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang das Schreiben des für Immissionsschutz zuständigen Abteilungsleiters Dr. G. Hälsig vom März und April 2010 an die Genehmigungsbehörde?

Kleine Anfrage Text als

 

 

Aktueller Stand des Genehmigungsverfahrens 1. Mai 2012

 

Immer wieder haben Harrie van Gennip und sein Berater Helmut Rehahn auf eine schnellere Entscheidung zu Haßleben gedrängt. Da seit einigen Wochen eine Ablehnung des Genehmigungsantrages immer wahrscheinlicher wurde, haben beide plötzlich viel Zeit. Jetzt wollen sie den Antrag erneut ändern und hoffen, mit einer Halbierung der Tierplätze doch noch eine Genehmigung zu erreichen. Das könnte einerseits wieder zu monate- oder jahrelangen Verzögerungen führen und ist andererseits inakzeptabel, da es sich immer noch um eine Mega-Anlage handelt. Jetzt drängen wir auf eine schnelle Entscheidung, die nach wie vor nur eine Ablehnung sein kann.

 

Argumente gegen die „Verkleinerung“ der Schweinemastanlage Haßleben

 

Der Antragsteller für die Schweinemastanlage Haßleben beabsichtigt laut Pressemitteilungen, einer Ablehnung seines Genehmigungsantrags dadurch zuvor zu kommen, dass er die beantragten Tierplätze reduziert. Von den derzeit beantragten 67.000 Tierplätzen sollen rund 36.000 Tierplätze weiterhin Gegenstand des Antrags sein.

Die u. a. von dem CDU-Landtagsabgeordneten Henryk Wichmann verbreitete Vorstellung, dass damit eine kleine Schweinemastanlage beantragt wird, ist völlig falsch. Neben 4.400 Mastschweineplätze gäbe es in der Anlage immer noch rund 32.000 Plätze für Sauen, Jungsauen, Zuchteber und Ferkel.

Um die Dimension der Anlage einordnen zu können muss man sich Folgendes vor Augen halten:

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass nur große Anlagen förmlich nach Immissionsschutzrecht genehmigt werden müssen. Große Anlagen beginnen bei 2.000 Mastschweineplätzen oder 750 Sauenplätzen oder 6.000 Ferkelplätzen.

Die jetzt offensichtlich neu beantragte Anlage liegt also um ein Vielfaches über den Genehmigungsgrenzen, die das Immissionsschutzrecht für große Anlagen vorsieht. Eine Anlage mit über 36.000 Tierplätzen ist nach wie vor eine völlig überdimensionierte Anlage zur industriellen Tierhaltung.

Unverständlich wäre es, wenn das Landesverwaltungsamt das Genehmigungsverfahren ohne neue Beteiligung der Öffentlichkeit weiterführen würde. Die Antragsunterlagen für die ursprünglich beantragte Anlage datieren aus dem Jahr 2004. Die Untersuchungen zum Natur- und Artenschutz und zur Umgebung der Anlage sind noch älter. Das Verfahren ist nun mittlerweile fast 10 Jahre alt. Vor allem die Umgebung der Anlage hat sich in den 10 Jahren deutlich weiterentwickelt. Im Immissionsschutzrecht ist
vorgesehen, dass eine Anlage neu genehmigt werden muss, wenn Sie über einen Zeitraum von drei Jahren nicht betrieben wird. Das gilt dann erst Recht, wenn eine Anlage zum ersten Mal genehmigt werden soll. Dazu kommt, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, über den neuen Stand informiert zu werden und in einem neuen Genehmigungsverfahren beteiligt zu werden.

Der Antragsteller hat dagegen kein Recht darauf, seinen Antrag immer wieder ändern zu können und damit das Genehmigungsverfahren quasi über einen langen Zeitraum am Laufen zu halten. Das Verfahrensrecht sieht das schlicht nicht vor.

Wir fordern daher die Genehmigungsbehörde auf, das anhängige Verfahren abzuschließen. Ob der Schweinemäster seinen Antrag zurückzieht oder die Genehmigungsbehörde den Antrag ablehnt, spielt dabei keine Rolle. Sollte der Schweinemäster tatsächlich einen Antrag für rund 36.000 Tierplätze stellen, dann muss er dies in einem neuen Genehmigungsverfahren mit erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung machen. Alles andere wäre mit den Vorschriften zur Beteiligung der Öffentlichkeit, aber auch der Umweltverbände nicht zu vereinbaren. Juristisch gibt es keinerlei Anspruch des Schweinemästers, dass sich die Behörde laufend mit geänderten Anträgen beschäftigt.

