Die Erörterung in Boitzenburg vom 30.8. - 09.11.2005

       

Pressemitteilung Cornelia Behm

Offener Brief Sybilla Keitel

   
Das Interesse am Erörterungstermin ist groß!
 
 

Das Präsidium des Erörterungstermins
mit Diskussionsleiter (mitte),
Vertretern der Wasserbehörden (links) und Vertretern des Landesumweltamtes (rechts)


Einwender Bernhard Strecker am Mikrofon
 
Der Investor Harrie van Gennip (rechts)
und sein Anwalt Matthias Dombert (links)
 
Der Investor Harrie van Gennip (rechts)
und sein Berater Helmut Rehahn (links)
 
Die Einwender:
Ernst Pries, Anwalt Peter Kremer, Thomas Volpers
 

Erörterungstermin zur Schweinemastanlage Haßleben vorzeitig beendet

 

Der Erörterungstermin zur geplanten Schweinemastanlage in Haßleben wurde nach elf Verhandlungstagen vorzeitig beendet. Zahlreiche Themen, wie die Beeinträchtigung der Waldflächen im Umfeld der Anlage, Fragen des Tier- und Brandschutzes sowie der Gülleausbringung konnten nicht abschließend behandelt werden. Für den BUND und andere Verbände ein deutliches Zeichen dafür, dass die Anlage nicht genehmigungsfähig ist.

Am 09.11. einigten sich das Landesumweltamt Brandenburg als Führer des Genehmigungsverfahrens mit dem Antragsteller Harrie van Gennip und den Einwendern auf eine vorzeitige Beendigung. Es hatte sich herausgestellt, dass die Fachbehörden insbesondere die Gülleausbringung noch nicht ausreichend geprüft hatten. Sie stehen nun in der Pflicht, sich mit den dazu erhobenen Einwendungen intensiv auseinander zu setzen und sodann den Einwendern erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Ende August hatte die Erörterung begonnen. Aus ursprünglich geplanten vier Verhandlungstagen wurden elf und damit eine der umfangreichsten Erörterungen im Land Brandenburg. Dennoch konnten zahlreiche Themen wegen unzureichender Angaben des Antragstellers sowie mangels ausreichender Prüfung durch die Fachbehörden nicht abschließend behandelt werden.

Hierzu zählen:

Beeinträchtigung der Waldflächen im Umfeld der Anlage
Im Verfahren wurde deutlich, dass die in den Antragsunterlagen enthaltene Begutachtung für die Beurteilung der zu erwartenden Schäden bei weitem nicht ausreicht. Der Antragsteller wurde daher von der Behörde aufgefordert, ein belastbares Gutachten über die zu erwartenden Schäden vorzulegen. Die dafür erforderliche Entnahme von Proben im Wald und die Begutachtung des Zustandes der Bäume ist jedoch nur in der Vegetationsperiode möglich. Daher ist nach Ansicht der Umweltverbände eine Fortsetzung des Genehmigungsverfahrens vor Ende des nächsten Jahres nicht möglich.

Fragen des Tierschutzes
Seitens der Tierschutzverbände wurde Herr Prof. Dr. Hörning, Inhaber des Lehrstuhls für artgerechte Tierhaltung und Tierernährung an der Fachhochschule Eberswalde, beauftragt, ein Gutachten zu den Auswirkungen der geplanten Haltung zu erarbeiten und der Behörde zur Verfügung zu stellen. Die Tierschutzverbände wollen damit nachweisen, dass die geplante Haltung der Schweine in strohlosen Betonbuchten gegen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes für eine artgerechte Tierhaltung verstoßen. Da die Vorgaben des Tierschutzrechts zwingend bei der Genehmigung zu beachten sind, muss dies anschließend von der Behörde intensiv geprüft werden.

Anforderungen des Brandschutzes
Nach dem geltenden Brandschutzrecht müssen Ställe so gebaut werden, dass alle Tiere im Brandfall evakuiert werden können und die Feuerwehr in der Lage ist, Brände zu löschen. Die Größe der geplanten Anlage macht jedoch eine Evakuierung der Schweine im Brandfall unmöglich. Während der Erörterung stellte der Vorsitzende des Feuerwehrverbandes des Landkreises außerdem fest, dass es angesichts der baulichen Gegebenheiten und der im Landkreis vorhandenen Mittel keine Möglichkeit gäbe, einen Brand innerhalb des Stallgebäudes zu bekämpfen. Die Auffassung des Antragstellers, dass dies nicht gewährleistet sein müsse, weil es in den Ställen keine brennbaren Materialien gebe, wurde von der Brandschutzbehörde im Erörterungstermin zurückgewiesen.

Gülleausbringungsflächen
Diesbezüglich machten die Einwender und Umweltverbände deutlich, dass ein großer Teil der geplanten Gülleausbringungsflächen wegen des Vorhandenseins von Drainagen ungeeignet sei. Die Beeinträchtigung von Seen sowie anderen geschützten Natur- und Landschaftsbestandteilen wären kaum zu vermeiden. Die zuständige Fachbehörde des Landkreises sah sich jedoch außer Stande, konkret zu einzelnen Flächen Stellung zu nehmen. Sie wurde vom Landesumweltamt aufgefordert, dies nachzuarbeiten und die Ergebnisse zur Stellungnahme vorzulegen. Interessant ist in diesem Zusammenhang die am 07.11. veröffentlichte Antwort der EU-Kommission auf eine Anfrage der EU-Abgeordneten Elisabeth Schroedter. Darin wird festgestellt, dass die Auswirkungen der Gülleausbringung auf benachbarte europäischen Schutzgebiete zu untersuchen sind. Dies ist bisher - entgegen der Forderung der Umweltverbände - nicht erfolgt. Aus Sicht der Bürgerinitiative "Kontra Industrieschwein Haßleben", der Umwelt- und Tierschutzverbände, des Fördervereins Uckermärkische Seenlandschaft sowie zahlreicher privater Einwender hat die Erörterung deutlich gezeigt, dass die Anlage aus verschiedenen Gründen nicht genehmigungsfähig ist. Sollte es trotzdem zu einer Genehmigung kommen, werden sich die Verwaltungsgerichte mit der Angelegenheit beschäftigen müssen.

 

Erörterungstermin vorzeitig beendet!

"Der Erörterungstermin zur geplanten Schweinemastanlage in Haßleben wurde nach elf Verhandlungstagen vorzeitig beendet. Zahlreiche Themen, wie die Beeinträchtigung der Waldflächen im Umfeld der Anlage, Fragen des Tier- und Brandschutzes sowie der Gülleausbringung konnten nicht abschließend behandelt werden. Für den BUND und andere Verbände ein deutliches Zeichen dafür, dass die Anlage nicht genehmigungsfähig ist." 
So die Einleitung des Pressetextes des BUND Landesverband Brandenburg vom 11.11.2005.
 

 

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