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Das Problem

Appell als mit Nachtrag

 An alle Tier-, Natur- und Umweltschutzverbände, dementsprechende Stiftungen und Fördervereine, bäuerliche Zusammenschlüsse, Parteien und umweltengagierte Bürger/innen Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) duldet im Bereich Landwirtschaft, daß entgegen seinem Anliegen und den Naturgesetzen unsere Lebensräume weiter nachhaltig geschädigt werden. Daher ist eine gerichtliche Auseinandersetzung mit diesem in vielfacher Hinsicht wirkungslosen Gesetz längst überfällig.
Das betrifft vor allem den unverändert zunehmenden Bau großer Tierhaltungsanlagen. 


Haßleben und alte Schweinemastanlage, die reaktiviert werden soll

 

Schweinemastgroßanlage in der Uckermark
(über 85.000 Tierplätze)
Anmerkung: Seit 2012 Antragsänderung auf 37.000 Tierplätze

 
1. Lage des geplanten Projektes:
  Gemeinde Hassleben im nördlichen Brandenburg zwischen Prenzlau und Templin, hügelige Landschaft mit vielen Seen, zwischen Biosphärenreservat und Naturpark gelegen, Naherholungsgebiet ca. 90 km nördlich Berlin
   
2. Schweinemästerei vor der Wende am selben Standort:
2.1. Betrieb von 1978 bis 1991
2.2. Betriebsfläche 98 Hektar / max. 146.000 Tiere / durchschnittlich 136.000 Tiere
2.3. Schaden an Baumbeständen und Waldböden durch Stickstoffverbindungen aus der Abluft der Ställe und den Begüllungsflächen:
  a) 1981/82 Fischsterben im Kuhzer See durch eingespülte Gülle über Drainagen
  b) hochgradige Bodenbelastungen der Begüllungsflächen mit Stickstoffverbindungen 2 bis 3 mal höher als in den am höchsten belasteten Gebieten der alten Bundesländer
( Untersuchung der Uni Potsdam 1993 )
  c) Schäden an Baumbeständen der Umgebung durch Stickstoffverbindungen aus der Abluft der Ställe und den Begüllungsflächen
   
3. Gescheiterte Versuche der Wiederinbetriebnahme bzw. anderer Nutzungen ( u.a. zu hoher Kaufpreis der Altanlage und drohende Raumordnungsverfahren ):
3.1 1994/1995 / Bodenkamp / 100.000 Schweine
3.2 1996 / Bauernverband Templin / 100.000 Schweine
3.3 1998/2000 / van Asten / 80.000 Schweine
3.4 2001 / 600.000 Puten
3.5 Alternative Versuche: Bahn-AG, Umwelttechnologiepark, Solarfabrik, Müllrecycling
   
4. Geplante neue Schweinemästerei:
4.1 Der Investor van Gennip betreibt Schweinemastanlagen in den Niederlanden ( insgesamt 25.000 Tiere ) und Sandbeiendorf / Altmark (65.000 Tiere). Seine Beteiligungen an Mästereien in Weißrussland, Ukraine und MeckPom sind unklar. Da die Niederlande bereits flächendeckend mit Gülle verseucht sind, wird er für dortigen Abbau von Mastanlagen gut honoriert, um dann in Ostdeutschland mit weiteren Fördermitteln ähnlichen Schaden anzurichten. Er kassiert also doppelt.
4.2 Dr. H. Rehhahn, SPD, ehemals VEG-Chef einer 10.000-Jungrinderanlage bei Wittenberg, 1994 bis 1996 Landwirtschaftsminister in Sachsen-Anhalt, betreut jetzt als sein Unternehmensberater auch die Schweinemast-Neubauten von van Gennip in Mahlwinkel, Altmark, ( 80.000 Tiere, 7 km Abstand von Sandbeiendorf) und von Gebrüder Nooren in Allstedt / Merseburg-Querfurt ( 95.000 Tiere, größtes Vorhaben in Deutschland ).
4.3 Die Anlage wurde per Gemeinderatsbeschluss zum Dorfinnenbereich erklärt. Damit soll ein Raumordnungsverfahren ausgeschlossen werden.
4.4 Kennzahlen:
  a) über 85.000 Tiere
  b) 3,25 Mastdurchgänge pro Jahr
  c) Jahresproduktion: über 170.000 Mastschweine und über 150.000 Ferkel
  d) bei durchschnittlich 5% Verlust 16.000 Tierkadaver pro Jahr
  e) Wasserbedarf: ca. 200.000 m2 pro Jahr
  f) Gülle: ca. 190.000 m2 pro Jahr, Produktion von 700 bis 800 Tonnen Gesamtstickstoff, die Abprodukte entsprechen einer Stadt mit ca. 190.000 Einwohnergleichwerten
   