Darüber hinaus ist die Anlage auch mit den reduzierten Tierplatzzahlen nicht genehmigungsfähig. Aus den Untersuchungen zu dem umliegenden wertvollen und empfindlichen Moor ergibt sich, dass auch reduzierte Ammoniak-Emissionen zu irreparablen Beeinträchtigungen führen würden. Von einer Anlage mit 36.000 Tierplätzen gehen immer noch immense Ammoniak-Emissionen aus. Ausweislich der Antragsunterlagen des Schweinemästers würden - selbst bei Ansatz der behaupteten Reduzierung der Ammoniak-Emissionen durch die Abluftreinigungseinrichtung - immer noch 20,5 t Ammoniak pro Jahr emittiert werden. Es käme damit nach wie vor nicht nur zu einer Schädigung des empfindlichen Moors, sondern auch des nahe gelegenen Waldes Richtung Prenzlau und des FFH-Gebiets Kuhzer See.

All dies dürfte für die Genehmigungsbehörde ausreichend Anlass sein, um, sollte der Schweinemäster an seinem reduzierten Antrag festhalten, von diesem neue Antragsunterlagen mit einer neuen Untersuchung der Umgebung zu fordern und dann die Öffentlichkeit und die Verbände erneut zu beteiligen.

 

Strafanzeige gegen Schweinezüchter Straathof


"Anhaltende Schmerzen"

Einer der größten Schweinezüchter Deutschlands, die Straathof Holding, verstößt seit Jahren gegen den Tierschutz. Das belegen Dokumente, die dem stern vorliegen. Ein Landkreis stellte Strafanzeige. Von Johannes Röhrig
 

Gegen einen der größten Schweinezüchter in Deutschland, den Niederländer Adrianus Straathof, ermitteln die Behörden wegen des Verdachts schwerer Tierschutzverletzungen.

Das berichtet der stern in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe. Die Straathof-Holding – Slogan: "Begeisterung für Ferkel" - produziert nach eigenen Angaben rund eine Million Jungtiere im Jahr. Allein in Sachsen-Anhalt betreibt das Unternehmen fünf Zucht- und Mastbetriebe, in Mecklenburg-Vorpommern zieht die Firma Europas größte Ferkelfabrik auf. Straathof hat vor allem in Sachsen-Anhalt seit Jahren Ärger mit der Agraraufsicht.
Dem stern liegen interne Akten dazu vor, die systematische Verstöße gegen das Tierschutzgesetz belegen. Danach kassierte allein der Landkreis Jerichower Land, in dem zwei Straathof-Betriebe liegen, zuletzt über 800.000 Euro an Zwangsgeldern, weil das Unternehmen Auflagen bei der Tierhaltung verletzte.

So bemängelten die Veterinäre seit 2009 vor allem eine zu enge Haltung der Zuchtsauen in den Kastenständen, aber auch die "mangelnde Behandlung verletzter Tiere" sowie die "starke Verschmutzung des Fußbodens und der Tiere". Anfang April stellte der Landkreis schließlich Strafanzeige. "Nunmehr ist festzustellen", heißt es darin, "dass sich die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz manifestierten, die gehaltenen Tiere über einen Zeitraum von mehreren Jahren anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt waren und dieser Zustand unverändert anhält." Das Unternehmen wies die "Vorwürfe aus der Strafanzeige" auf stern-Anfrage als "unbegründet" zurück.  Artikel als pdf

 
 

Widerstand gegen Haßleben: aktueller Stand 04.03.2011

 

Das jetzt vorliegende Moorgutachten zum Kuhzer Grenzbruch von Prof. Joosten wurde vom LUGV in Auftrag gegeben, um die Aussagen des Gutachtens der Antragstellerin zu überprüfen und zu klären, ob eine Schädigung des Moores der Genehmigung entgegensteht. Die Ergebnisse sind eindeutig.

Dieses geschützte Moor in unmittelbarer Nähe der Anlage.

1. Das Ursprungsgutachten weist gravierende Mängel auf. Das Moor entspricht den Kriterien für einen geschützten Biotop und einen prioritär zu schützenden FFH-Lebensraumtyp (Birken-Moorwald).

2. Eine starke Beeinträchtigung des Moores während des Betriebes der Altanlage zwischen 1978 und 1991 kann an Hand von Torfablagerungen belegt werden.

3. Das Moor weist Voraussetzungen auf, die eine Verbesserung möglich machen.

4. Bereits der von der Antragstellerin erwartete Stickstoffeintrag über die Luft aus der Schweinemastanlage wird das Moor weiter schädigen. Möglicherweise wird der Stickstoffeintrag noch erheblich höher sein.

5. Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen sind nicht erkennbar.

Derzeit liegt das Gutachten beim Landkreis Uckermark zur Prüfung, ob auch in diesem Fall eine Ausnahmeregelung gefunden werden kann. Mit einer naturschutzrechtlichen Befreiung könnte die Anlage trotz zu erwartender Zerstörung des Kuhzer Grenzbruches genehmigt werden.

