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Die Einwender:
Ernst Pries, Anwalt Peter Kremer, Thomas Volpers |
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Erörterungstermin zur
Schweinemastanlage Haßleben vorzeitig beendet |
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Der Erörterungstermin zur geplanten
Schweinemastanlage in Haßleben wurde nach elf Verhandlungstagen
vorzeitig beendet. Zahlreiche Themen, wie die Beeinträchtigung der
Waldflächen im Umfeld der Anlage, Fragen des Tier- und Brandschutzes
sowie der Gülleausbringung konnten nicht abschließend behandelt
werden. Für den BUND und andere Verbände ein deutliches Zeichen
dafür, dass die Anlage nicht genehmigungsfähig ist. |
Am 09.11. einigten sich das Landesumweltamt
Brandenburg als Führer des Genehmigungsverfahrens mit dem
Antragsteller Harrie van Gennip und den Einwendern auf eine
vorzeitige Beendigung. Es hatte sich herausgestellt, dass die
Fachbehörden insbesondere die Gülleausbringung noch nicht
ausreichend geprüft hatten. Sie stehen nun in der Pflicht, sich mit
den dazu erhobenen Einwendungen intensiv auseinander zu setzen und
sodann den Einwendern erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Ende August hatte die Erörterung begonnen. Aus ursprünglich
geplanten vier Verhandlungstagen wurden elf und damit eine der
umfangreichsten Erörterungen im Land Brandenburg. Dennoch konnten
zahlreiche Themen wegen unzureichender Angaben des Antragstellers
sowie mangels ausreichender Prüfung durch die Fachbehörden nicht
abschließend behandelt werden.
Hierzu zählen: |
Beeinträchtigung der Waldflächen im Umfeld der
Anlage
Im Verfahren wurde deutlich, dass die in den Antragsunterlagen
enthaltene Begutachtung für die Beurteilung der zu erwartenden
Schäden bei weitem nicht ausreicht. Der Antragsteller wurde daher
von der Behörde aufgefordert, ein belastbares Gutachten über die zu
erwartenden Schäden vorzulegen. Die dafür erforderliche Entnahme von
Proben im Wald und die Begutachtung des Zustandes der Bäume ist
jedoch nur in der Vegetationsperiode möglich. Daher ist nach Ansicht
der Umweltverbände eine Fortsetzung des Genehmigungsverfahrens vor
Ende des nächsten Jahres nicht möglich. |
Fragen des Tierschutzes
Seitens der Tierschutzverbände wurde Herr Prof. Dr. Hörning, Inhaber
des Lehrstuhls für artgerechte Tierhaltung und Tierernährung an der
Fachhochschule Eberswalde, beauftragt, ein Gutachten zu den
Auswirkungen der geplanten Haltung zu erarbeiten und der Behörde zur
Verfügung zu stellen. Die Tierschutzverbände wollen damit
nachweisen, dass die geplante Haltung der Schweine in strohlosen
Betonbuchten gegen die Vorgaben des Tierschutzgesetzes für eine
artgerechte Tierhaltung verstoßen. Da die Vorgaben des
Tierschutzrechts zwingend bei der Genehmigung zu beachten sind, muss
dies anschließend von der Behörde intensiv geprüft werden. |
Anforderungen des Brandschutzes
Nach dem geltenden Brandschutzrecht müssen Ställe so gebaut werden,
dass alle Tiere im Brandfall evakuiert werden können und die
Feuerwehr in der Lage ist, Brände zu löschen. Die Größe der
geplanten Anlage macht jedoch eine Evakuierung der Schweine im
Brandfall unmöglich. Während der Erörterung stellte der Vorsitzende
des Feuerwehrverbandes des Landkreises außerdem fest, dass es
angesichts der baulichen Gegebenheiten und der im Landkreis
vorhandenen Mittel keine Möglichkeit gäbe, einen Brand innerhalb des
Stallgebäudes zu bekämpfen. Die Auffassung des Antragstellers, dass
dies nicht gewährleistet sein müsse, weil es in den Ställen keine
brennbaren Materialien gebe, wurde von der Brandschutzbehörde im
Erörterungstermin zurückgewiesen. |
Gülleausbringungsflächen
Diesbezüglich machten die Einwender und Umweltverbände deutlich,
dass ein großer Teil der geplanten Gülleausbringungsflächen wegen
des Vorhandenseins von Drainagen ungeeignet sei. Die
Beeinträchtigung von Seen sowie anderen geschützten Natur- und
Landschaftsbestandteilen wären kaum zu vermeiden. Die zuständige
Fachbehörde des Landkreises sah sich jedoch außer Stande, konkret zu
einzelnen Flächen Stellung zu nehmen. Sie wurde vom Landesumweltamt
aufgefordert, dies nachzuarbeiten und die Ergebnisse zur
Stellungnahme vorzulegen. Interessant ist in diesem Zusammenhang die
am 07.11. veröffentlichte Antwort der EU-Kommission auf eine Anfrage
der EU-Abgeordneten Elisabeth Schroedter. Darin wird festgestellt,
dass die Auswirkungen der Gülleausbringung auf benachbarte
europäischen Schutzgebiete zu untersuchen sind. Dies ist bisher -
entgegen der Forderung der Umweltverbände - nicht erfolgt. Aus Sicht
der Bürgerinitiative "Kontra Industrieschwein Haßleben", der Umwelt-
und Tierschutzverbände, des Fördervereins Uckermärkische
Seenlandschaft sowie zahlreicher privater Einwender hat die
Erörterung deutlich gezeigt, dass die Anlage aus verschiedenen
Gründen nicht genehmigungsfähig ist. Sollte es trotzdem zu einer
Genehmigung kommen, werden sich die Verwaltungsgerichte mit der
Angelegenheit beschäftigen müssen. |
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Erörterungstermin vorzeitig
beendet! |
"Der Erörterungstermin zur geplanten
Schweinemastanlage in Haßleben wurde nach elf Verhandlungstagen vorzeitig
beendet. Zahlreiche Themen, wie die Beeinträchtigung der Waldflächen im
Umfeld der Anlage, Fragen des Tier- und Brandschutzes sowie der
Gülleausbringung konnten nicht abschließend behandelt werden. Für den BUND
und andere Verbände ein deutliches Zeichen dafür, dass die Anlage nicht
genehmigungsfähig ist."
So die Einleitung des Pressetextes des BUND Landesverband Brandenburg
vom 11.11.2005.
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