Volksbegehren gegen
Massentierhaltung |
zum Web |
Newsletter 19.
April 2016 |
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Liebe
UnterstützerInnen
artgerechter
Tierhaltung,
ab heute ist
es
offiziell:
Der Einstieg
in eine
Agrarwende
für eine
nachhaltige
Landwirtschaft
und mehr
Tierschutz
ist
geschafft!
Nach zähen
Verhandlungen
mit den
Koalitionsfraktionen
steht nun
das
Verhandlungsergebnis
fest: Der
Landtag
übernimmt
große Teile
unserer
Forderungen
und geht mit
einem
Filtererlass
noch etwas
weiter. Ein
Verbandsklagerecht
für
Tierschutzverbände
wird es
andererseits
leider erst
einmal nicht
geben. Dafür
wird:
-
es
weniger
Fördergeld
für
große
Mastanlagen
geben
(Das
Land
Brandenburg
fördert
Anlagen
nur noch
bis zu 2
Großvieheinheiten
pro
Hektar
Betriebsfläche
mit
einer
Fördersumme
von
maximal
600.000€),
-
ein
hauptamtlicher
und
unabhängiger
Tierschutzbeauftragter
berufen
werden,
der
Missständen
dort
nachgehen
kann, wo
Behörden
und
Veterinäre
nicht
konsequent
genug
einschreiten,
-
ein
Landestierschutzplan
bis 2017
vereinbart
werden,
der ein
Kupierverbot
(bis
2019),
den
Aufbau
von
Demonstrationsbetrieben,
verbesserte
Haltungsbedingungen
und
einen
verringerten
Antibiotikaeinsatz
beinhalten
-
ein
Erlass
zum
Einbau
von
Filteranlagen
kommen
für
große
Schweinemastställe
(ab
10.000
Mastschweinen).
Dieser
gilt
sowohl
für
Altanlagen
als auch
für alle
Neuanlagen.
Weitere
Informationen
unter: www.volksbegehren-massentierhaltung.de |
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Das
Aktionsbündnis
macht weiter
Das Ergebnis
ist auf
jeden Fall
ein Erfolg!
Die Einigung
mit der
Brandenburger
Landesregierung
ist für uns
aber nur ein
erstes
Zwischenergebnis.
Das
Aktionsbündnis
Agrarwende
Berlin-Brandenburg
wird diesen
Prozess
weiter aktiv
mitgestalten
und mit der
Landesregierung,
Brandenburgs
Bauern und
weiteren
Verbänden an
einem Tisch
sitzen, wenn
es an die
Ausgestaltung
des
Landestierschutzplans
geht. Wir
werden Druck
machen bei
der Berufung
des
Landestierschutzbeauftragten
und sammeln
bereits
Fälle, die
von ihm
aufgeklärt
und
angegangen
werden
könnten.
Nach zwei
Jahren
Kampagnenarbeit
haben wir
viel
erreicht.
Mit dem
Volksbegehren
gegen
Massentierhaltung
und über
103.000
Unterstützerinnen
und
Unterstützer
haben wir
das Thema
artgerechte
Tierhaltung
ins Zentrum
der
öffentlichen
Debatte in
Brandenburg
gerückt. |
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Weitermachen
durch Ihre
Spende
Nun heißt
es:
weiterkämpfen
und an die
Erfolge
anknüpfen!
Dafür
brauchen wir
weiterhin
den
öffentlichen
Druck und
zivilgesellschaftlichen
Einsatz.
Begleiten
Sie mit uns
den Fortgang
der
Agrarwende
hin zu einer
nachhaltigen
und
tiergerechten
Landwirtschaft.
Aus dem
Volksbegehren
ist eine
Lücke im
Finanzplan
übrig
geblieben.
Diese
versuchen
wir zu
schließen,
bevor
weitere
Ausgaben auf
das Bündnis
zukommen.
Deshalb sind
wir auf Ihre Spenden angewiesen.
Klicken Sie
hier um für
das
Aktionsbündnis
Agrarwende
zu spenden!
Als kleines
Dankeschön
verlosen wir
unter allen
Spendern 10
x ein
signiertes
Exemplar von
“Die
Wegwerfkuh”
der
Journalistin
Tanja Busse.
Ab einer
Spende von
30 EUR ist
Jede und
Jeder dabei! |
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mit
herzlichen
Grüßen
Ihr
Michael
Wimmer,
Sprecher
Aktionsbündnis
Agrarwende
Berlin
Brandenburg |
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P.S.: Anders als in Brandenburg gibt es in
Niedersachsen schon lange einen Landestierschutzplan.
Dabei wurden viele Verbesserungen erreicht oder
bereits durch Landesrecht etabliert - das kann
Brandenburg auch! Dank unserer Hilfe! |
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Zum Kompromiss Volksbegehren:
Pro- und Contra - Reaktionen, Pressespiegel,
Kommentare etc. |
Pressespiegel
Kommentar von Friederike Schmitz auf Deutschlandradiokultur
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Offener Brief an alle Mitglieder des Brandenburger Landtags
Erfolgreiches Volksbegehren gegen Massentierhaltung annehmen!
Sehr geehrte Damen und Herren, mehr als
103.500 Brandenburger Bürger stehen hinter dem erfolgreichen
Volksbegehren gegen Massentierhaltung. Damit wird deutlich, dass die
Menschen eine Agrarwende in Brandenburg wollen. Stallbauten wie in
Tornitz mit 65 000 Schweinen oder geplante Mastställe mit 400 000
Hühnern in der Region Wittstock/Dosse oder in Gumtow sind eine
Sackgasse und hinsichtlich der Tierhaltung gesellschaftlich nicht
mehr akzeptiert. Sie müssen baldmöglichst der Vergangenheit
angehören. Denn Ammoniakemmissionen, Gülle, Nitrat im Grundwasser
oder hoher Antibiotikagebrauch gefährden Mensch, Tier und Umwelt
schon jetzt.
Die Landwirtschaft in Brandenburg steht an einem Scheideweg: In der
aktuellen Situation, in denen die Produktionskosten höher sind als
die Preise, die an die Bäuerinnen und Bauern ausbezahlt werden
(unter 0,25 Euro pro Liter Milch und unter 1,30 Euro pro Kilo für
Schweine), wird deutlich, dass das System der Exportorientierung in
der deutschen Landwirtschaft gescheitert ist. Wir haben bei allen
tierischen Produkten einen Angebotsüberschuss, der den Molkereien
und Schlachtunternehmen gute Gewinne ermöglicht. Die Bäuerinnen und
Bauern in Brandenburg werden auf lange Sicht zu billigen
Rohstoffproduzenten degradiert. Es wird Zeit für eine Wende hin zu
mehr Qualitätsproduktion und Regionalität und den Aufbau bäuerlicher
Strukturen in Brandenburg. Kein Bundesland in Deutschland hat mehr
Möglichkeiten als Brandenburg, mit der wachsenden Metropole Berlin
vor der Tür, in diesem Markt zu investieren und damit den Bäuerinnen
und Bauern ein langfristige Perspektive zu ermöglichen. Doch die
Landesregierung muss hier umsteuern.
Der Weg dahin muss eine Veränderung der ganzen Branche sein. Das
Volksbegehren ist eine erste wichtige Weichenstellung in diese
Richtung. Nun sind Sie am Zug: Setzen Sie ein deutliches Zeichen
gegen Massentierhaltung und ihre industriellen Auswüchse und für
mehr Tierwohl und eine bäuerliche Landwirtschaft in Brandenburg! Das
ist es, was die Brandenburgische Bevölkerung von Ihnen erwartet.
Bei der Entscheidung am 19. April im Landtag steht nicht die ganze
bäuerliche Branche am Pranger und nach dem Volksentscheid geht die
Landwirtschaft in Brandenburg nicht unter. Nein, das Gegenteil ist
der Fall! Wir fordern eine bäuerliche Landwirtschaft mit Zukunft für
alle.
Wir wollen mit diesem Schreiben nochmal auf unsere Forderungen
eingehen und Ängste abbauen.
Das Verbandsklagerecht ist notwendig für eine zukunftsfähige
Planung von Ställen.
In NRW ist das Verbandsklagerecht seit 2013 eingeführt. Im letzten
Jahr kam es bei über 800 Stallbau-Anträgen gerade mal in zwei Fällen
zu einer Klage. Sie sehen, dass eine Klagewelle nicht zu befürchten
ist.
Das Verbandsklagerecht ist aber weiterhin wichtig und notwendig, da
es eine präventive Wirkung auf die Verbesserung von Baugenehmigungen
und für die Berücksichtigung des Tierschutzes hat. Zeigen sie durch
ihr „Ja“ zum Volksbegehren, dass Ihnen dies wichtig ist.
Ein hauptamtlicher Tierschutzbeauftragter sorgt für die Umsetzung
bestehender Gesetze in Brandenburgs Ställen!
Die Einführung eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten (gerne
als Stabstelle beim Verbaucherschutzministerium angesiedelt) ist von
absoluter Notwendigkeit, um in bestehenden Stall-Anlagen die
Einhaltung der gesetzlichen Standards durchzusetzen und zu beraten.
Zeigen Sie durch ihr „Ja“ zum Volksbegehren, dass es Ihnen mit dem
„Wohl der Tiere“ auch wirklich ernst ist.
Durch das Kupierverbot muss endlich EU-Recht umgesetzt werden.
Das routinemäßige Kupieren z.B. von Schwänzen bei Schweinen ist
durch EURichtlinie 2008/12/120 EG verboten, ständig wird jedoch die
Ausnahme zur massenhaften Regel! Es ist Zeit diese EU-Richtlinie
endlich umzusetzen. Setzen Sie ein klares Zeichen durch ihr „Ja“ zum
Volksbegehren, dass das Ende der Ausnahmegenehmigungen nach einer
Übergangsfrist für alle Betriebe hier in Brandenburg gilt.
Mit Bundesratsinitiativen für besseren Immissionsschutz und
weniger Antibiotika sorgen
Nutzen Sie auch die Einflussmöglichkeiten des Landes
Brandenburg, um z.B. über Bundesratsinitiativen für eine
Verschärfung des Immissionsschutzrechts und die Begrenzung des
Antibiotikagebrauchs zu sorgen.
Wissenschaft rät zum Umbau der Tierhaltung in Deutschland.
So formuliert der Wissenschaftliche Beirat Agrarpolitik (WBA) der
Bundesregierung in seiner Studie „Wege zu einer gesellschaftlichen
akzeptierten Nutztierhaltung“ vom März 2015 klar und deutlich: Eine
andere, tierfreundlichere und artgerechtere Tierhaltung ist nicht
nur notwendig, sondern auch machbar und finanzierbar. Laut der
Studie entstehen dafür nur 3-6 % Mehrkosten beim Verbraucher.
Deswegen appellieren wir an Sie, am 19. April für mehr Tierwohl in
den Ställen zu stimmen und mit einem Paradigmenwechsel die
bäuerliche Landwirtschaft zu sichern. Für eine artgerechtere und
regionale Landwirtschaft in Brandenburg: Stimmen Sie im Sinne Ihrer
Wähler mit einem „Ja“ zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Wimmer Ihr Axel Kruschat |
Aktionsbündnis Agrarwende
Berlin-Brandenburg
Konkretisiertes Positionspapier: Volksbegehren gegen
Massentierhaltung
Nach dem erfolgreichen Volksbegehren mit knapp 104.000
Unterschriften bringt das Aktionsbündnis Agrarwende
Berlin-Brandenburg erneut die Forderungen des Volksbegehrens in den
Brandenburger Landtag ein. Aufgrund vielfacher Nachfrage und
begleitend zur Diskussion um die Tierhaltung in Brandenburg möchte
das Bündnis die Forderungen noch einmal in ihrem Wortlaut vorstellen
und erläutern.
Der konkrete Wortlaut des Volksbegehrens, so wie er aktuell gültig
beim Landesabstimmungsleiter vorliegt, ist folgender:
I. Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, fordern den
Landtag nach Art. 77 der Verfassung des Landes Brandenburg
(Volksbegehren Brandenburg) auf, alle rechtlichen Möglichkeiten zu
nutzen, um die stetige Ausbreitung der Massentierhaltungsanlagen in
Brandenburg zu unterbinden.
Der Landtag möge beschließen:
• ausschließlich die artgerechte Haltung von Tieren finanziell zu
fördern und dies in entsprechenden Rechtsvorschriften zu verankern,
• die Landesregierung aufzufordern, das Abschneiden („Kupieren“) von
Schwänzen und Schnäbeln zu verbieten, hierfür auch keine
Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und die Aufstallung von kupierten
Tieren in Brandenburger Ställen zu untersagen,
• den Schutz der Tiere im Land Brandenburg durch die Berufung
eines/einer Landestierschutzbeauftragten zu stärken und den
Tierschutzverbänden Mitwirkungs- und Klagerechte zum Wohl der Tiere
einzuräumen, damit der im Grundgesetz verankerte Tierschutz wirksam
umgesetzt wird.
II. Weiterhin fordern wir den Landtag auf, sich bei der
Landesregierung für die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den
Bundesrat einzusetzen, um auf Bundesebene:
• eine Verschärfung des Immissionsschutzrechtes zu erwirken, um
Menschen vor Belastungen durch Gerüche und Bioaerosole (insb. Keime,
Endotoxine und Pilze) und Ökosysteme vor Ammoniakbelastungen und
anderen Immissionen wirksam zu schützen,
• die Düngemittelverordnung zu novellieren, um die
Nährstoffüberschüsse in der Landwirtschaft wirksam zu begrenzen,
• den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zu reduzieren,
insbesondere durch eine lückenlose Dokumentation der Antibiotikagabe
und die Durchsetzung der Einzeltierbehandlung bei Krankheiten,
• das Selbstbestimmungs- und Mitspracherecht der Kommunen in
Genehmigungsverfahren für Anlagen der Massentierhaltung zu stärken,
insbesondere das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB als
Ermessensentscheidung auszugestalten.
1. Förderung artgerechter Haltung
Wortlaut: „...ausschließlich die artgerechte Haltung von Tieren
finanziell zu fördern und dies in entsprechenden Rechtsvorschriften
zu verankern.“
Kurzfassung Forderungen:
1. Basisförderung abschaffen
2. nur noch Premiumförderung und Erhöhung (von 40%) auf 45%,
3. Spezifizierungen für artegerechte Tierhaltung in der
Premiumförderung
4. Obergrenze Tierzahl für Förderung: erhöhte Förderung (45%) bis 1.
Spalte
BImSchG und degressive Absenkung auf 30% bis zur 2. Spalte BImSchG
Das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) des Landes Brandenburg stellt
eine wesentliche und zentrale Möglichkeit für die Brandenburger
Politik dar, die Ausgestaltung und Größenstruktur der zukünftigen
Stallbauten zu beeinflussen bzw. zu steuern. Die Landesregierung
selbst hat es in der Hand, die innerhalb des Rahmenplanes
“Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes (GAK)“ vorgesehenen Freiräume für eine
tierartgerechte, flächengebundene und regionaltypische Tierhaltung
zu nutzen. Wir fordern den Brandenburger Landtag deshalb auf von der
Landesregierung einzufordern, bei der fortwährenden Anpassung der
jährlichen Anschlussrichtlinie zum Agrarinvestitionsförderprogramm
(Investitionsrichtlinie “Einzelbetriebliche Investitionen in
landwirtschaftliche Unternehmen”):
1. die bislang angekündigte Abschaffung der Basisförderung
umzusetzen und zukünftig nur noch Stallbauten entsprechend der
Premiumförderung zu fördern. Weiterhin bedarf es zusätzlicher
Ergänzungen um die Förderung auf ein wirkliches “Premium”-Niveau im
Sinne einer artgerechten Tierhaltung zu heben. Nach der
Überarbeitung des Fördersystems 2011 wurden die
Förderungsanfordungen in ein Basis- und Premiummodell aufgeteilt,
jedoch besteht letzteres weiterhin aus bis zu 70% der alten
Anforderungen. Deshalb sollen Spezifizierungen, wie z.B. bereits in
Niedersachsen und Bayern, vorgenommen werden (siehe Punkt 4).