4.5 Über 9.000 Hektar Begüllungsflächen incl. Altlastflächen, die nicht mehr begüllt werden dürften.
4.6 Der Stickstoff in der Gülle wird im Ausbringungsjahr nur zu 20 bis 30 % von den Pflanzen aufgenommen. Bei ordnungsgemäßer Begüllung können jährlich bis zu 1 kg schwer abbaubare Veterinärmedikamente ( Antibiotika etc. ) pro Hektar mit der Gülle ausgebracht werden, außerdem Biozide und Desinfektionsmittel.
4.7 Bisher nicht langfristig erprobte Abluftfilter sollen den Ammoniakausstoß um 70% reduzieren. Bleibt ein voller Ammoniakaustrag von 25.000 Tieren, der täglich mit 200 kg ( 263 m³ ) in die bereits geschädigten umliegenden Wälder getragen wird.
4.8 Da die Bahn stillgelegt wurde, ist Schwerlastverkehr mit LKW für Futter-, Gülle-, Tier- und Kadavertransport alle 3 Minuten zu erwarten.
4.9 Arbeitsplätze:
  a) 50 Arbeitsplätze sollen entstehen ( 1700 Schweine pro AP ). Der Konzern „Smithfieldt Food“ in North-Karolina ruinierte in 20 Jahren fast 25.000 Familienbetriebe. Er benötigt dort noch 2 Personen für 10.000 Schweine. Parallel zum Aufbau neuer Großmästereien in Ostdeutschland mussten allein 2003 7200 deutsche Landwirte ihre Schweinehaltung aufgeben ( 6,7 % in einem Jahr ), jeder in der industriellen Mast geschaffene Arbeitsplatz kostet mindestens 10 in der deutschen bäuerlichen Landwirtschaft.
  b) Die Attraktivität des Erholungsgebietes „Uckermark“ wird verfallen. Viele Arbeitsplätze in Gastronomie, Pensionen, Ferienwohnungen, Töpfereien, Reiterhöfen etc. werden verloren gehen, der Wert der Grundstücke wird sinken.
     
4.10 Ein Raumordnungsverfahren ( ROV ) wurde vom Land Brandenburg ( Landwirtschafts-minister Birthler ) im Dez. 2003 für unnötig erklärt. Der Untersuchungsradius für Umweltbelastungen wird dadurch von 5.000 m auf 1.250 m reduziert. Naturschutz- und FFH-Gebiete sowie schon belastete Wälder fallen so aus den Untersuchungen heraus, Naturschutzorganisationen wird das Klagerecht erschwert.
4.11 Vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens wurden bereits mit Sondergenehmigung der Kreisverwaltung Uckermark 900 Schweine (Zuchtläufer) ab Februar 2005 eingestallt.
   
5. Zusammenfassende Argumente der Bürgerinitiative „Kontra Industrieschwein Hassleben“ gegen die Wiederaufnahme der Massenproduktion:
5.1 Arbeitsplätze gehen wesentlich mehr verloren als geschaffen werden.
5.2 Ein Berliner Erholungsgebiet wird gefährdet, die bisherige touristische Entwicklung zunichte gemacht.
5.3 Stark geschädigte Altlastflächen werden erneut begüllt.
5.4 Die Versauerung des Waldbodens und die Schädigung der Baumbestände vor allem durch Stickstoffverbindungen wird fortgesetzt
5.5 Die besonders empfindlichen Schutzflächen und viele Gewässer werden erneut bedroht.
5.6 Ein Raumordnungsverfahren wird durch fragwürdige Rechtsauslegung und Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nicht durchgeführt.
5.7 Eine Güllewirtschaft ist derzeit unverantwortlich, da sie das in Brandenburg immer knapper werdende Trinkwasser verbraucht, das sich in unteren Stockwerken erst in Jahrzehnten und Jahrhunderten neu bildet.
5.8 Die durch Massentierhaltung verursachte Tierquälerei ist heute durch nichts zu rechtfertigen. Artgerechte Tierhaltung ist hier nicht möglich.
5.9

Das Landesumweltamt Brandenburg hat im Mai 2005 die Planungsunterlagen im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens öffentlich ausgelegt. Die Resonanz von über 1200 Einwendungen macht deutlich, dass diese Planung auf erheblichen Widerstand in der Öffentlichkeit stößt. Nicht nur aus der Quantität, sondern auch aus der Qualität der Einwendungen ist zu ersehen, dass dieser Widerstand von Bürgern und allen maßgeblichen Verbänden aus ganz Deutschland getragen wird.
In erschreckendem Gegensatz zu der gravierenden Relevanz eines solchen Vorhabens in Bezug auf Umwelt, Mensch und Tier steht die geringe Seriosität der Antragsunterlagen. Die Mängelliste reicht von offensichtlichen Verstößen gegen Auflagen der Raumordnungsbehörde über grobe inhaltliche Defizite und Fehler, äußerst schlampig recherchierten Fakten bis zur Verletzung des Datenschutzes.
Es ist unklar, wieso diese falschen und unvollständigen Unterlagen ausgelegt werden konnten. Die Antragsunterlagen halten einer juristischen Überprüfung nicht stand. Das Landesumweltamt hat diese Planungsunterlagen akzeptiert, obwohl sie in erheblichem Maß den eigenen Auflagen nicht entsprechen. Damit zerstört das Landesumweltamt seine eigene Glaubwürdigkeit. Der für Ende August angesetzte Erörterungstermin zu den Einwendungen ist wegen zu vieler offener Fragen nicht durchführbar.
Es ist offensichtlich, dass das Genehmigungsverfahren in der geplanten Weise nicht fortgesetzt werden kann.

 

 

 

Berlin / Templin, den 15.07.2005

Ernst Pries / Sybilla Keitel / Gert Müller

 



Brief von Wolfgang Apel,
Präsident des Deutschen Tierschutzbundes,
an den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Matthias Platzeck vom 17.05.05 (pdf, ca. 60 KB)

Rings um den Trebowsee soll Gülle ausgebracht werden.

 

   
 
MRSA - Keime sind auch ein Thema in Schweinezucht- und Mastbetrieben, wo Bio-Haltung deutlich besser abschneidet : siehe eine aktuelle Studie des Robert-Koch- Instituts
   
   

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