Über die Erteilung der zahlreichen Ausnahmegenehmigungen befindet das LUGV.

Wir erwarten eine klare Ablehnung.
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Außer Haßleben sind etliche industrielle Schweinemastanlagen in ganz Ostdeutschland im Betrieb oder geplant. Der Schlachthof Weißenfels soll extra dafür auf 20 000 Schlachtungen pro Tag ausgebaut werden.

Die Gegner der riesigen Schweinemastanlage in Haßleben haben seit 2004 durch unermüdlichen ideellen und finanziellen Einsatz (Rechtsanwalt, Gegengutachten etc.) und mit Hilfe verschiedener Organisationen (Naturschutz, Tierschutz, Parteien) bislang eine Genehmigung der Anlage verhindert. Wir konnten immer wieder gravierende Mängel und Widersprüche in den Antragsunterlagen nachweisen und darauf hinweisen, dass eine Genehmigung nicht mit gültigen Gesetzen und Verordnungen vereinbar ist.
Aufgrund unserer Aufklärungsarbeit, die von der Entscheidungsbehörde Landesumweltamt Brandenburg zunehmend ernst genommen wird, hat dieses Amt dem Antragsteller Harrie van Gennip im Herbst 2007 bereits mitgeteilt, dass es seinen Plan, 84 000 Tiere in Haßleben zu halten, nicht genehmigen kann. Darauf hat er seine Planung geändert und die Tierzahl auf 67 000 reduziert. Er will damit die zu erwartenden Umweltschäden unter die geltenden Grenzwerte drücken.
Das Landesumweltamt prüft auch diese neuen Antragsunterlagen sehr gründlich und wir werden nicht müde, auf Fehler und Widersprüche hinzuweisen. Wir halten die neuen Unterlagen für genauso fragwürdig und fehlerhaft wie den ursprünglichen Antrag. Hinausgehend über die Auseinandersetzungen auf lokaler Ebene stoßen die globalen Folgen von Massentierhaltung auf zunehmende Hellhörigkeit und politischen Widerstand in der Öffentlichkeit. Haßleben ist davon nicht isoliert, weswegen wir darauf drängen, im Genehmigungsverfahren auch die weltweiten ökologischen und wirtschaftlichen Folgen zu gewichten. Wir rechnen damit, dass die Bearbeitung sich noch über Monate oder gar Jahre hinziehen wird. Falls eine Genehmigung erfolgt, werden wir in Zusammenarbeit mit den uns unterstützenden Organisationen Klage dagegen einreichen.
 

Folgende Aspekte sind weiterhin strittig und werden von uns angemahnt:

 - Tierquälerei im großen Stil:
Kein Tageslicht, keine Frischluft, keine Bewegungsmöglichkeit, kein Stroh, viele Verletzungen auf Betonspaltenböden, Krankheitsepidemien und massenhafter Medikamenteneinsatz. Laut Tierschutzgesetz darf keinem Tier vermeidbares Leid zugefügt werden.
Artgerechte Freilandhaltung von Schweinen wäre in großem Stil möglich.

- Umweltzerstörung:
150 000 Tonnen Gülle jährlich können in einer Umgebung voller (Natur-) Schutzgebiete nicht ausgebracht werden, ohne Boden, Bäche, Seen und Grundwasser zu schädigen. Ammoniakausdünstungen aus Stall und Gülle zerstören geschützte Biotope und Wälder, die sich nach Zerstörung durch die alte DDR-Anlage gerade wieder erholen (Altlasten durch immensen Stickstoff-Eintrag ).

- Arbeitsplätze:
Industrielle Tierproduktion vernichtet mehr bäuerliche Arbeitsplätze als sie selbst schafft. (siehe www.themeatrix.de) Außerdem werden Arbeitsplätze im Bereich sanfter Tourismus in der Uckermark gefährdet, da niemand neben einer Mega-Schweinefabrik Erholung suchen wird.

- Überproduktion:
In Deutschland wird bereits mehr Schweinefleisch produziert als gegessen. Weitere Überkapazitäten müssen dann wieder subventioniert auf dem Weltmarkt verhökert werden. In Drittweltländern verlieren dortige Bauern ihre Absatzmöglichkeit.

- Klimaschutz:
Futtermittelproduktion (z.B. durch Abholzung der Regenwälder für Soja) und Massentierhaltung sind ein wesentlicher Faktor in der Klimadiskussion.
Ammoniak, Lachgas und Methan sind teilweise 300-mal gefährlicher als CO2.

- Hunger:
Um 1 kg Schweinefleisch zu erzeugen, werden 10 kg Getreide benötigt. Mit weniger Fleischkonsum wäre die Welt ohne Hunger.