2. die Förderung zukünftig an die jeweilige Bestandsgröße zu
koppeln. Demnach soll die volle AFP-Förderung zukünftig (mit 45%)
nur noch für Betriebsgrößen gewährt werden, die im Rahmen des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ohne Beteiligung der
Öffentlichkeit stattfinden (Spalte 1) und danach degressiv auf 30%
absinken, für Betriebsgrößen im Rahmen des BImSchG mit
Öffentlichkeitsbeteiligung (Spalte 2). Stallbauten für Mastschweine
würden demnach die volle Förderung bis zu 1.500 Schweinen bekommen,
danach würde ein schrittweises Absinken der Förderung bis auf 30%
bis 2.000 Tieren einsetzen, bei Legehennen z.B. bis 40.000 Tieren.
3. den Fördersatz von 40% im Rahmen der GAK-Vorgabe durch die dort
eingeräumte Möglichkeit um 5 % auf 45 % aus Landesmitteln zu
erhöhen.
4. die Premiumförderung, wie innerhalb der Vorgaben des
GAK-Rahmenplans möglich, weiter im Sinne einer artgerechten
Ausrichtung zu spezifizieren. In Niedersachsen sind beispielsweise
weitere Konkretisierungen für eine “bestmögliche Tierhaltung” zu
finden, die im GAK-Rahmenplan wie auch im derzeitigen Brandenburger
Agrarinvestitionsförderprogramm fehlen. Allerdings sieht Brandenburg
in der nächsten Anschlussrichtlinie ergänzende Anforderungen u.a.
für Jung-Legehennen vor, dieser Weg muss konsequent weiter
beschritten werden.
Für eine artgerechte Tierhaltung sind insbesondere (Auswahl): ein
erhöhtes Platzangebot (u.a. für Mastschweine und Masthühner), ein
jederzeit verfügbarer Auslauf (Mastschweine), Anforderungen an
Stallböden, die Beschränkung der Gewichtszunahme (Masthühner),
Beschäftigungsmaterial (z.B. bei Puten: Heuraufen, Pickblöcke,
Weizenspender, Strohballen), ein Mindestmaß an Einstreu, Kastration
männlicher Ferkel nur unter Betäubung und Schmerzmittelgabe und ein
Kupierverbot (in Abstimmung mit Forderung 2) notwendig. Die
Spezifizierungen sollten zusätzlich zur Premiumförderung umgesetzt
oder durch Prämien und Zuschüsse schrittweise angereizt werden.
2. Verbot des Abschneidens von Schwänzen und Schnäbeln
Wortlaut: “...die Landesregierung aufzufordern, das Abschneiden
(„Kupieren“) von Schwänzen und Schnäbeln zu verbieten, hierfür auch
keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und die Aufstallung von
kupierten Tieren in Brandenburger Ställen zu untersagen.”
Kurzfassung Forderungen:
1. Verbot durch Verordnung auf Landesebene
2. ab 1.1.2017 Verbot Kupieren und Aufstallung bei Legehennen
3. ab 1.1.2018 Verbot Kupieren und Aufstallung bei Mastgeflügel und
Ferkeln
4. Ausnahmen sollen nicht mehr gemacht, bisherige Ausnahmen bis zum
Verbot befristet werden
5. finanzielle Förderung eines Landesnetzwerks von
Demonstrationsbetrieben
In intensiven Tierhaltungsanlagen kann keine artgerechte und an den
Bedürfnissen ausgerichtete Haltung der Tiere stattfinden. Dies führt
zu erheblichen Verhaltensstörungen, wie gegenseitiges Anfressen der
Schwänze, Kannibalismus und Federpicken. In der
konventionellen Praxis reagiert man darauf mit dem routinemäßigen
Kürzen fast aller Schwänze bei Ferkeln und mit dem Kürzen der
Schnäbel bei Geflügel ohne Einzelfallprüfung.
Gemäß der EU-Richtlinie 2008/12/120 EG des Rates Anhang I Kapitel I
heißt es über die
Mindestanforderung für den Schutz von Schweinen: „Das Kupieren der
Schwänze darf
nicht routinemäßig durchgeführt werden, es sind andere Maßnahmen zu
treffen, um
diese Verhaltensstörung zu vermeiden.“
Auch nach §§ 5, 6 Tierschutzgesetz (Bundesrecht) herrscht ein
Amputationsverbot. Dies bedeutet, dass das Kupieren von Schwänzen
und das Kürzen von Schnäbeln nur in Ausnahmefällen und nach
vorangegangener Einzelfallprüfung gestattet sind. Von Gesetzes wegen
ist daher immer eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Die Umsetzung der EU - Richtlinie unter Berücksichtigung des
Tierschutzgesetz und Art. 20 a des Grundgesetzes ist bis heute
ausgeblieben bzw. es werden die Ausnahmegenehmigungen von den
Veterinärbehörden routinemäßig, d.h. ohne Einzelfallprüfung erteilt.
Durch diese Verwaltungspraxis wurde bzw. wird die Ausnahme zur
Regel! Wenn die Veterinärämter auf der Grundlage der bestehenden
Gesetze handeln würden, dürften nur wenige Ausnahmegenehmigungen
nach vorangegangener Einzelfallprüfung erteilt werden. Und dann nur
mit entsprechenden Auflagen, dass die bestehenden (Haltungs-)
Mängel, die dann auch erst eine Ausnahmegenehmigung erforderlich
werden lassen bzw. rechtfertigen (!), innerhalb eines kurzen
Zeitraumes abzuschaffen sind.
In anderen EU-Staaten, wie Österreich, der Schweiz, Schweden,
Finnland und Norwegen,
sind das Kupieren von Schwänzen, sowie das Kürzen der Schnäbel
bereits verboten.
Bundesweit beachtet wird diese Umsetzungs–Herausforderung nunmehr im
Rahmen des
Niedersächsischen Tierschutzplans umgesetzt. Dieser wurde noch in
der vergangenen Legislaturperiode von der schwarz-gelben
Landesregierung unter Einbeziehung des
Berufsstandes ausgearbeitet und wird gegenwärtig von der
Nachfolgeregierung (rot-grün) umgesetzt. Das Kupieren soll in
Niedersachsen außerdem bis Ende 2016 verboten werden.
Freiwillige Vereinbarungen allein sind nicht zielführend oder
betreffen immer nur einen Teil der Tierarten (siehe Ankündigung von
KAT ab 1.1.2017 nur noch Eier von unkupierten Legehennen zu
vermarkten).
Da allen Beteiligten klar ist, dass die Umsetzung der gesetzlichen
Vorgaben eine große Herausforderung für den Berufsstand, wie die
Tierhaltungsforschung darstellt, fordern wir den Landtag auf, sich
der Entwicklung und Vorarbeit in Niedersachsen anzuschließen und zu
beschließen (per Verordnung):
1. ab dem 1.1.2017 das Kupieren von Legehennen ohne Ausnahme zu
verbieten
2. ab dem 1.1.2018 das Kupieren von Masthühnern und Mastputen bzw.
das Aufstallen von Masthühnern und Mastputen zu verbieten
3. ab dem 1.1.2018 das Kupieren von Ferkeln bzw. das Aufstallen
kupierter Absetzferkel zu verbieten.
4. sich für eine bundesweite Regelung zur Durchsetzung des
Kupierverbots einzusetzen
5. Förderung durch einen Landesaktionsplan Tierhaltung mit einem
Netzwerk an Demonstrationsbetrieben
Im Gegensatz zu den Legehennen ist bei den Masthühnern und auch den
Mastschweinen
noch ein größerer Übergangszeitraum auch für Forschungs- und
Fortbildungsbedarf erforderlich.
Wir räumen daher der Tierhaltungspraxis, wie auch der
Tierhaltungsforschung ein zusätzliches Jahr ein, um die Erfahrungen
aus Niedersachsen auszuwerten und die zusätzliche Zeit für
praxistaugliche Empfehlungen bzw. Vorgaben für die notwendigen
Änderungen im Stallbau, wie für das Herdenmanagement nutzen zu
können. Der Zeitraum bis zum Verbot des Kupierens bei Mastgeflügel
und Mastschweinen (01.01.2018) soll und muss jedoch parallel genutzt
werden, um die betroffenen Landwirte betriebsindividuell zu beraten
und über die vorhandenen Möglichkeiten der Vermeidung von
Kannibalismus aufzuklären. In diesem Zusammenhang fordern wir ein
Landesnetzwerk an Demonstrations- betrieben aus je 6-8 Betrieben pro
Tierart aufzubauen, in dem Best-Practice-Beispiele erprobt und im
Berufsstand diskutiert und verbreitet werden können. Hierfür
schlagen wir einen Landesaktionsplan Tierhaltung vor, in dessen
Umsetzung die notwendige Beratungsleistung, die Finanzierung der
Demonstrationsbetriebe, wie auch die wissenschaftliche Begleitung
verankert wird. Die Koordinierung könnte z.B. auf die Lehr– und
Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. in Ruhlsdorf
übertragen werden.
3. Schaffung eines Landestierschutzbeauftragten
Wortlaut: “...den Schutz der Tiere im Land Brandenburg durch die
Berufung eines/einer Landestierschutzbeauftragten zu stärken.”
Kurzfassung Forderungen:
1. Ernennung eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten
2. nicht weisungsgebunden, fachlich unabhängig
3. personelle Ausstattung mit Referenten und Sekretariat (eigener
Etat)
4. wenn auch für Heimtiere zuständig, dann zusätzliches Personal
Tierschutzbeauftragte wurden bereits in Hessen, Berlin, Saarland,
Baden-Württemberg und zuletzt im Februar 2016 in Sachsen-Anhalt
benannt. Der Tierschutzbeauftragte befasst sich auf der Grundlage
seiner wissenschaftlichen, fachlichen und rechtlichen Kenntnisse mit
regelmäßig und aktuell anfallenden Tierschutzproblemen im Land. Er
kann zeitnah und aktuell auf die rechtlichen Entwicklungen im
Tierschutz reagieren, eigene Initiativen ergreifen und
Stellungnahmen erarbeiten, sie ohne Zeitverzug an die politisch
Verantwortlichen herantragen, Probleme öffentlich ansprechen, mit
den Bürgern als Ansprechpartner kommunizieren und unabhängig von der
Landesregierung agieren.
Er arbeitet eng mit dem zuständigen Ministerium und den (Kreis-)
Veterinärbehörden zusammen. Für diese Aufgaben muss das Amt des
Landestierschutzbeauftragten, wie in anderen Flächenländern bereits
üblich, allerdings hauptamtlich besetzt, mit einem eigenen Etat und
die Geschäftsstelle entsprechend mit Personal (z.B. 1 Fachreferent
und 1 Sachbearbeiter) ausgestattet sein. Die Zuständigkeit für
Heimtiere ist regelmäßig auch in den anderen Bundesländern
vorgesehen, um einer sachgerechten Bearbeitung der zahlreichen
Kompetenzen gerecht zu werden, empfiehlt es sich aber für den
Bereich Heimtiere zusätzlich 1 weiteren Fachreferenten vorzusehen.
Der in Brandenburg bestehende Tierschutzbeirat ist eine Einrichtung
des zuständigen Ministeriums. Er wird von dort mit Tagesordnung
einberufen. Mehrheitsbeschlüsse werden im Rahmen der beratenden
Tätigkeit an das Ministerium weiter geleitet. Für grundsätzliche
Entscheidungen in der Tierschutz-Landespolitik ist er eine wichtige
beratende Einrichtung.
Er kann aber nicht aktuell und kurzfristig Initiativen ergreifen,
öffentlich tätig werden, seine Beratungsinhalte öffentlich
ansprechen, seine Meinung den Bürgern gegenüber vertreten oder die
Umsetzung seiner Beschlüsse öffentlich einfordern. Die Mitglieder
sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Beirat ist
weisungsgebunden. Das zuständige Ministerium muss den Beschlüssen
des Beirates nicht folgen. Tierschutzbeauftragter und
Tierschutzbeirat agieren also auf verschiedenen Ebenen. Sie
schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen sich.
Um Art. 20 a Grundgesetz auch in Brandenburg umzusetzen, muss daher
ein unabhängiger Sachverständiger als Tierschutzbeauftragter berufen
werden. Er trägt wesentlich dazu bei, Missstände zu verhindern,
notwendige Maßnahmen einzufordern und gesellschaftliche
Veränderungen und politische Weichenstellungen zu veranlassen. Das
Vorschlagsrecht für einen Tierschutzbeauftragten sollte bei den
anerkannten Tierschutz-Verbänden und der Landestierärztekammer
liegen.
4. Mitwirkungs- und Klagerecht für anerkannte Tierschutzverbände
Wortlaut: “...den Tierschutzverbänden Mitwirkungs- und Klagerechte
zum Wohl der Tiere einzuräumen, damit der im Grundgesetz verankerte
Tierschutz wirksam umgesetzt wird.”
Kurzfassung:
• Verabschiedung eines Gesetzes zum Verbandsklagerecht mit
Anfechtungs- und Feststellungsklage, sowie Informations- und
Mitwirkungsrechten für anerkannte Tierschutzverbände.
Wir halten es für notwendig, dass der Gesetzgeber unabhängigen und
aufgrund ihrer Sachkenntnis geeigneten „Vertretern“ der Tiere ein
Klagerecht gewährt, um eine gerichtliche Kontrolle der Einhaltung
des Tierschutzgesetzes zugunsten der Tiere zu ermöglichen.
Effektiver Tierschutz erfordert auch Verfahrensvorschriften, die
eine Kontrolle und Durchsetzung von tierschützenden Normen durch die
Gerichte ermöglichen. Da Tiere selbst nach unserem Recht nicht
Träger individueller Rechte sein können, bedarf es in besonderem
Maße einer institutionalisierten Interessenwahrnehmung zur
Sicherstellung der Einhaltung des Tierschutzes durch Behörden und
Gerichte. Dies bedeutet ebenfalls, dass Art. 20 a Grundgesetz als
Verfassungsrecht lediglich eine leere Hülle ist. Es ist daher
notwendig, auch in Brandenburg ein Verbandsklagerecht, wie bereits
in sieben anderen Bundesländern, einzuführen.
Derzeit gibt es nur die Möglichkeit, dass Tierhalter/-nutzer sich
gegen „zu viel“ Tierschutz oder gegen tierschutzrechtliche Auflagen
wehren können. Für die von einem „zu wenig“ an Tierschutz
betroffenen Tiere hingegen gibt es trotz Verankerung des
Tierschutzes im Grundgesetz und in der Brandenburger Verfassung
keine Möglichkeit, dass ihre Rechte durch den Menschen als
Treuhänder gerichtlich eingefordert werden können. Es ist rechtlich
nicht möglich, gegen Fehlentscheidungen oder Unterlassungen von
Behörden vorzugehen. Es gibt auch keine Möglichkeiten, schon bei
Genehmigungsverfahren für intensive Tierhaltungsanlagen mitzuwirken
und auf geplante tierquälerische Haltungssysteme einzuwirken. Es
besteht hier ein auffälliges Ungleichgewicht, das dem konsequenten
Vollzug des Tierschutzgesetzes und einer wirkungsvollen Kontrolle
entgegensteht. Wer den Tieren zu dem Schutz verhelfen will, der
ihnen zusteht, dem sind folglich die Hände gebunden.
Im Gegensatz zu Brandenburg gibt es in anderen Bundesländern bereits
ein Informations,- Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht für
anerkannte Tierschutzorganisationen:
Feststellungklage: Anerkannte Tierschutzverbände können behördliche
Maßnahmen im Nachhinein überprüfen lassen. Stellt das Gericht fest,
dass die Behörde gegen das geltende Tierschutzrecht verstoßen hat,
muss dies bei künftigen Entscheidungen zugunsten der Tiere
berücksichtigt werden.
Anfechtungsklage: Die Gerichte entscheiden BEVOR die Entscheidung
der Behörde rechtskräftig wird. Es besteht auch die Möglichkeit bei
Gericht eine einstweilige Anordnung z.B. gegen die Tötung von Tieren
zu erwirken.
• Bremen seit 2007, Anfechtungs- und Feststellungsklage,
Mitwirkungs-
und Informationsrechte, Feststellungsklage bei Tierversuchen
• NRW seit 6/2013, Anfechtungs- und Feststellungsklage,
Mitwirkungs-und Informationsrechte, Feststellungsklage bei
Tierversuchen
• Saarland seit 8/2013, Anfechtungs- und Feststellungsklage,
Mitwirkungs- und Informationsrechte,Feststellungsklage bei
Tierversuchen
• Hamburg seit 10/2013, Anfechtungs- und Feststellungsklage
• Rheinland-Pfalz seit 4/2014, Anfechtungs- und Feststellungsklage,
Mitwirkungs- und Informationsrechte, Feststellungsklage bei
Tierversuchen
• Schleswig-Holstein seit 12/2014, Anfechtungs- und
Feststellungsklage, Mitwirkungs- und Informationsrechte,
Feststellungsklage bei Tierversuchen
• Baden-Württemberg 2015, Anfechtungs- und Feststellungsklage (erst
ab Bestandsgröße Spalte 1 BimSchG), keine Mitwirkungsrechte bei
Tierversuchen
• Niedersachen (Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen 3/2016)
Mit dem Verbandsklagerecht können anerkannte
Tierschutzorganisationen gegen Genehmigungen, Verwaltungsakte oder
auch gegen Untätigkeit von Behörden klagen. Ziel ist die
Gewährleistung, dass verwaltungsrechtliche Verfahren auch im
Tierschutz den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Eine Klageflut ist nicht zu erwarten. Das beweisen die Bundesländer,
in denen das Verbandsklagerecht bereits eingeführt wurde. Sollte es
zu einer Klage kommen, wird sie darauf abzielen, anhand eines
Präzedenzfalles zu verdeutlichen, wie geltende Rechtsbestimmungen
konkret auszulegen und anzuwenden sind. Durch die Klärung solcher
Fragen kann letztlich auch die Rechtssicherheit bei den Behörden
gestärkt und der Vollzug geltenden Tierschutzrechts verbessert
werden.
Beim Verbandsklagerecht geht es nicht um Konfrontation, sondern um
Kooperation. Ziel ist zunächst eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
der Behörden mit den Tierschutzorganisationen und ein
Informationsanspruch für die Tierschutzorganisationen über relevante
Vorgänge und Entscheidungen bei tierschutzrechtlichen Genehmigungs-
und Erlaubnisverfahren. Eine Klage durch ausgewählte
Tierschutzorganisationen, die in jahrelanger Arbeit ihre Seriosität
und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, wäre nur das äußerste
Mittel, um offene Rechtsfragen zu klären. Im Umweltschutz ist dieses
Recht inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Nur ein Klagerecht für
anerkannte Tierschutzverbände schafft einen Ausgleich zwischen den
Interessen von Tiernutzern und dem Recht der Tiere. Nur dadurch kann
überhaupt die gerichtliche Umsetzung des Grundrechtes und des
Staatsziels „Tierschutz“ erfolgen.
Wir fordern daher das Verbandsklagerecht für anerkannte
Tierschutzorganisationen in Brandenburg in Form der Feststellungs-
und Anfechtungsklage mit den entsprechenden Informations- und
Mitwirkungsrechten.
Als Voraussetzung für den Erhalt des Verbandsklagerechtes schlagen
wir – analog zur Formulierung in den meisten Bundesländern und der
SPD-Bundestagsfraktion (s. Antrag zur Einführung des
Verbandsklagerechtes vom 14.05.2013, Drs.-Nr. 17/13477) – folgende
Regelung vor:
Auf Antrag erhält ein Tierschutzverband die Anerkennung als
klagebefugter Verband, wenn er:
• nach seiner Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend
die Ziele des Tierschutzes fördert,
• auf Grund seiner bisherigen Tätigkeit die Gewähr für eine
sachgerechte Aufgabenerfüllung bietet,
• als gemeinnützig im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes
anerkannt ist,
• zum Zeitpunkt der Anerkennung mindestens fünf Jahre besteht,
• den Eintritt als Mitglied, das in der Mitgliederversammlung volles
Stimmrecht hat, jedem ermöglicht, der die Ziele des Verbands
unterstützt, sowie
• mindestens 250 natürliche Personen als Mitglieder hat.
II. Teil: “[...] fordern wir den Landtag auf, sich bei der
Landesregierung für die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den
Bundesrat einzusetzen, um auf Bundesebene...”:
5. Verschärfung Immissionsschutzrecht
Wortlaut: “...eine Verschärfung des Immissionsschutzrechtes zu
erwirken, um Menschen vor Belastungen durch Gerüche und Bioaerosole
(insb. Keime, Endotoxine und Pilze) und Ökosysteme vor
Ammoniakbelastungen und anderen Immissionen wirksam zu schützen.”
Kurzfassung Forderung:
• Das Volksbegehren fordert, weitere Maßnahmen zur Minimierung von
Stickstoff über die Novelle zur Düngeverordnung hinaus und der
Fortschreibung des BImSchG in Bezug auf die zulässigen
Stickstoffeinträge in die Umwelt.
Massentierhaltung führt zu örtlichen bzw. regionalen
Ammoniakemissionen, wie sie heute noch rund um Haßleben nachweisbar
sind. Ammoniak ist ein giftiges Gas, bestehend aus Stickstoff und
Wasserstoff, das u.a. bei der Zersetzung von Eiweiß oder Harnstoff
aus den Exkrementen der Tiere entsteht. Rund zwei Drittel der
Stickstoffemissionen in Deutschland stammen laut Umweltbundesamt
(Pressemitteilung am 07. Januar 2015) aus der Landwirtschaft.
Ammoniak reagiert mit Sauerstoff zu Nitrit, bzw. Nitrat (N). Durch
diese hohe N Deposition wird nicht nur die Vegetation in ihrer
Zusammensetzung verändert, sondern auch der Boden wird in seinem
geochemischen Gleichgewicht erheblich gestört, was zu
Nährstoffimbalancen führt.
Der in den Boden eingetragene N erreicht nach einem gewissen
Zeitfenster auch das Grundwasser. Nicht ohne Grund werden bei
Anlagengenehmigungen durch das LUGV vom Investor
Grundwasserbeobachtungspunkte gefordert. Leider ist im Land BB die
Erfahrung bzgl. der konsequenten Umsetzung dieser Auflagen und auch
die Durchführung von Messungen, die durch die UWB zu überwachen
sind, sehr schlecht.
Die kleine Anfrage Nr. 112 zur Düngeverordnung (DüV) im Landtag
Brandenburg vom 10. Dezember 2014 zeigt deutlich, dass auch im Land
Brandenburg die Grundwasserkörper (> 35 % der Messstellen) und die
Oberflächengewässer (> 50 % der Messstellen) deutlich mit Stickstoff
aus der Landwirtschaft belastet sind. Regional (Uckermark/Prignitz)
haben wir alarmierende Nitrat Belastungen im Grundwasser gefunden.
In der Uckermark sind derzeit > 40 % der Grundwassermessstellen
oberhalb des EU Grenzwertes für Nitrat mit 50 mg/l belastet. Es
treten Belastungsspitzen von bis zu 450 mg/l auf. In Bestensee
musste die örtliche Trinkwasserversorgung geschlossen werden.
Von besonderer Bedeutung bei der Bewertung der N Depositionen ist
der Einfluss des N auf FFH u NATURA 2000 Standorte. Hierzu gibt es
im Rahmen des BISchG/TA Luft den sogenannten LAI Leitfaden zur
Bewertung der N Einträge im Umfeld von Tierhaltungsanlagen.
Die derzeit gesetzlich erlaubten Stickstoffeinträge in den Leitfäden
zum Vollzug des BImSchG/TA Luft sind zu hoch und damit
mitverantwortlich für die Stickstoffbelastung der Böden, des
Grundwassers, der bodennahen Atmosphäre und dem vielfältigen
Artensterben von stickstoffsensitiven Arten.
An der derzeitigen Novellierung des Leitfadens, der durch
obergerichtliche Rechtsprechung außer Kraft wg unwissenschaftlicher
N Eintragswerte gesetzt wurde, arbeiten auch Brandenburger
Landesbedienstete mit. Die Brandenburger Landesbediensteten von LUGV
u MLUL, die an der Novellierung mitarbeiten, sollten von den
politisch Verantwortlichen entsprechende Forderungen für diesen
Bundesarbeitskreis bekommen und regelmäßig im Landtagsausschuss über
den Stand der Forstentwicklung berichten.
Aus der oben beschriebenen N Belastungssituation ist es deshalb
dringend geboten, dass das Land Brandenburg alle Anstrengungen
unternimmt, im Einklang mit der nationalen Strategie zur
Stickstoffreduktion des Bundesministeriums für Umwelt, Bau und
Reaktorsicherheit die Stickstoffeinträge in die Umwelt zu
reduzieren.
Das Volksbegehren fordert deshalb weitere Maßnahmen zur Minimierung
von Stickstoff über die Novelle zur Düngeverordnung und der
Fortschreibung des BImSchG in Bezug auf die zulässigen
Stickstoffeinträge in die Umwelt.
6. Düngeverordnung novellieren
Wortlaut: “...die Düngemittelverordnung zu novellieren, um die
Nährstoffüberschüsse in der Landwirtschaft wirksam zu begrenzen.”
Kurzfassung Forderung:
1. Verschärfung des Maßnahmenkatalogs (z.B. Einarbeitungsfristen für
Gülle, sowie Übergangsfristen für die Einführung emissionsarmer
Ausbringungstechnik verkürzen), so dass strengere Maßnahmen
enthalten sind und alle Länder in Bezug auf die Umweltziele ähnlich
wirksame Maßnahmen umsetzen müssen.
2. Einführung der Bilanzierung nach Hoftoransatz, sowie die
Schaffung notwendiger rechtlicher Grundlagen
Kritik an der derzeit vom BMEL vorgelegten DÜVO von 12 2015:
Im Dezember 2015 hat das Bundeskabinett den Entwurf des
Düngegesetzes verabschiedet.
Zugleich ist der Entwurf der Düngeverordnung zur Notifizierung an
die EU-Kommission übersandt worden. Wichtig sind nun sowohl an den
Umweltzielen orientierte, als auch zügige Beschlussfassungen in
Bundestag und Bundesrat. Diese sind unter anderem notwendig, um eine
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof im Rahmen des
EU-Vertragsverletzungsverfahrens hinsichtlich der Umsetzung der
EU-Nitratrichtlinie zu verhindern.
Die mehrjährige Verzögerung einer notwendigen Anpassung der
Düngegesetzgebung, sowie ein mangelnder Vollzug haben außerdem dazu
beigetragen, dass in vielen landwirtschaftlichen Intensivregionen
Deutschlands das Verschlechterungsverbot als zentrales Element der
EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht eingehalten wird.
Die EU-Kommission hat unter anderem aus diesem Grund im Juli 2015
eine Pilotanfrage zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an die
Bundesregierung gestellt. Dies stellt die Vorstufe eines
Vertragsverletzungsverfahrens dar.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), der
Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik (jetzt WBAE) und der
Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen (WBD) haben bereits im
August 2013 in einer gemeinsamen Kurzstellungnahme notwendige
Anpassungen im Düngerecht aufgezeigt.
Einige Anpassungen sind aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes
jedoch noch nicht ausreichend.
Im Folgenden einige vorgesehene Anpassungen im Düngegesetz und in
der Düngeverordnung, die nach unserer Ansicht von großer Bedeutung
und besonders positiv zu bewerten sind:
Die Bilanzierung nach Hoftoransatz stellt insbesondere in
Tierhaltungsbetrieben sicher, dass vergleichbare und belastbare
Informationen zum Nährstoffvergleich, dem zentralen Indikator für
die Umweltbelastung, vorliegen. Der Hoftoransatz kann im Gegensatz
zur bisherigen Bilanzierung auf Größen aus der betrieblichen
Buchhaltung zurückgreifen, was aufgrund belastbarer Daten die
Genauigkeit des Nährstoffvergleichs erhöht. Zur Einführung der
Bilanzierung nach Hoftoransatz müssen, wie im Regierungsentwurf
vorgesehen, die rechtlichen Grundlagen im Düngegesetz geschaffen
werden.
Ausnahmeregelungen können kleine Betriebe vor unverhältnismäßiger
Belastung schützen. Durch die Nutzung von EDV-Programmen lässt sich
der Aufwand insgesamt gering halten.
Hinsichtlich der Datenbereitstellung sieht der Entwurf des
Düngegesetzes vor, den für die Überwachung des Düngerechts
zuständigen Behörden Zugang zu bereits vorhandenen Daten zu
ermöglichen, wie z. B. zu den InVeKoS-Daten zu Betriebsfläche und
Tierbestand.
Dies ist ein wichtiges Element eines effizienten und wirksamen
Vollzugs. Die vorgesehene Datenübermittlung bedeutet keinen
zusätzlichen Aufwand für Landwirtinnen und Landwirte. Ziel ist es,
den Austausch von bereits vorliegenden Informationen zwischen den
zuständigen Behörden zu ermöglichen.
Im Hinblick auf die Düngeverordnung sind die nun vorgesehene
Verpflichtung zur Durchführung einer bundeseinheitlichen,
verbindlichen und schriftlich zu dokumentierenden
Düngebedarfsermittlung, die Einbeziehung pflanzlicher Gärreste in
die Ausbringungsobergrenze für Stickstoff aus organischen und
organisch-mineralischen Düngemitteln, die Absenkung der
Kontrollwerte des Nährstoffvergleichs für Stickstoff und Phosphat,
die Verlängerung der Sperrfristen, sowie die Stärkung des Vollzugs
grundsätzlich positiv zu würdigen.
Mängel des Regierungsentwurfs zur Düngeverordnung:
Die Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren für die Einführung von
emissionsarmer Ausbringungstechnik sind zu lang.
Die Einarbeitungsfrist für Gülle, Gärreste und bestimmte weitere
Düngemittel von vier Stunden ist zu großzügig angesetzt.
Die Einarbeitung auf unbestelltem Ackerland innerhalb von einer
statt der vorgesehenen vier Stunden ist eine hochwirksame und
kosteneffiziente Maßnahme zur Minderung der Ammoniakemissionen.
Eine Verkürzung der Einarbeitungszeit, wie auch der zuvor genannten
Übergangsfristen, ist essenziell, um die Ziele der NE(R)C-Richtlinie
zu erreichen und den Biodiversitätsverlust durch Eutrophierung zu
verringern.
Die Regelungen zur Phosphatdüngung entsprechen im Hinblick auf die
erforderliche Berücksichtigung der Phosphat-Verfügbarkeit im Boden
nicht dem Stand des Wissens.
Sie führen einerseits nicht zu der notwendigen Abreicherung auf
überversorgten Böden und verhindern andererseits Maßnahmen zur
Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit auf unterversorgten Böden.
Letztere müssen jedoch immer mit Zielen des Gewässerschutzes
vereinbar sein. In den Vorgaben sind außerdem die aktuellen
Empfehlungen der VDLUFA 2015 zur Anpassung der Richtwerte für die
Gehaltsklassen zu berücksichtigen.
Die vorgesehene Derogationsregel für Gärreste auf Ackerflächen, d.
h. Ausnahmen für die Ausbringungsbegrenzung von Stickstoff, ist
nicht mit den Zielen des Gewässerschutzes vereinbar.
Die Berücksichtigung von Futterverlusten in Höhe von 15 bis 25% bei
der Erstellung der Nährstoffvergleiche von Futterbaubetrieben ist
unangemessen hoch und konterkariert die angestrebte Verbesserung der
Nährstoffeffizienz auf Betriebsebene deutlich.
Die Länderöffnungsklausel befähigt die Bundesländer, zusätzliche
Maßnahmen in Gebieten mit hoher Nitratbelastung zu ergreifen. Ihre
momentane Ausgestaltung bietet allerdings aufgrund der hohen
Freiheitsgrade die Möglichkeit, auf Länderebene Standards
festzusetzen, die hinter der erforderlichen Verschärfung in
belasteten Gebieten zurückbleiben. Dies gefährdet die Erreichung der
in Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie festgelegten
Umweltziele.
Wir fordern vor diesem Hintergrund, den Maßnahmenkatalog so
abzuändern, dass strengere Maßnahmen enthalten sind und alle Länder
in Bezug auf die Umweltziele ähnlich wirksame Maßnahmen umsetzen
müssen.
Hervorzuheben ist, dass die novellierte Düngeverordnung nur bei
einer konsequenten Umsetzung in den Ländern die notwendige Wirkung
entfalten wird. Dazu müssen die Länder durch einen wirksamen Vollzug
unter Nutzung der Komponenten Beratung, Kontrolle und Sanktion ihrer
Verantwortung für den Umweltschutz gerecht werden.
Nur eine deutliche Reduktion von Nährstoffeinträgen aus der
Landwirtschaft wird zum Erreichen verschiedener nationaler und
europäischer Umweltziele führen.
Das betrifft im Besonderen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, der
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der NE(R)C-Richtlinie sowie der
nationalen Biodiversitätsstrategie und den Beitrag der
Landwirtschaft zum Klimaschutz.
7. Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung reduzieren
Wortlaut: ”...den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zu
reduzieren, insbesondere durch eine lückenlose Dokumentation der
Antibiotikagabe und die Durchsetzung der Einzeltierbehandlung bei
Krankheiten.”
Kurzfassung Forderung:
1. Sofortiges Verbot des Einsatzes von Reserveantibiotika in der
Veterinärmedizin!
2. Verbot des vorbeugenden Einsatzes von Antibiotika und
Durchsetzung eines Gebotes der Einzeltierbehandlung!
3. Eindeutige Trennung der veterinärmedizinischen Überwachung von
Landwirtschaftsinteressen!
4. Kein Handel mit Antibiotika durch die verschreibenden Tierärzte!
5. Erhöhung des veterinärmedizinischen Überwachungspersonals, mehr
unangekündigte Kontrollen!
Die Gefahr antibiotikaresistenter Keime steigt kontinuierlich an.
Immer mehr Antibiotika in der Humanmedizin verlieren ihre Wirkung.
Dies führt zur akuten Gefährdung des menschlichen Wohles. Der
übermäßige Einsatz von Antibiotika in der Human- und Tiermedizin
führt zur Entstehung multiresistenter Keime, an denen jährlich
ca.7.000 Menschen sterben, wie die Deutsche Gesellschaft für
Krankenhaushygiene schätzt. Durch extrem enge Haltung unter
problematischen Bedingungen wird der Ausbruch von Krankheiten in der
industriellen Mast begünstigt. Erkrankt in einer Anlage mit 40.000
Tieren (z.B. Masthähnchen) ein Tier, wird der gesamte Tierbestand
dort “vorbeugend” mit Antibiotika behandelt.
Insbesondere Krankenhäuser haben verstärkt Probleme mit
multiresistenten Keimen, die schwer behandelbare Krankheiten
auslösen. Die sog. Reserveantibiotika werden in der Humanmedizin
eingesetzt, wenn herkömmliche Antibiotika nicht mehr wirken. Wegen
der toxischen Nebenwirkung geschieht das nur im äußersten Fall. Der
Antibiotikaverbrauch in der Tiermedizin wird in Deutschland erst
seit 2011 erfasst und für dieses Jahr auf 1.238 t beziffert. Ein
Rückgang in 2014 um 468 t dürfte auch auf den vermehrten Einsatz von
niedriger zu dosierenden Cephalosporinen der 3. und 4. Generation
sowie von Fluorchinolonen (ein Zuwachs von 4,1 t) zurückzuführen
sein. Gerade diese sind in der Humanmedizin unverzichtbar.
Wir fordern den Brandenburger Landtag daher auf, den
Antibiotikaeinsatz zum Schutz von Mensch und Natur einzudämmen und
im Bundesrat eine Gesetzesinitiative mit folgendem Inhalt
einzubringen:
• Sofortiges Verbot des Einsatzes von Reserveantibiotika in der
Veterinärmedizin!
• Verbot des vorbeugenden Einsatzes von Antibiotika und Durchsetzung
eines Gebotes der Einzeltierbehandlung!
• Eindeutige Trennung der veterinärmedizinischen Überwachung von
Landwirtschaftsinteressen!
• Kein Handel mit Antibiotika durch die verschreibenden Tierärzte!
• Erhöhung des veterinärmedizinischen Überwachungspersonals, mehr
unangekündigte Kontrollen!
8. Änderungen Baurecht
Wortlaut: “...das Selbstbestimmungs- und Mitspracherecht der
Kommunen in Genehmigungsverfahren für Anlagen der Massentierhaltung
zu stärken, insbesondere das gemeindliche Einvernehmen nach § 36
BauGB als Ermessensentscheidung auszugestalten.”
Kurzfassung:
• Die Bevölkerung bei Genehmigungsverfahren stärker beteiligen,
indem Gemeinderäte über die Zulassung von Anlagen mit entscheiden
Hierfür soll eine Bundesratsinitiative der Landesregierung mit
folgendem Inhalt erfolgen:
Änderung des Baugesetzbuches
Der § 35 des Baugesetzbuches soll wie folgt geändert werden:
Die Privilegierung für bauliche Anlagen zur Tierhaltung im
Außenbereich nach § 35, Abs. 1 Nr. 1 BauGB soll grundsätzlich
entfallen, wenn die Anlagen einer verpflichtenden
Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-Gesetz unterliegen (bei
Rindern ersatzweise ab der Stufe der allgemeinen Vorprüfung nach dem
UVP-Gesetz). Für derartige Anlagen sollen künftig stattdessen ein
Bauleitplan oder ein Vorhaben- und Erschließungsplan notwendig sein.
Die mit der letzten Novelle des BauGB getroffenen Festlegungen für
gewerbliche Anlagen sollen unberührt bleiben.
Der § 36 des Baugesetzbuches soll wie folgt (fett) ergänzt werden:
„Das Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren
Verwaltungsbehörde dürfen nur aus den sich aus den §§ 31, 33, 34 und
35 ergebenden Gründen versagt werden. Die Entscheidung über die
Erteilung des Einvernehmens steht im Ermessen der Gemeinde. Das
Einvernehmen der Gemeinde und die Zustimmung der höheren
Verwaltungsbehörde gelten als erteilt, wenn sie nicht binnen zwei
Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde
verweigert werden; dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die
Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach
Landesrecht vorgeschrieben ist. Die nach Landesrecht zuständige
Behörde kann ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen der Gemeinde
ersetzen.“
Damit diese Entscheidungsmöglichkeit der Gemeinde wirksam werden
kann, muss eine weitere Änderung im Genehmigungsverfahren eingeführt
werden. Hierfür ist eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes
notwendig.
Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Auch die nach Landesrecht zuständige Behörde muss das Recht
erhalten, dass im Falle eines rechtmäßig verweigerten Einvernehmens
einer Gemeinde, sie ebenfalls eine ordnungsgemäße
Ermessensentscheidung treffen muss, damit die Entscheidung der
Gemeinde wirksam werden kann. Hierzu muss der § 6 Abs. 1 BImSchG
dahingehend geändert werden, dass die Antragstellerin / der
Antragsteller im Genehmigungsverfahren jedenfalls dann keinen
Anspruch auf Erteilung der Genehmigung hat (keine gebundene
Entscheidung), sondern lediglich einen Anspruch auf ordnungsgemäße
Ermessensausübung der Genehmigungsbehörde, wenn die Gemeinde ihr
Einvernehmen rechtmäßig verweigert hat.
Änderung der Brandenburger Kommunalverfassung
Außerdem sollte das gemeindliche Einvernehmen bei Anlagen, für
welche die Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens erforderlich ist oder für welche das Gesetz
über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine UVP-Vorprüfungspflicht
oder UVP-Pflicht vorsieht, durch einen Beschluss der
Gemeindevertretung erteilt werden. Dies sollte in die Brandenburger
Kommunalverfassung eingefügt werden.
|
Newsletter Januar 19.1.2016
Liebe UnterstützerInnen des Volksbegehrens gegen
Massentierhaltung, wir haben es geschafft!
Nach einem halben Jahr intensiver Kampagnenarbeit haben wir am
14.1. das vorläufige Ergebnis bekommen: 103.891
BrandenburgerInnen haben Ihre Stimme für das Volksbegehren gegen
Massentierhaltung abgegeben - mindestens 80.000 hätten es sein
müssen.
Wir sind überwältigt von diesem Ergebnis und Ihrer Unterstützung.
Ohne die vielen Freiwilligen, Aktiven und Spender hätte es diesen
Erfolg nicht gegeben. Dafür ein großes Dankeschön!
Wir machen weiter!
Die breite Unterstützung von den BürgerInnen Brandenburgs
zeigt, dass industrielle Massentierhaltung kein Nischenthema ist. Im
letzten halben Jahr sind sogar fast 24.000 Unterschriften mehr
zusammen gekommen, als nötig gewesen wären. Bis Ende April muss sich
der Landtag erneut mit unseren Forderungen für artgerechtere
Tierhaltung und mehr Umweltschutz beschäftigen.
Sollte er die Forderungen wieder ablehnen, gehen wir
im Sommer in den Volksentscheid!
Weitermachen mit Ihrer Unterstützung:
Noch immer haben wir vom Volksbegehren eine Lücke im Etat. Für die
weitere Arbeit gegen Massentierhaltung und Vorbereitung eines
möglichen Volksentscheid in Brandenburg sind wir dringend auf
weitere Spenden angewiesen.
Unser Bündnispartner
Campact verdoppelt auch weiterhin alle eingehenden
Spenden bei betterplace.
Deshalb unsere Bitte: Jetzt Spenden - mit doppelter Wirkung.
Mit herzlichen Grüßen Ihr Michael Wimmer, Sprecher
Aktionsbündnis Agrarwende Berlin Brandenburg |
Volksbegehren gegen Massentierhaltung:
Vorläufiges Ergebnis - Über 103.000 gültige Eintragungen
Der Landesabstimmungsleiter des Landes
Brandenburg informiert
Pressemitteilung Nr. 02/2016 vom 14. Januar 2016
Volksbegehren gegen Massentierhaltung
Vorläufiges Ergebnis: Über 103.000 gültige Eintragungen
Quorum für erfolgreiches Zustandekommen liegt bei 80.000
Potsdam –
Um 16.00 Uhr endete heute (14. Januar 2016) die sechsmonatige
Eintragungsfrist des Volksbegehrens, das sich gegen die Ausbreitung
von Massentierhaltungsanlagen richtet und für artgerechte
Tierhaltung einsetzt.
Die halbjährige Eintragungsfrist begann am 15. Juli 2015. Eintragen
konnten sich alle Wahlberechtigten zum Landtag Brandenburg ab dem
16. Lebensjahr. Nach der ersten Auswertung gibt
Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper bekannt, dass sich insgesamt
106.951 Bürgerinnen und Bürger an dem Volksbegehren beteiligt haben.
Das sind 5,11 Prozent der Eintragungsberechtigten (2,09 Millionen).
Von den insgesamt geleisteten Eintragungen waren 3.060 Eintragungen
ungültig. Somit haben 103.891
Brandenburgerinnen und Brandenburger das Volksbegehren unterstützt.
48 Prozent der gültigen Eintragungen (49.852) erfolgte per Brief.
Am 27. Januar 2016 tagt der Landesabstimmungsausschuss, um nach den
Feststellungen der Kreisabstimmungsausschüsse das endgültige
Landesergebnis zusammenzufassen und mit dem Prüfbericht der
Präsidentin des Landtages zuzuleiten. Das Präsidium des Landtages
wird dann das endgültige Ergebnis feststellen und ob das
Volksbegehren ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder nicht.
Die Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 27. Januar 2016 ist
öffentlich. Sie beginnt um 14.00 Uhr im Ministerium des Innern, Haus
N, Raum 416, Henning-von-Tresckow-Straße 9-13, 14467 Potsdam.
Die Eintragungen für das Volksbegehren gegen
Massentierhaltung gliedern sich regional wie folgt auf: |
|
Gültige
Eintragungen
insgesamt |
davon |
Abstimmungs-
beteiligung
in % |
in
Eintragungs-listen |
per
Eintragungsschein |
Kreisfreie Städte |
|
|
|
|
Brandenburg a. d. H. |
1.571 |
663 |
908 |
2,77 |
Cottbus |
3.178 |
848 |
2.330 |
3,94 |
Frankfurt (Oder) |
1.598 |
587 |
1.011 |
3,49 |
Potsdam |
13.685 |
3.534 |
10.151 |
10,71 |
|
|
|
|
|
Landkreise |
|
|
|
|
Barnim |
7.074 |
3.623 |
3.451 |
4,91 |
Dahme-Spreewald |
9.351 |
6.438 |
2.913 |
7,05 |
Elbe-Elster |
2.205 |
1.131 |
1.074 |
2,40 |
Havelland |
6.998 |
3.569 |
3.429 |
5,47 |
Märkisch-Oderland |
8.387 |
4.948 |
3.439 |
5,35 |
Oberhavel |
8.403 |
3.959 |
4.444 |
4,97 |
Oberspreewald-Lausitz |
2.201 |
1.240 |
961 |
2,27 |
Oder-Spree |
7.058 |
4.455 |
2.603 |
4,75 |
Ostprignitz-Ruppin |
3.818 |
2.050 |
1.768 |
4,53 |
Potsdam-Mittelmark |
12.162 |
6.748 |
5.414 |
7,23 |
Prignitz |
1.751 |
1.084 |
667 |
2,59 |
Spree-Neiße |
3.107 |
2.007 |
1.100 |
3,10 |
Teltow-Fläming |
8.561 |
5.796 |
2.765 |
6,50 |
Uckermark |
2.783 |
1.359 |
1.424 |
2,72 |
Land Brandenburg |
103.891 |
54.039 |
49.852 |
5,11 |
|
Liebe Aktive, bitte organisiert noch einmal
Straßenaktionen in den letzten Tagen vor dem
Ende des Volksbegehrens!
Unseren Kalender zum Eintragen findet ihr noch einmal
hier.
Potsdam können wir vom Kampagnenbüro aus koordinieren, aber in
Cottbus, Frankfurt, Brandenburg, Eberswalde etc. steht noch nichts
im Plan.
Wenn jemand eine Straßenaktion in XY macht, haben wir die
Möglichkeit das noch einmal in die Lokalpresse zu bekommen. Wenn die
Lokalpresse keinen Bericht macht, dann bringen die oft aber eine
Terminankündigung.
Wir versuchen auf diesem Weg an die Lokalpresse auch noch einmal den
dringenden Appell zum Mitmachen und die Öffnungszeiten der Ämter zu
kommunizieren.
Also bitte mitmachen! Wir schaffen das :-)
Vielen Dank und viele Grüße! Euer JM |
Wir haben es geschafft!
Party zum Finale des Volksbegehrens am 14.
Januar 2016 im Haus der Natur Potsdam
Liebe Aktive im Bündnis, am 14. Januar endet die
Eintragungsfrist für unser Volksbegehren. Am selben Tag noch (nach
16 Uhr) bekommen wir eine erste Einaschätzung des Landeswahlleiters
zu den Erfolgsaussichten.
Das Volksbegehren ist auf jeden Fall ein Erfolg! Das sollten wir
feiern. Wir laden alle, die mit uns gekämpft haben ein zum Finale
des Volksbegehrens am 14. Januar ab 16 Uhr ins Haus der Natur in
Potsdam (Lindenstraße 34 - 14467 Potsdam)
Bitte tragt Euch in das doodle ein, wenn Ihr kommt.
So können wir planen:
http://www.agrarwen.de/wir-haben-es-geschafft-party-zum-finale-des-volksbegehrens-am-14-januar-2016/
Vielen Dank uns viele Grüße! Euer Jens-Martin Rode |
Jetzt
wird’s amtlich –
Endspurtaktionen vor Rathäusern und Eintragungsstellen
Liebe Aktive,
jetzt geht es um alles oder nichts: Tragt Euch bitte für
Straßenaktionen vor den Rathäusern und Eintragungsstellen ein.
Sprecht Passant*innen direkt an und bittet sie, sich sofort in die
amtlichen Listen einzutragen. So können wir noch einmal viele
tausend Menschen für das Volksbegehren gewinnen.
Unser Terminkalender zum Eintragen der Aktionen vor den
Eintragungsstellen:
https://docs.google.com/document/d/1qaDkbHjiE6wKiLxxDHsjou-nMdV_YG1E7cZY9LaARCg/edit?pli=1
Bis zum 14. Januar können sich Brandenburgerinnen und Brandenburger
noch für das Volksbegehren gegen Massentierhaltung eintragen. Zu den
benötigten 80.000 Stimmen fehlen uns noch einige tausend
Eintragungen. Für die Briefeintragung wird wegen des mehrmaligen
Postwegs die Zeit langsam knapp. Zudem haben viele, die bei der
Briefeintragung mitgemacht haben, ihre Unterlagen noch nicht
zurückgeschickt. Deswegen kommt es jetzt auf jede und jeden im
Bündnis an, aktiv zu werden!
Zeigt noch einmal Präsenz in der Öffentlichkeit und zwar direkt am
Ort des Geschehens. Organisiert bitte eine oder mehrere Aktionen
direkt vor, oder falls das Amt dieses untersagt, in unmittelbarer
Nähe zu den Eintragungsstellen (Rathäusern). Die Adressen und die
Öffnungszeiten der Eintragungsstellen für Euren Ort findet Ihr hier:
Adressen und Öffnungszeiten der Eintragungsstellen:
https://www.volksbegehren-massentierhaltung.de/eintragungsstellen/
Wenn sich für Eure Aktion eine Ansprechperson gefunden hat, gebt
bitte dem Kampagnenbüro Bescheid. Wir können bei der Koordinierung
der Aktion, der Mobilisierung von Freiwilligen, einer Genehmigung
z.B. eines Infostandes oder der lokalen Pressearbeit helfen.
Sprecht uns an unter:
bund.brandenburg@bund.net
Wir haben eine Chance, es zu schaffen. Wenn wir bis zum 14. Januar
die 80.000 gültigen Stimmen für das Volksbegehren zusammen bekommen,
muss sich der Brandenburger Landtag noch einmal mit dem Thema
Massentierhaltung befassen. Wir wollen mit einem Volksbegehren
erreichen, dass das Land Brandenburg das Abschneiden von Schnäbeln
und Schwänzen in der Nutztierhaltung (Kupieren) untersagt, die
Landwirtschaftsförderung an der artgerechten Tierhaltung ausrichtet
und neben einem Tierschutzbeauftragten ein Verbandsklagerecht für
anerkannte Tierschutzverbände einrichtet. Auf Bundesebene soll sich
die Landesregierung für strengere Grenzwerte beim Gebrauch von Gülle
und Antibiotika einsetzen. Dafür brauchen wir jede Stimme.
Jetzt eintragen in den Aktionskalender mit einer Sammelaktion:
https://docs.google.com/document/d/1qaDkbHjiE6wKiLxxDHsjou-nMdV_YG1E7cZY9LaARCg/edit?pli=1
Vielen Dank und viele Grüße! Euer Jens-Martin Rode
P.S.: Am 14. Januar gibt es abends bereits eine Presseerklärung des
Landeswahlleiters. Dann wissen wir, ob wir es geschafft haben oder
nicht. Auf jeden Fall planen wir eine kleine Abschlussparty im Haus
der Natur in Potsdam (angefragt, ab 16 Uhr)
--
Jetzt das Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg
unterstützen:
www.volksbegehren-massentierhaltung.de
Jens-Martin Rode
jens-martin.rode@posteo.de
www.facebook.com/jensmartin.rode
+49-176-21758355
--
Jetzt aktiv werden und alle Kontakte in Brandenburg mobilisieren;
die Briefeintragungsunterlagen gegen Massentierhaltung anzufordern!
Ganz einfach unter
www.volksbegehren-massentierhaltung.de
Bitte Name, Adresse und Geburtsdatum eintragen. nach wenigen Tagen
kommen die amtlichen Unterlagen per Post. Diese bitte erneut
ausfüllen, Vorder- und Rückseite unterschreiben, fertig! Schon wird
die Stimme gezählt :-)
|
Hallo alle am Tierwohl
interessierten Menschen!
Der gestern gesetzte Impuls, heute im 5er-Team mit BB-Länderticket
durch Brandenburg zu fahren und noch die vielleicht entscheidenden
letzten einhundert Unterschriften einzusammeln, hatte wohl einen zu
kurzen Vorlauf, denn um 9:09 Uhr fand sich (außer mir) niemand am
Zug ein.
Deshalb hielten Jens-Martin und
ich es für besser, die ganze Aktion auf den Jahresbeginn zu
verschieben.
Daher rufe ich jetzt noch
einmal dazu auf, am 2. oder
4. Januar letzte Anstrengungen zu unternehmen, damit das Ziel
deutlich erreicht wird. Es wäre doch wirklich schade, wenn am Ende
ein paar Unterschriften fehlen.
Wer die Rundreise durch
Brandenburg mitmachen mag, möge sich bitte umgehend (am besten per
Mail) bei mir melden (bitte auch bevorzugten Tag nennen!).
Wenn mindestens zwei weitere Menschen mitmachen, geht's entweder am
2. oder 4. Jan. 9 Uhr gemeinsam auf die Tour durch Brandenburg.
Verpflegen tut sich jeder selbst, das Ticket wird vom BUND bezahlt.
Ich freue mich auf die gemeinsame Aktion! Kommt gesund ins neue Jahr
- und vielleicht sehen wir uns ja bald!
Herzliche Grüsse Joachim (0331) 9513 0991 |
Auf geht’s in den Endspurt
gegen Massentierhaltung!
Liebe UnterstützerInnen des Volksbegehren
gegen Massentierhaltung, das Jahr geht zu Ende und das Volksbegehren
in den Endspurt, noch 32 Tage, in denen wir auf Eure Unterstützung
bauen.
Nach eigenen Erhebungen haben bisher ca.
67.000 BrandenburgerInnen beim
Volksbegehren mitgemacht.
Das ist ein guter Ausgangspunkt für die entscheidende Phase:
Allerdings wurden tausende Briefwahlunterlagen noch nicht
zurückgesandt. Um den Endspurt zu den 80.000 Stimmen zu schaffen,
brauchen wir noch mal 15.000 Unterschriften.
Das funktioniert nur, indem sich ALLE zusammenfinden und bei
Aktionen im eigenen Umfeld (Weihnachtsmärkte, Nachbarn, Arbeit,
Freunde und Bekannte) Stimmen sammeln und Flyer verteilen:
Wenn 500 Aktive jeweils 30 Unterschriften einholen, ist’s geschafft!
Bitte denkt daran, die zugesandten Briefwahlunterlagen wieder ans
Rathaus zurück zu schicken: Erst dann zählt Eure Stimme gegen
Massentierhaltung und Ihr habt mitgemacht.
Erinnert auch Freunde, Bekannte und Nachbarn
daran!
So geht’s zu 80.000 Unterschriften:
Sammeln auf den Weihnachtsmärkten Die Weihnachtsmärkte sind die
letzte Gelegenheit noch einmal viele BrandenburgerInnen in einem
Schwung für die Briefeintragung zu gewinnen. Vor Weihnachten ist es
noch sinnvoll mit Listen auf der Straße zu arbeiten.
Danach wird die Zeit aufgrund der Feiertage und
des mehrmaligen Postwegs bei der Bearbeitung im neuen Jahr aber sehr
knapp.
Deswegen: Wenn Sammeln, dann JETZT.
Hier geht's zur Übersicht der Weihnachtsmärkte
Sammelaktionswochenende 18.-20.12.2015
Am 4. Adventswochenende gehen wir mit mit Euch auf die Straße und
gewinnen Stimmen.
Hier geht's zum Aktionswochenende
Und auch Ihr könnt etwas gewinnen:
Bis zum 20. Dezember läuft unser Sammelwettbewerb. Wer bis dahin
volle Unterschriftenlisten unter dem Stichwort “Advent” beim BUND
einreicht, nimmt an unserer Verlosung teil.
Hier erfahrt Ihr was es zu gewinnen gibt und wie es genau
funktioniert
Fünf Freunde fürs Volksbegehren
Wir senden Euch gern Flyer und Unterschriftenlisten für Freunde und
Bekannte zu: Mit unseren Flyern kann JedeR noch fünf Personen
ansprechen und mit der abreißbaren Postkarte direkt
Briewahlunterlagen bestellen.
Verteilt die Flyer an Eure Nachbarschaft oder hängt unsere
Volksbegehren-Poster in den Hausflur. Wer direkt ins Amt gehen will,
findet auf unserer Kampagnenseite Adresse und Öffnungszeiten der
jeweiligen Eintragungsstellen.
Oder besucht uns auf Facebook und verbreitet das Volksbegehren im
Netz. |
Liebe Aktive gegen
die Massentierhaltung!
Einige Tausend Stimmen benötigen wir noch für ein erfolgreiches
Volksbegehren. Noch haben wir mehr als einen Monat Zeit. Doch nach
dem Jahreswechsel können wir wegen des mehrmaligen Postwegs nicht
mehr so gut für die Briefeintragung werben. Deswegen: Macht alle
JETZT mit und sammelt noch Stimmen.
Wir schaffen das!
Jetzt eintragen unter:
https://docs.google.com/spreadsheets/d/1lA4yIub91_6lq4cLWcRPMxjdqsXn66smyUzJH4wlNII/edit#gid=0
Am 4.
Adventswochenende
starten wir noch einmal zum Zwischensprint. Mit einem gemeinsamen
Aktionswochenende gehen wir mit vielen vielen Sammlerinnen und
Sammlern auf die Straße und gewinnen Stimmen.
Denn bis zum 20. Dezember macht es noch Sinn, ganz kräftig und aktiv
für die Briefeintragung zu mobilisieren. Bei Anträgen, die wir bis
zu diesem Zeitpunkt sammeln, haben die Ämter noch genügend Zeit, die
Anträge auf Zusendung der Briefeintragungsunterlagen zu bearbeiten
und die Eintragungsscheine zuzusenden. Auch die Teilnehmenden haben
noch eine Chance, die Eintragungsscheine bis zum 14. Januar
rechtzeitig zurückzuschicken.
Das Gute ist: Bis zum 20. Dezember läuft noch unser
Sammelwettbewerb.
Wer bis zum 4. Adventssonntag noch Stimmen einreicht, nimmt an der
Verlosung toller gestifteter Preise teil :-)
Jetzt Eintragen unter:
https://docs.google.com/spreadsheets/d/1lA4yIub91_6lq4cLWcRPMxjdqsXn66smyUzJH4wlNII/edit#gid=0
Einige tausend Eintragungen fehlen uns noch bis zum Erfolg. Wenn
alle Aktive aus dem Bündnis jetzt noch einmal auf die Straße gehen,
dann können wir es schaffen. Nur wenn wir 80.000 gültige
Unterschriften bis zum 14. Januar 2016 bekommen, muss sich der
Landtag mit unsere Forderungen befassen. Wir sind dicht davor, das
zu schaffen. Helft alle mit, damit das Volksbegehren gegen
Massentierhaltung ein Erfolg wird!
Material bestellen und vernetzen:
Allen Aktive schickt das Kampagnenbüro Plakate, Flyer und Listen für
die Beantragung von Briefeintragungsunterlagen zu. Alle Bestellungen
gern an:
Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg
c/o BUND Brandenburg
Friedrich-Ebert-Straße 114a
14467 Potsdam
bund.brandenburg@bund.net
Infotelefon: 0331-237 00 141
Viele Grüße! Euer Jens-Martin Rode |
Liebe Aktive gegen
die Massentierhaltung,
auf zum
Endspurt:
Jetzt haben wir nur noch wenige Wochen bis zum Ende des
Volksbegehrens. Damit diese Kampagne erfolgreich wird, müssen wir
noch viel tun. Doch wenn alle mitmachen, dann können wir gewinnen!
Derzeit rufen wir gerade die Ämter an, um Anhaltspunkte dafür zu
bekommen, wie viele Unterschriften wir gerade haben könnten. Eine
ungefähre Anzahl haben wir dann Anfang kommender Woche.
Eines ist aber schon jetzt klar: Sehr viele Leute, die die
Briefeintragungsunterlagen bestellt haben, haben diese noch nicht
wieder zurückgeschickt. Deswegen an alle: Beginnt bitte jetzt in
Euren Organisationen, Verbänden, Netzwerken und im eigenen Umfeld
mit der Rückrufaktion! Macht allen Euren Kontakten noch einmal klar,
dass die Anträge rechtzeitig zurückgeschickt werden müssen, damit
die Stimme zählt. Das Ergebnis kann denkbar knapp werden!
Derzeit erreichen uns viele Vorschläge, was wir bis zum Ende der
Eintragungsfrist noch machen können. Weitere Ideen sind immer
willkommen. Um die Kapazitäten im Bündnis realistisch einschätzen zu
können, haben wir hier schon einmal aufgelistet, was von Seiten des
Kampagnenbüros geplant ist. So können wir mit unseren Kräften
haushalten und Verantwortlichkeiten im Bündnis aufteilen. Ein
Gesamtüberblick folgt in Kürze.
Bis Zum Ende haben wir folgende Aktionen in der Pipeline:
OnlineAktiontage vom 4.-6. Dezember
Mailen, bloggen, posten,
twittern bis die Tierfabriken zittern! Unter diesen Motto haben wir
unsere OnlineAktionsTage gestartet. Neben einer Sammelrally, bei der
es 3 klasse Tolino-eBookReader zu gewinnen gibt, heißt es vor allem
online: Mobilisiert noch einmal für das Volksbegehren! Wir wollen,
dass die Zahl der Eintragungen über unsere Kampagnenseite noch
kräftig zulegt. Kontaktiert deswegen noch einmal alle Eure
Plattformen, Portale und Netzwerke:
http://bit.ly/1OA5QCO
Suche dein Amt: Wir veröffentlichen die Öffnungszeiten der Ämter
Ab Anfang des Jahres wird es schwierig, noch die
Briefeintragungsunterlagen zu bestellen, da die mehrfachen Postwege
zu lange dauern könnten: Wir veröffentlichen ab kommender Woche die
Adressen und Öffnungszeiten der Eintragungsstellen, damit jede und
jeder den Weg zum Amt findet. Danke an den Omnibus für das
Recherchieren der Zeiten!
Sammelurlauber
Derzeit haben wir noch bis
zum Ende kommender Woche vier Sammelurlauber im Einsatz. Diese
kommen aus dem Umfeld des Omnibusses für Direkte Demokratie und
verstärken die Straßensammlungen. Das Team um Benjamin Radlow
steuert gezielt Wochenmärkte an und nimmt sich bei Bedarf auch
Universitäten und Fachhochschulen vor.
Sammeln auf den Weihnachtsmärkten
Bis zum vierten Advent finden
brandenburgweit zahlreiche Advents- und Weihnachtsmärkte statt. Hier
haben wir letztmalig die Gelegenheit, z.B mit einem Infostand noch
einmal vor einem größeren Publikum fürs Volksbegehren zu werben und
Stimmen zu sammeln. Eine Übersicht über die Märkte zum
Selbsteintragen gibt es unter:
http://www.agrarwen.de/sammelaktionen-auf-den-weihnachtsmaerkten/
Fünf Freunde für das Volksbegehren: Jetzt alle noch einmal fünf
Anträge im eigenen Umfeld sammeln
Dies ist eine Aktion für
alle: Auch wenn Ihr schon viele viele Stimmen gesammelt habt. Eine
Liste geht noch! Mobilisiert bitte alle Eure Kontakte, noch einmal
fünf Stimmen für das Volksbegehren zu sammeln. Beim BUND z.B geht
gerade ein Mailing per Post an alle Mitglieder raus. Ebenso
schreiben wir einige hundert Kontakte im Zusammenhang mit dem
Volksbegehren an. Nutzt bitte dazu alle auch noch einmal Eure
Newsletter und Mailverteiler und ruft gern auch noch fünf Personen
aus Euren Umfeld persönlich an.
Massentierhaltung im Wartezimmer - Sammelaktion in den Arztpraxen
Wir haben eine Aktion
gestartet, die Wartezimmer von Arztpraxen zu nutzen. Hier können uns
wieder viele Aktive unterstützen und genau Ihre Arztpraxis
ansprechen, Flyer auszulegen und Listen einzusammeln. Denn gerade
die Ärzte warnen immer wieder vor dem Risiko multiresistenter Keime
durch immer neue Megaställe. Sechs Arztpraxen machen bereits mit und
werden von unseren Aktiven betreut. Es können noch wesentlich mehr
werden.
Ein kurzer
Überblick zur Aktion:
http://www.agrarwen.de/massentierhaltung-bis-der-arzt-kommt-volksbegehren-bereitet-sammelaktionen-in-wartezimmern-vor/
Schule ohne Massentierhaltung
Wir kontaktieren derzeit alle
78 Gymnasien in Brandenburg und schicken ein Materialpaket zu. Damit
machen wir noch einmal Werbung dafür, dass Brandenburgerinnen und
Brandenburger schon ab 16 bei einem Volksbegehren mitmachen können.
Ob Bachelor oder Master - Mensa ohne Massentierhaltungsdesater
BTU, Potsdam, Frankfurt, Eberswalde oder Waldau...: In Brandenburg
gibt es 50.000 Studierende. An den Universitäten und Fachhochschulen
können wir mit Aktionen an den Mensen noch tausende Stimmen sammeln.
Eine Übersicht ist in Vorbereitung.
Telefonmobiliserung
Bis zum 20. Dezember machen wir aktiven Telefonverkauf: Wir rufen
Schlüsselakteure, Multiplikator*innen und Zielgruppe an, noch einmal
aktiv Stimmen zu sammeln. Nach dem 20. Dezember rufen wir
repräsentative Haushalte an und überzeugen Sie, noch zur Eintragung
ins Rathaus zu gehen und - wichtig! - falls sie bereits mitgemacht
haben, den Eintragungsschein zurück zu schicken.
Sammelfinale vom 18.-20. Dezember (4. Adventswochenende)
Am 4. Adventswochenende wollen wir einen vorläufigen Höhepunkt der
Straßensammlung setzen. Mit einem gemeinsamen Aktionstag gehen wir
noch einmal mit vielen vielen Sammlerinnen und Sammlern auf die
Straße und sammeln Stimmen. Bis zum 20. Dezember macht es noch Sinn,
ganz kräftig und aktiv für die Briefeintragung zu mobilisieren. Bei
Anträgen, die wir zu diesem Zeitpunkt sammeln, haben die Ämter noch
genügend Zeit, die Anträge auf Zusendung der
Briefeintragungsunterlagen zu bearbeiten und die Eintragungsscheine
zuzusenden. Auch die Teilnehmenden haben noch eine Chance, die
Eintragungsscheine bis zum 14. Januar rechtzeitig zurückzuschicken.
Ab 1. Januar 2015: Wir stellen wir die Website um und fangen an, vor
allem die Amtseintragung zu bewerben.
Ab Anfang des Jahres wird das Sammeln von Anträgen auf Zusendung der
Briefeintragungsunterlagen riskant. Wegen des mehrmaligen Postwegs -
Beantragung - Zusendung ins Kampagnenbüro - Sortierung und Zusendung
an die Ämter - Bearbeitung der Anträge und Verschickung der
Eintragungscheine - Ausfüllen und Rücksendung der Eintragungsscheine
an die Eintragungsstelle u.s.w. - kann es sein, dass
Eintragungsscheine nicht mehr rechtzeitig bis zum 14. Januar
ankommen. Deswegen werden wir unsere Kampagnenseite so gestalten,
dass Brandenburgerinnen und Brandenburger zuallererst die Adresse
ihrer zuständigen Eintragungsstelle finden, wenn sie ihre
Postleitzahl in das Tool eingeben.
Bis 14. Januar: Tägliche Straßen- und Bildaktionen vor den
Meldeämtern
Ab Januar machen wir vor
allem Bild- und Presseaktionen vor den Bürgerbüros und Rathäusern
von Gemeinden mit vielen Einwohnern. Hier lohnt es sich auch noch
einmal die Lokalredaktionen für eine Berichterstattung zum Ende der
Eintragungsfrist zu gewinnen. Es lassen sich noch viele hundert
Stimme gewinnen, wenn wir z.B in Potsdam vor dem Stadthaus die
Passant*innen vor der Straßenbahnhaltestelle ansprechen und
überzeugen, noch schnell die Stimme abzugeben. Geeignete Orte für
Aktionen in ganz Brandenburg suchen wir noch heraus und stellen sie
online…
Anzeigenkampagne zum Endspurt
Zum Schluss soll das
Volksbegehren noch mal in die Regionalblätter. Neue Anzeigen, die
die Leute auffordern, jetzt direkt zum Amt zu gehen, zu
unterschreiben und die Eintragungsunterlagen zurück zu schicken. Ab
Weihnachten lohnt es kaum noch, Briefeintragungsunterlagen zu
beantragen. Den Brandenburger*innen muss bewusst werden, dass sie
nur noch wenige Tage die Gelegenheit haben mitzumachen. |
Jugend-Flashmob "Unser
Weihnachtsgeschenk an die Tiere" am 1. Dezember
Der nächste brandenburgweite Aktionstag ist Jugendsache!
Am 1. Dezember "stürmen" Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und
Studenten gemeinsam die Bürgerämter und tragen sich in die
ausliegenden Unterschriftenlisten ein. Wer bis zum 14.1.2016
mindestens 16 Jahre alt ist, kann das Volksbegehren unterschreiben!
Wo euer Bürgeramt ist und wie die Öffnungszeiten sind erfahrt ihr
unter Tel. 0331 - 237 00 141 oder per Mail
info@volksbegehren-massentierhaltung.de
Die Aktion geht jetzt schon los. Ladet auf der Facebookseite der
Aktion Freunde ein! Postet Statements, Bilder und Videos und ruft
zum Treffen mit Ort und Uhrzeit auf. Für Potsdam gibt es schon einen
Aktionszeitpunkt: 15 Uhr vor dem Rathaus (Friedrich-Ebert-Str. 79).
www.facebook.com/events/753318741441463
Bitte macht am Dienstag Fotos oder Videos von eurer Aktion: Die
könnt ihr dann auf der Facebook Aktionsseite posten, oder per Mail
schicken. Wir machen daraus dann eine Dokumentation des Aktionstags.
Das Volksbegehren auf Deinem Weihnachtsmarkt
Das Volksbegehren geht in den Endspurt: Auf den
Weihnachtsmärkten wollen wir noch einmal kräftig loslegen.
Hier können wir kurz vor Ende der Eintragungszeit am 14.1.2016 viele
tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger erreichen. In der
folgenden Übersicht haben wir eine Liste von Weihnachtsmärkten
erstellt. Bitte tragt Euch ein, falls Ihr die Verantwortung für
einen der Märkte übernehmen oder Euch für die Sammlung auf einem der
Märkte vernetzen wollt.
Ist Euer Markt noch nicht dabei? Einfach mit der rechten Maustaste
eine Zeile hinzufügen und schon ist er da.
Braucht Ihr noch Unterstützung oder Material aus dem Kampagnenbüro?
Gebt gern kurz eine Rückmeldung an:info@volksbegehren-massentierhaltung.de
Hier geht's zur Übersicht aller Weihnachtsmärkte
Online-Aktionstag: Weitersagen und Mitmachen
Vom 4. bis 6. Dezember lassen wir die Sau raus!
Mit den Online-Aktionstagen läuten wir den Endspurt für die
Briefwahlkampagne ein. Unser Ziel: Gemeinsam mit Euch wollen wir
3.000 BrandenburgerInnen dazu bewegen, das Volksbegehren per
Briefwahl zu unterschreiben.
Und: Wir wollen der Bürgerinitiative „Schweinewind“ in
Vetschau/Spreewald durch Spenden helfen, ihren Kampf gegen
Brandenburgs größte Tierfabrik mit 80.000 Schweinen zu gewinnen.
Denn in Vetschau leiden nicht nur die Tiere – die Fabrik ist auch
Brandenburgs größter Umweltverschmutzer.
Seid ihr dabei? Dann kommt vom 4. bis 6. Dezember auf unsere
Aktionsseite
www.volksbegehren-massentierhaltung.de/lass-die-sau-raus/
und nehmt euch 15 Minuten Zeit. Und weil zusammen alles mehr
Spaß macht: Helft uns. Macht die Aktionstage bekannt!
Was ihr schon jetzt tun könnt: Ladet Freunde und Kollegen zu den
Aktionstagen ein – per Mail, SMS oder auf Facebook und verbreitet
unsere Webbanner im Netz! Volksbegehren in die Arztpraxen tragen
Massentierhaltung bis der Arzt kommt? Derzeit bereiten wir eine
Aktion vor, die Wartezimmer von Arztpraxen zu nutzen.
Hier können uns wieder viele Aktive unterstützen und Ihre Arztpraxis
ansprechen, Flyer auszulegen und Listen einzusammeln. Denn gerade
die Ärzte warnen immer wieder vor dem Risiko multiresistenter Keime
durch immer neue Megaställe. Alle Informationen zur Aktion gibt es
hier |
Betreff: 151124 - Wasserstandsmeldung aus dem
Kampagnenbüro
Liebe Aktive,
hier kommt eine kurze Wasserstandsmeldung aus dem Kampagnenbüro:
Zwar können wir zur tatsächlichen Anzahl der gültigen Unterschriften
nur die Glaskugel befragen. Jedoch gehen wir davon aus, dass wir
immer noch ca. 30.000 Anträge auf Zusendung der
Briefeintragungsunterlagen benötigen, um das Volksbegehren zu
gewinnen.
Dazu haben wir effektiv jetzt nur noch wenige Wochen Zeit. Trotzdem:
Wenn alle mitmachen, dann schaffen wir das! Folgende Aktionen haben
wir gerade in der Pipeline:
a) Aktionstage: Nach dem erfolgreichen Sammelaktionstag im
Berufsverkehr am 11. November an insgesamt 26 Bahnhöfen gehen wir in
die zweite Runde. Am Donnerstag den 26. November bilden wir wieder
Teams, um Anträge zu sammeln. Unter dem Motto “20 Unterschriften in
einem Zug” stellen wir uns jeweils morgens und nachmittags an
belebte Umsteigebahnhöfe. Alles zur Aktion und den Bahnhöfen unter:
http://www.agrarwen.de/20-unterschriften-in-einem-zug-endstation-fuer-die-massentierhaltung-am-26-11/
Ein weiterer Aktiontag ist bereits in Arbeit.
b) Am 1. Dezember gibt es den Jugendaktionstag für das
Volksbegehren gegen Massentierhaltung. Unter dem Motto “unser
Weihnachtsgeschenk an die Tiere” stürmen Jugendliche die Ämter. Denn
was viele noch nicht wissen: Das Volksbegehren ist schon ab 16. Den
Aktionstag vom OMNIBUS für direkte Demokratie werden wir vom
Kampagnenbüro aus tatkräftig unterstützen. Hier geht es zur Aktion:
https://www.facebook.com/events/753318741441463/
c) Vom 4. bis 6. Dezember lassen wir die Sau raus! Mit den
Online-Aktionstagen läuten wir den Endspurt für die
Briefwahlkampagne ein. Unser Ziel: Gemeinsam mit Euch wollen wir
3.000 BrandenburgerInnen dazu bewegen, das Volksbegehren per
Briefwahl zu unterschreiben:
https://www.volksbegehren-massentierhaltung.de/lass-die-sau-raus/
d) Weihnachtsmärkte: Im Dezember werden wir flächendeckend im
ganzen Land aktiv werden. Einen Plan, wer wo wann auf welchen
Weihnachtsmarkt bereits präsent ist, gibt es unter:
http://www.agrarwen.de/sammelaktionen-auf-den-weihnachtsmaerkten/
e) Ab Montag den 30. November haben wir für zwei Wochen mindestens
zwei Sammelurlauber zu Gast in Brandenburg. Danke an den OMNIBUS für
direkte Demokratie. Denn aus dem Umfeld des weißen Doppeldeckers und
seiner Crew haben sich Aktive gefunden, das Volksbegehren im
Endspurt kräftig unterstützen wollen. Gern wollen wir mit unseren
Gästen z.B Aktionen an den Mensen der Universitäten und
Fachhochschulen machen. Hierfür benötigen wir noch Unterkünfte
im Raum Potsdam. Bitte gern melden unter:
bund.brandenburg@bund.net
f) Gemeinsame Zielgruppenansprache für noch mehr Briefeintragungen:
Derzeit schreiben wir gezielt Kontakte und Multiplikator*innen an,
unser Volksbegehren zu unterstützen. Neben z.B. Kirchen und
Universitäten / Student*innen bereiten wir gerade eine Aktion vor,
die Wartezimmer von Arztpraxen zu nutzen. Hier können uns wieder
viele Aktive unterstützen und genau Ihre Arztpraxis ansprechen,
Flyer auszulegen und Listen einzusammeln. Genauere Infos folgen in
Kürze.
g) Ein besondere Augenmerk haben wir auf die Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit. Gerade als Reaktion auf die Plakatkampagne
des Landesbauerverbandes arbeiten wir daran, der Position des
Volksbegehrens einen hohen Aufmerksamkeitsgrad zu verschaffen,
Pressekontakte zu pflegen und Berichterstattung zu initiieren. Zudem
freuen wir uns über die Nutzer*innenzahlen bei facebook. Hier zahlt
sich geplante Redaktionsarbeit direkt in steigendem feedback aus :-)
Aber auch auf dem herkömmlichen Weg arbeiten wir gerade an
Textvorlagen für die klassische Weihnachtspost.
Ergänzend dazu stehen wir als Kampagnenbüro natürlich allen
Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, die Fragen zum Thema
Volksbegehren haben. Vor allem gehen wir gezielt Beschwerden nach
und verfolgen Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger ihre Unterlagen
nicht bekommen haben. Derzeit haben wir ein steigendes Aufkommen an
Materialbestellungen und versenden ununterbrochen unser Material an
Aktive in ganz Brandenburg. Die hohe Nachfrage macht uns Mut, das
Volksbegehren zu gewinnen.
So viel erst einmal als kurzer Überblick. Falls Ihr Fragen oder
Anregungen habt, freuen wir uns über Eure Ideen. Ihr erreicht uns
wie immer unter:
Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg
℅ BUND Brandenburg - Friedrich-Ebert-Straße 114a - 14467 Potsdam
Tel.: 0331/237 00 141
Mail:
bund.brandenburg@bund.net
Viele Grüße von Jens-Martin Rode |
Bringen Sie das Volksbegehren
in Ihre Zeitung!
Liebe UnterstützerInnen des Volksbegehrens gegen
Massentierhaltung in Brandenburg, damit bald ganz Brandenburg das
Volksbegehren kennt, starten wir heute unsere Anzeigen-Kampagne.
Unsere Bitte an Sie: Machen Sie mit!
Spenden Sie eine Anzeige in Ihrer Lokalzeitung und helfen Sie, unser
gemeinsames Ziel zu erreichen: 80.000 Stimmen für mehr Tier- und
Umweltschutz.
Eine Anzeige...? Macht das Sinn? Was kostet das?
Die Preise für unsere Anzeige beginnen bei 69 Euro. Zugegeben
– schon das ist viel Geld.
Doch mit einer Anzeige erreichen wir sehr viele Menschen mit sehr
wenig Aufwand. Beispiel Märkische Oderzeitung: Mit einer Anzeige in
der Lokalausgabe Bernau (131 Euro) erreichen wir 10.000 LeserInnen.
Zum Vergleich: 10.000 Flyer kosten 250 Euro – und da ist noch keiner
verteilt! Es macht also großen Sinn, dafür zu spenden.
Wie einfach das geht,
erfahren Sie hier.
Unser Dankeschön... ...für die ersten 20 SpenderInnen:
Das Buch „Die Wegwerfkuh“, signiert durch die Autorin Tanja
Busse.
Sie haben Fragen zur Anzeigen-Kampagne?
Zögern Sie nicht, uns anzurufen: Christine Stier: Telefon: 0331-237
00 142 (Mo+Di)
E-Mail:
c.stier@volksbegehren-massentierhaltung.de
Hier geht es zu unserer Anzeigenkampagne
Ganz oder gar nicht? Eine komplette Anzeige ist Ihnen zu teuer?
Sie können trotzdem helfen: Legen Sie einfach mit anderen zusammen!
Spenden Sie hier Ihren Wunschbetrag für unsere Anzeigen-Kampagne.
Wir sammeln Ihre Spenden für unsere Endpurt-Aktion im Januar.
Herzlichen Dank! Mit unserem dünnen Etat können wir leider nur
Anzeigen schalten, die uns gespendet werden. Ich hoffe, dass Sie uns
auch hierbei unterstützen und danke allen, die es bisher getan
haben. |
Der Berliner Rundfunk
91,4 veranstaltet ab Montag eine Spendenaktion, in deren Rahmen 5
Wochen lang jeweils 10000€ verteilt werden sollen.
Um an das Geld zu kommen müssen wir die meisten
"Unterstützer-Klicks" haben, je einmal wöchentlich wird dann
ausgewertet. Dabei können uns sowohl Menschen aus Brandenburg als
auch aus Berlin unterstützen! |
|
Das sollte also zu schaffen sein, wenn wir
alle über unsere diversen Verteiler möglichst viele Menschen dazu
animieren uns per Klick auf diesen Link zu unterstützen:
https://50000.brf914.de/IWKqRDiesen |
|
|
Pressemitteilung Volksbegehren gegen
Massentierhaltung
Potsdam, den 16.10.2015
Halbzeitbilanz beim Volksbegehren gegen
Massentierhaltung:
Volksbegehren auf Erfolgskurs! Nach 3 Monaten bereits 31.599
Unterschriften
Zur Halbzeit der Eintragungsfrist des Volksbegehrens gegen
Massentierhaltung haben laut der stellvertretende
Landesabstimmungsleiterin Iris Lübke bereits 31.599
BrandenburgerInnen unterschrieben. Zuzüglich der bislang noch nicht
zurückgesandten Briefwahlanträge haben bereits 40.490 Personen
mitgemacht.
„Das ist ein Weckruf an die Landesregierung, dass Megaställe und
industrielle Massentierhaltung keine Zukunft für Brandenburg sind,
die Menschen wollen artgerechte Tierhaltung und bäuerliche
Strukturen. Heute ist ein guter Tag für die Demokratie, Verbraucher,
Tiere und Umwelt in Brandenburg“, so Jochen Fritz, Sprecher und
Mitinitiator des Volksbegehrens.
„Wir sind zuversichtlich, auch auf Grundlage der Zahlen zur
Halbzeit, dass wir das Volksbegehren gewinnen werden. Die Zeit ist
einfach reif für einen Kurswechsel in der Tierhaltung: Das Volk will
es, die Wissenschaft sagt, dass es notwendig, machbar und
finanzierbar ist und genau deswegen werden wir mit dem Instrument
der direkten Demokratie die Politik dazu bringen, sich von den
durchsichtigen Interessen der Agrarindustrie-Lobby zu lösen und die
Weichen für mehr Tierwohl und Bäuerlichkeit zu stellen“, sagt
Michael Wimmer, Sprecher des Aktionsbündnisses Agrarwende
Berlin-Brandenburg.
Jede Brandenburgerin, jeder Brandenburger hat noch bis zum 14.
Januar Zeit seine Stimme für mehr Tierschutz und bäuerliche
Landwirtschaft abzugeben. Die Listen liegen in allen Bürgerämtern
aus oder die Briefwahlunterlagen können unter
www.volksbegehren-massentierhaltung.de
angefordert werden. In den
nächsten Wochen werden zudem wieder an vielen Orten die bis zu 500
Freiwilligen aktiv bei Straßenaktionen Unterschriften sammeln.Das
hinter dem Volksbegehren stehende Aktionsbündnis Agrarwende
Berlin-Brandenburg wird mittlerweile bereits von exakt 50
Initiativen und Organisationen unterstützt!
Link zur PM Landesabstimmungsleiter:
http://www.wahlen.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.419582.de |
Aufruf zum Mitmachen:
Start der Online-Aktion Wir sind das Volksbegehren "Gesicht zeigen
für artgerechte Tierhaltung" |
Ihr seid natürlich auch selbst herzlich
eingeladen euer Foto hochzuladen und einen Kommentar zu
hinterlassen, warum artgerechte Tierhaltung wichtig ist.
So einfach geht's: alle Daten können online
ganz einfach unter
www.volksbegehren-massentierhaltung.de/wir-sind-das-volksbegehren/
|
|
|
Liebe Aktive im Raum
Templin,
durch Anregung einer Mitstreiterin ist uns die Idee zu einer
öffentlichen Koch- und Sammelaktion gekommen und wir haben
kurzfristig noch einen Termin und Platz auf dem Markt in Templin
gefunden. Deswegen möchten wir gerne zu einer Sammelaktion mit
gleichzeitiger Verköstigung vegetarischer Gerichte einladen und zwar
am
Dienstag den 13. Oktober 2015
auf dem Wochenmarkt in Templin von 8:00 - 16:00 Uhr
Vor allem für die Sammlung von Anträgen auf Zusendung der
Briefeintragungsunterlagen suchen wir noch Aktive, die gemeinsam mit
uns Sammeln wollen.
Falls Ihr Zeit und Lust habt, dabei zu sein, tragt Euch gern in den
doodle ein:
http://www.agrarwen.de/di-den-13-10-2015-aktionskochen-auf-dem-marktplatz-in-templin/
Vielen Dank und beste Grüße! |
OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE
kommt zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung
Veranstaltung am 2. Oktober mit Götz Werner (dm), Johannes
Stüttgen (OMNIBUS) und Michael Wimmer (FÖL)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dieser Woche kommt der OMNIBUS für Direkte Demokratie nach
Brandenburg und hilft mit beim Volksbegehren gegen
Massentierhaltung. Bis zum 14. Januar ist Zeit für die Bürgerinnen
und Bürger, sich in das Volksbegehren einzutragen. Wenn 80.000
Wahlberechtigte dies tun, kommt es im Sommer 2016 zum
Volksentscheid. Dann können die jetzigen misswirtschaftlichen
Zustände in der Tierhaltung überwunden und Brandenburg zum Vorreiter
werden für die Gestaltung einer gesunden und nachhaltigen
Landwirtschaft. Der OMNIBUS hilft mit, weil die Würde der Tiere
untrennbar mit der Würde des Menschen verbunden ist.
Der OMNIBUS kommt zuerst nach Potsdam:
Am Donnerstag, den 1.10. und Freitag, den 2.10. steht er auf dem
Vorplatz Brandenburger Tor. Von 10.00 bis 18.00 Uhr können sich die
Bürger und Bürgerinnen am OMNIBUS über das Volksbegehren informieren
und die Anträge zur Briefeintragung ausfüllen.
Festlicher Auftakt der OMNIBUS-Tour ist eine Veranstaltung am
Freitag 2. Oktober in Potsdam, zu der wir Sie herzlich einladen:
„Dann arbeitet ja niemand mehr in der Tierfabrik“
Würde und Recht für Mensch und Natur durch Direkte Demokratie, Kunst
und Grundeinkommen
Vorträge und Gespräch mit
Michael Wimmer (Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau FÖL)
Prof. Götz W. Werner (Gründer und Aufsichtsrat dm)
Johannes Stüttgen (Mitbegründer OMNIBUS)
Freitag 2. Oktober 2015, 19.00 Uhr
Filmmuseum Potsdam, Breite Str. 1 A, 14467 Potsdam
(direkt neben dem Landtag)
Ab 17 Uhr gibt es ein vielfältiges Vorprogramm mit Getränken und dem
Film einer Aktion von Joseph Beuys mit einem wilden Coyoten in New
York. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Die drei Referenten stehen ab
18 Uhr für einzelne Interviews zur Verfügung. Wenn Sie daran
Interesse haben, dann geben Sie bitte Bescheid: OMNIBUS, Tel. 030 -
42 80 43 90 und
kurt.wilhelmi@omnibus.org
Einladungskarte:
www.omnibus.org/fileadmin/o/pdf/Veranstaltungen/2015_Potsdam.pdf
Mehr Informationen zur Tour des OMNIBUS durch Brandenburg:
http://www.omnibus.org/stoppt_massentierhaltung.html
Kontakt zum OMNIBUS-Team: Werner Küppers: 0151-19492186
Über Ihre Ankündigung, Ihren Besuch und Ihre Berichterstattung
würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüssen
Kurt Wilhelmi |
|
Ein klasse Aktionswochenende
liegt hinter uns -
wie waren Eure Sammelerfahrungen?
Liebe Aktive gegen die Massentierhaltung in Brandenburg,
hinter uns liegt ein klasse Sammel- und Aktionswochenende mit
zahlreichen Veranstaltungen, auf denen Anträge auf Zusendung der
Briefeintragungsunterlagen gesammelt wurden :-) Jetzt ein paar
Fragen an Euch:
Wie waren Eure Sammelerfahrungen?
Wann und wo habt Ihr gesammelt?
Was lief gut und was können wir verbessern?
Habt Ihr ausgefüllte Listen?
Habt Ihr Photos????
Wir brauchen immer Bilder von unseren Aktionen, die wir auf facebook
etc. setzen.
Bitte schickt uns Photos von Euren Aktionen zur freien Verwendung.
Die ausgefüllten Listen / Anträge bitte gern an das Kampagnenbüro in
der Friedrich-Ebert-Straße 114a (BUND) in 14467 Potsdam schicken.
Wir sortieren sie, suchen die richtigen Ämter heraus und schicken
sie dorthin ab.
Bitte die Eintragungen auf den Listen nicht zusätzlich in das
Internettool
www.volksbegehren-massentierhaltung.de eingeben, das macht den
Ämtern Mehrarbeit bei der Bearbeitung. Entweder Internettool, oder
Postweg, nicht beides..... ;-)
OMNIBUS-Tour
durch Brandenburg Vom 1. Oktober bis
zum 5. November ist der OMNIBUS in Brandenburg unterwegs und hilft
mit beim Volksbegehren gegen Massentierhaltung. In folgenden Städten
können Sie Ihn treffen und dort die Eintragungsunterlagen beantragen
und auch für die Einführung der bundesweiten Volksabstimmung
unterschreiben:
1./2.10.2015 Potsdam, Vorplatz
Brandenburger Tor
5.10.2015 Hennigsdorf, Postplatz
6.10.2015 Bernau, Marktplatz 7.10.2015 Strausberg, Marktplatz
8.10.2015 Königs-Wusterhausen, Bahnhofstrasse am Brunnen
9.10.2015 Fürstenwalde, Marktplatz
10.10.2015 Berlin, Stopp TTIP und CETA - Demonstration,
Brandenburger Tor
12./13.10.2015 Neuruppin, Schulplatz
14./15.10.2015 Brandenburg, Neustädtischer Marktplatz
16.10.2015 Bad Belzig, Marktplatz
19.10.2015 Frankfurt/Oder, Marktplatz am Rathaus
20.10.2015 Lübben, Marktplatz
21./22.10.2015 Cottbus, Altmarkt
23./24.10.2015 Eisenhüttenstadt, Lindenallee
26.10.2015 Prenzlau, Friedrichstraße
27.10.2015 Templin, Marktplatz
28.10.2015 Schwedt, Lindenallee
29.10.2015 Eberswalde, Marktplatz neben Löwenbrunnen
30.10.2015 Potsdam, Vorplatz Brandenburger Tor
2.11.2015 Finsterwalde, Marktplatz
3.11.2015 Lauchhammer, Marktplatz
4.11.2015 Senftenberg, Vorplatz Schlossparkcenter, Neumarkt 2-4
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Liebe Aktive im Agrarwendebündnis,
hier kommt noch einmal ein
Link mit einer aktuellen Terminübersicht für alle, die mit uns
in den kommen den Wochen für ein erfolgreiches Volksbegehren kämpfen
möchten:
Achtung! In diese
Terminübersicht kann jede und jeder Termine eintragen und
ändern. Schaut bitte gern nach, ob Eure Termine bereits richtig drin
stehen oder ob Ihr noch weitere ergänzen wollt.
Wichtiger als reine Terminhinweise sind
natürlich Veranstaltungen, für die Ihr die Organisation von
Infotisch, Sammlung von Briefeintragungsunterlagen etc. bereits
übernehmen wollt. Diese Veranstaltungen bitte mit
grün
eintragen und neben den reinen W-Fragen einen Kontakt
(Telefonnummer/EMail) angeben, damit andere die Chance haben,
dazuzustoßen und Euch zu finden.
Und bitte nicht vergessen, Infomaterial bei uns zu bestellen. Auf
Wunsch unterstützen wir gerne bei der Beantragung von Genehmigungen
für Infotische etc. Wenn Ihr jetzt schon wisst, dass Ihr den OMNIBUS
für direkte Demokratie bei unserer gemeinsamen Brandenburgtour in
Eurem Ort unterstützen wollt, dann tragt Euch bitte ein und
kontaktiert uns, dass Ihr gern lokaler Ansprechpartner sein wollt.
Vielen Dank und viele Grüße von
Jens-Martin Rode
Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg |
Große Ereignisse werfen ihre
Schatten voraus -
Brandenburgtour des OMNIBUSes für direkte
Demokratie im Oktober
Einer der Höhepunkte der Kampagne zum Volksbegehren gegen
Massentierhaltung wird die Brandenburgtour des OMNIBUSSES für
direkte Demokratie im Oktober. Der große weiße Doppeldeckerbus wird
auf seiner Tour viele Städte in Brandenburg anfahren und wie im
letzten Jahr für das Volksbegehren werben.
Das ist gerade für lokale Gruppen und Organisationen eine
willkommene Gelegenheit, den Halt des Busses in ihrer jeweiligen
Stadt mit Aktionen, Sammlungen und Pressearbeit zu verbinden. Im
letzten Jahr hatten die Aktiven vom OMNIBUS mehr als 5.000
Unterschriften gesammelt und waren damit eine der tragenden Säulen
der Kampagne. Die Tour erfordert aber auch ein wenig Vorarbeit:
Für jede der Stationen benötigen wir Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner vor Ort, die kräftig mithelfen, gemeinsame Aktionen
vor Ort zu organisieren, Sammlerinnen und Sammler zu mobilisieren,
wenn der Bus kommt und vor allem die lokalen persönliche
Pressekontakte auf die Termine ansetzen.
Bitte unterstützt uns und die Tour dadurch, dass Ihr die Tour in
Euren eigenen Organisationen bewerbt und nach geeigneten
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sucht und uns und dem Bus
die Kontakte mitteilt.
Bitte schaut auf dem Tourenplan, ob Eure Stadt dabei ist oder ob Ihr
für die jeweiligen Stationen geeignete Leute kennt.:
http://www.omnibus.org/tour.html |
Plakat A4 als
download |
Betreff:
Pressemitteilung -
Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg erfolgreich
gestartet
Initiatoren werben für mehr Tierschutz und
eine naturverträgliche Landwirtschaft
Zum Auftakt wirbt das Aktionsbündnis Agrarwende
Berlin-Brandenburg mit Straßenaktionen in Potsdam, Brandenburg und
Falkensee um Unterstützung. In Potsdam zählten die Initiatoren
allein in den ersten zwei Stunden bereits über 200 schriftliche
Anträge auf Zusendung der Briefwahlunterlagen. Für einen Erfolg
braucht das Aktionsbündnis 80.000 Unterschriften bis zum 14.1.2016.
Unterschreiben können alle Wahlberechtigten, die am 14.01.2016 das
16. Lebensjahr vollendet haben.
Aktionsbündnis setzt auf Briefeintragung Jens Martin Rode,
Kampagnenleiter: „Das Internet wird zentraler Baustein unserer
Kampagne sein. Erstmals bei einem Volksbegehren können die
Wahlberechtigten die Unterlagen für die Briefeintragung online unter
www.volksbegehren-massentierhaltung.de anfordern. Zusätzlich
werden wir für das Volksbegehren aber auch mit vielen
Straßenaktionen, Veranstaltungen und einer Plakat-Kampagne werben."
„Mit 80.000 Stimmen eines Volksbegehrens ist die Landespolitik
erneut gefordert: Über eine Bundesländerinitiative muss der
Antibiotikaeinsatz endlich wirksam eingedämmt werden zum Schutz von
Tier, Mensch und Natur !!“, forderte Werner Kratz vom NABU
Brandenburg, um den gravierenden Auswirkungen der industrialisierten
Tierhaltung in Brandenburg entgegenzuwirken. “Denn die Antibiotika
in der Gülle haben erhebliche Auswirkungen auf die Bodenorganismen
und tragen dazu bei, dass das Problem der multiresistenten Keime
immer größer wird.“
Michael Wimmer, Sprecher des Aktionsbündnisses Agrarwende
Berlin-Brandenburg: „Wir wollen mit dem Volksbegehren konkrete
Forderungen für mehr Tierschutz durchsetzen. Dies kann aber nur ein
erster Schritt in Richtung einer anderen Agrarpolitik sein. Deshalb
wollen wir mit dem Volksbegehren auch die gesellschaftliche
Diskussion über die Zukunft der Landwirtschaft in Brandenburg
voranbringen. Unter den Auswirkungen der Massentierhaltung leiden
nicht nur die Umwelt und die betroffenen Gemeinden, sondern auch die
Bauern. Denn es sind die normalen Bauern, die unter den
preisdrückenden Überschüssen aus der Massentierhaltung leiden!“
"Tierschutz bleibt eine leere Hülle, so lange es keine Kontroll- und
Klagemöglichkeiten zur Durchsetzung in Form der Verbandsklage gibt.
Die Forderung unseres Volksbegehrens nach einem Verbandsklagerecht
gibt eine rechtliche Handhabe gegen das unendliche Tierleid”
Hintergrund: Zum Beginn des Volksbegehrens gegen
Massentierhaltung am 15. Juli 2015 startet das Aktionsbündnis
Agrarwende Berlin-Brandenburg seine Briefeintragungskampagne. Mit
dezentral organisierten Straßenaktionen in ganz Brandenburg
mobilisieren die Initiatoren für eine hohe Beteiligung und
präsentieren ihre eigens für das Volksbegehren programmierte
Internetseite
www.volksbegehren-massentierhaltung.de. Damit besteht in
Brandenburg erstmals ein bürgerfreundliches Instrument zur
vereinfachten Beantragung der amtlichen Unterlagen.
Das Bündnis aus über 40 Organisationen aus dem Spektrum der Umwelt-
und Tierschutzverbände, der ökologischen Landwirtschaft und
engagierten Bürgerinitiativen vor Ort fordert mit einem
Volksbegehren die Verbesserung des Tierschutzes durch ein Verbot des
Abschneidens von Schwänzen und Schnäbeln, die Einrichtung eines
Tierschutzbeauftragen und ein Verbandsklagerecht für
Tierschutzorganisationen. Zudem soll nur noch artgerechte
Tierhaltung finanziell vom Land Brandenburg gefördert werden. Auf
Bundesebene soll sich die Landesregierung für die Reduzierung des
Gebrauchs von Antibiotika, strengere Grenzwerte beim
Immissionsschutz und mehr Mitsprache der Kommunen in der
Genehmigungspraxis einsetzen.
Kontakt
Michael Wimmer
Sprecher Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg)
(c/o Fördergemeinschaft Ökologischer Landbau Berlin-Brandenburg (FÖL)
e.V.)
Tel.: 030 284824-39 Mobil: 0179 4527147
E-Mail: m.wimmer@foel.de
PD Dr. Werner Kratz
Vorstand NABU Brandenburg
Pressestelle NABU Brandenburg
Tel.: 0331 - 20 155 73,
Email:
Info@NABU-Brandenburg.de
Ellen Schütze
Landestierschutzverband Bramndenburg
Tel.: 0172 - 3218 475
Jens-Martin Rode
Gesamtkoordination (c/o Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND)
Brandenburg e.V. )
Tel. 0331 23700-141 Mobil: 0176 217 58 355
E-Mail:
bund.brandenburg@bund.net
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Weitere Veranstaltungen folgen, Infos auf
www.agrarwen.de |
Bericht von der Auftaktveranstaltung am 27.Juni 2015 auf
www.agrarwen.de |
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Pressemitteilung Volksbegehren
gegen Massentierhaltung startet durch!
Potsdam, 27.06.2015. In Potsdam präsentierte heute das
Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg vor über 150
Unterstützern die Strategie und die Grundzüge der Kampagne, mit der
man binnen von 6 Monaten 80.000 Brandenburger Bürger ab 16 Jahren
für die Unterstützung des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung
gewinnen will.
Die Kampagne steht unter dem Motto: So zentral
wie nötig, so dezentral wie möglich! Ferner setzt die Kampagne klar
auf die Möglichkeit, die Unterlagen zur Eintragung wie bei einer
Briefwahl zu beantragen. So können erstmals bei einem Brandenburger
Volksbegehren alle vor Ort Engagierten auf ein zentrales
Internet-Tool zugreifen, mit dem sie online die Unterlagen anfordern
und sich damit den persönlichen Weg ins Bürgeramt sparen können.
Jens Martin Rode, Kampagnenleiter: „Das
Volksbegehren wird bürgerfreundlich, unbürokratisch und bunt – eine
Mitmach-Kampagne für alle, die unsere Ziele unterstützen. Auf
www.volksbegehren-brandenburg.de können die Brandenburger
erstmals bei einem Volksbegehren online die Unterlagen zur Briefwahl
anfordern. Es war nie leichter, einer falschen Agrarpolitik die Rote
Karte zu zeigen.“
Inka Thunecke, Vertreterin der
Bürgerinitiative Gumtow und Vertreterin des Volksbegehrens: „Mit dem
Volksbegehren verfolgen wir natürlich das Ziel, unsere berechtigten
Forderungen durchzusetzen und die Politik endlich zum Handeln zu
zwingen. Es geht uns aber auch um die notwendige Fortführung einer
breiten gesellschaftlichen Diskussion über die Zukunft auf dem
Lande. So ist es uns extrem wichtig, die zu beobachtende
Wagenburgmentalität im Berufsstand aufzubrechen und so den Weg frei
zu machen für eine zukunftsfähige Tierhaltung bzw. Landwirtschaft
und Ernährungskultur im Ganzen“
Das Aktionsbündnis setzte sich auch inhaltlich
mit der komplexen Frage auseinander, mit welchen Hebeln und
Maßnahmen man ein mehr an Tierwohl, Umwelt und Bürgerakzeptanz
erreichen könnte. Hierzu lauschte das Aktionsbündnis den
Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Alfons Bahlmann (Leibnitz-Instituts
für Agrarentwicklung IAMO), der das provokante Gutachten „Wege zu
einer gesellschaftlich akzeptierten Tierhaltung“ des
wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik der
Bundeslandwirtschaftsministeriums vorstellte. In dem erst nach
Ablehnung der Volksinitiative im Brandenburger Landtag vorgestellten
Gutachten machen die Autoren deutlich, dass die Tierhaltung in ihrer
jetzigen Form keine Zukunft hat. Besonders spannend, da aus Sicht
der Agrarökonomie entworfen: Die Autoren formulieren erstmals
wissenschaftlich fundierte Leitlinien und Empfehlungen für eine
gesellschaftlich akzeptierte Nutztierhaltung.
Michael Wimmer, Sprecher des
Aktionsbündnisses: „Das Gutachten ist für uns eine Steilvorlage und
unterstreicht eindeutig die Kernforderungen unseres Volksbegehrens.
Das ist für uns Bestätigung und Ansporn, die Brandenburger Politik
auf den Weg zu einer artgerechten und umweltfreundlichen Tierhaltung
zu bringen. Wir wissen, dass unsere Forderungen ein sehr komplexes
Thema berühren. Und wir wissen auch, dass es dafür noch viel
Überzeugungsarbeit und den notwendigen Druck von der Straße braucht,
um den äußerst trägen Agrartanker zu bewegen. Das vorgestellte
Gutachten ist aber eine hervorragende Grundlage, auf dessen Basis
wir uns jetzt auf die anstehende Auseinandersetzung mit dem
Berufsstand sowie der Politik freuen.“
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Presseinformation:
Volksbegehren gegen
Massentierhaltung
startet ab 15. Juli 2015
Sechsmonatige Eintragungsfrist
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Der Landesabstimmungsleiter des Landes
Brandenburg
Pressemitteilung
Nr. 01/2015 v. 10. Juni 2015
Volksbegehren „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“
Eintragung sechs Monate möglich
Landesabstimmungsleiter Küpper: Brandenburgs zehntes Volksbegehren
startet Mitte Juli
Potsdam – Am 15. Juli 2015 beginnt die Eintragungsfrist zum
Volksbegehren, das sich gegen die Ausbreitung von
Massentierhaltungsanlagen richtet und für artgerechte Tierhaltung
einsetzt. Zuvor hatte der Landtag die mit weit über 20.000
Unterstützerunterschriften erfolgreiche Volksinitiative abgelehnt.
Die Brandenburgerinnen und Brandenburger haben sechs Monate Zeit,
das Volkbegehren zu unterstützen. Das ist durch direkte Eintragung
in Listen oder durch briefliche Eintragung möglich. Die Frist endet
am 14. Januar 2016. Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper
veröffentlichte am heutigen Mittwoch (10. 6. 2015) im Amtsblatt für
Brandenburg neben der Eintragungsfrist den vollständigen Wortlaut
des Volksbegehrens „Volksinitiative gegen Massentierhaltung“.
Küpper: „In der 25-jährigen Geschichte des Landes Brandenburg findet
damit nunmehr das zehnte Volksbegehren statt.“
Wer ist eintragungsberechtigt?
Eintragungsberechtigt sind alle Wahlberechtigten zum Landtag
Brandenburg ab dem 16. Lebensjahr. Das sind rund 2,09 Millionen
Brandenburgerinnen und Brandenburger. Ausländische Bürgerinnen und
Bürger, die im Land Brandenburg leben, sind nicht
eintragungsberechtigt.
Wo kann ich mich eintragen?
Die direkte Eintragung erfolgt in eine amtliche Liste. Der
Landesamtstimmungsleiter hat dafür 3.000 Eintragungslisten
vorbereitet, die in amtlichen Eintragungsräumen ausliegen. Die
Eintragung kann auch vor einem ehrenamtlichen Bürgermeister, einem
Notar oder einer anderen zur Beglaubigung ermächtigten Stelle
geleistet werden. Die Gemeinden und Ämter werden rechtzeitig Orte,
wo die Listen aus-liegen, sowie die Eintragungszeiten öffentlich
bekannt geben.
Was muss bei der Eintragung in eine Liste beachtet
werden?
Die Eintragung ist nur am Wohnort möglich. Eintragungsberechtigte
müssen sich durch ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild
(Personalausweis oder Führerschein) ausweisen. Besonders zu beachten
ist, dass eine Eintragung nur gültig ist, wenn sie vollständig alle
gesetzlich geforderten Angaben enthält. Das sind: Vor- und
Familienname, Anschrift und Geburtsdatum der Unterstützerin/des
Unterstützers sowie die persönliche Unterschrift und das Datum der
Unterschriftsleistung. Fehlt nur eine dieser Angaben (zum Beispiel
wird gern das vollständige Geburtsdatum weggelassen), ist die
Eintragung ungültig.
Ist auch eine briefliche Eintragung möglich?
Ja, dazu muss ein Eintragungsschein bei der zuständigen
Abstimmungsbehörde - in der Gemeinde oder dem Amt, wo man wohnt -
beantragt werden. Das ist auch elektronisch möglich. Das Verfahren
ist analog zu einer Briefwahl.
Wo erfahre ich mehr über den Inhalt des
Volksbegehrens?
Neben der öffentlichen Bekanntmachung durch den
Landesabstimmungsleiter wird der Text durch die örtlichen
Abstimmungsbehörden bekannt gegeben. Außerdem enthält jede
Eintragungsliste den vollständigen Text des Volksbegehrens sowie die
Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter, die das
Volksbegehren beantragt haben.
Alle Angaben zum Inhalt des Volksbegehrens, seine gesetzlichen
Grundlagen und der zeitliche Ablauf (Terminkalender) sowie die
Kontaktdaten der Kreisabstimmungsleiter sind ebenfalls im
Internetangebot des Landesabstimmungsleiters unter
www.wahlen.brandenburg veröffentlicht.
Wann ist das Volksbegehren erfolgreich?
Für das Zustandekommen des Volksbegehrens müssen innerhalb der
sechsmonatigen Eintragungsfrist mindestens 80.000
gültige Unterschriften geleistet werden. Kommen diese
zustande, muss sich der Landtag innerhalb von zwei Monaten nach
Bekanntgabe des Ergebnisses erneut mit der Vorlage befassen. Lehnt
der Landtag die Vorlage erneut ab, muss innerhalb von weiteren drei
Monaten im Rahmen eines Volksbegehrens von den Brandenburgerinnen
und Brandenburgern darüber und einen eventuellen Alternativvorschlag
entschieden werden.
Verantwortlich:
Bettina Cain
Pressesprecherin des Landeswahlleiters
Ministerium des Innern und für Kommunales
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Tel. 0331/866 2883, Fax 0331/866 2780
E-Mail:
bettina.cain@mik.brandenburg.de,
landeswahlleiter@mik.brandenburg.de
Internet:
www.wahlen.brandenburg.de
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Video auf youtube
Fleisch vom Fließband RBB OZON unterwegs
Veröffentlicht am 16.09.2014
Verein gegen Tierfabriken:
http://www.vgt.at/
Vegane Gesellschaft Österreich
außerdem in GEO Oktober 2014:
Der Fluch des Fleisches |
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OFFENER BRIEF AN DEN MINISTERPRÄSIDENTEN DES LANDES BRANDENBURG, HERRN DIETMAR
WOIDKE vom NABU Regionalverband Angermünde c/o Beate Blahy
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Volksabstimmung gegen Massentierhaltung |
|
mit Hintergrundinformationen und
Unterschriftenliste vom
Aktionsbündnis
Agrarwende Berlin´-Brandenburg |
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