+++ Landesregierung gesteht ein, dass bei der Genehmigung von Haßleben 2013 bewusst gegen Recht und Gesetz verstoßen wurde +++ Landesregierung gesteht ein, dass bei der Genehmigung von Haßleben 2013 bewusst gegen Recht und Gesetz verstoßen wurde +++ Landesregierung gesteht ein, dass bei der Genehmigung von Haßleben 2013 bewusst gegen Recht und Gesetz verstoßen wurde
 

Auf Anfrage des Grünen Abgeordneten Benjamin Raschke musste die Brandenburger Landesregierung eingestehen, dass die Genehmigung für Haßleben 2013 widerrechtlich erteilt wurde, weil ihre eigenen Erkenntnisse zur Umweltschädigung in verantwortungsloser Weise nicht beachtet wurden.

Das von der EU hoch geschützte FFH-(Umwelt)-Schutzgebiet Kuhzer See wurde bewusst falsch eingeschätzt (LRT3150 anstatt LRT3140) und den Interessen des Schweinemästers geopfert, obwohl bekannt war, dass es wegen seiner hohen Empfindlichkeit durch die nahe Schweinemast massiv geschädigt oder zerstört würde.

Die Gegner der Schweinemast hatten immer wieder auf diese (und andere) Gefahren hingewiesen und wurden wider besseres Wissen übergangen. Dieses Vorgehen passt in das Bild einer Landesregierung, die auch in vielen anderen Fällen Massentierhaltung trotz fataler Auswirkungen mit allen Mitteln massiv fördert.

Und auch jetzt noch will die Landesregierung scheinbar die Genehmigung von Haßleben durch Nachbesserungen und weiteres Entgegenkommen an den Investor retten.

 
 
 

Haßleben ist gestoppt -
wie aber kämpfen wir weiter gegen Tierfabriken ?
Dankesrede auf dem Kleinen Parteitag der Brandenburger GRÜNEN am 18. November 2017 von Sybilla Keitel

 

 

Danksagung an unsere Verbündeten


Liebe Verbündete,

nach dem erfreulichen Haßleben-Urteil haben wir nun einige turbulente Tage hinter uns, die mit Interviews so wie einer Flut von Anfragen unserer Mitkämpfer aus anderen BIs gefüllt waren, auf die wir erstmal reagieren mussten. Dabei konnten wir selbst unser Glück noch gar nicht recht fassen und mussten uns große Mühe geben, das Urteil, die Genese des Kampfes mit seinen Bedingungen und die nun möglichen Konsequenzen öffentlich mit klarem Kopf zu kommentieren.

Allmählich kommen wir zur Ruhe und können die vierzehn hinter uns liegenden Jahre des Widerstands mit mehr Distanz einschätzen und bewerten. In dieser Zeit hat sich enorm was bewegt, - ich erinnere bloß mal an die Berichterstattung der Berliner Zeitung von damals, wo alle unsere Argumente nicht zählten: es gehe um Arbeitsplätze und Wertschöpfung in einer strukturschwachen Region. Heute erhalten nicht Regierung und Behörden, sondern wir das letzte Wort und damit die Deutungshoheit über Haßleben: man soll nicht aufgeben, denn es lohnt sich, so lange zu kämpfen. So endet der Artikel, wer hätte das gedacht.


Uns ist sonnenklar, dass wir als BI das niemals allein geschafft hätten, bei aller Hartnäckigkeit nicht. Wir haben es mit vereinter Kraft gestemmt, denn wir hatten eure großartige Unterstützung, von Anfang an und kontinuierlich, und zwar nicht nur finanzieller, sondern auch ideeller sowie organisatorischer Art. Oftmals waren wir am Boden zerstört, wenn wir uns durch nachgewiesene Gesetzesverstöße, sei es in Sachen Tierschutz, Umweltschutz oder Brandschutz, schon auf der sicheren Seite wähnten und dann vollkommen entgeistert waren, dass dem Investor selbst dann immer wieder ein Hintertürchen geöffnet wurde. Ehrlich gesagt haben wir dadurch zwischenzeitlich den Glauben an Recht und Gesetz verloren und uns manchesmal gefragt, ob der Kampf zwischen David und Goliath nicht einfach sinnlos ist. Bei mir persönlich war es aber so, dass ich nur in die Augen eines geschundenen Tieres blicken musste, um Kraft zu kriegen und zu wissen: ich muss weitermachen, weil wir das Richtige tun. In dieser durchaus prekären Lage, wo man all die Jahre im Ungewissen schwebte, wie es einmal ausgehen wird, habt ihr uns eben alle nicht nur finanziell die Möglichkeit gegeben, einen hervorragenden Anwalt zu bezahlen, sondern uns auch moralisch den Rücken gestärkt, weil ihr darauf gesetzt habt, dass wir uns als Frontkämpfer schon nicht beirren lassen werden.

Für diesen Vertrauensvorschuss danken wir euch. Wir haben viel in eine erhoffte Zukunft investiert und sind überzeugt, dass wir nur so erfolgreich sein konnten. Alle Beteiligten haben den Widerstand gegen eine entsetzliche tierquälerische Haltung und die Zerstörung der Natur konstant aufrecht erhalten, keiner hat sich einschüchtern lassen, keiner hat irgendwann das Handtuch geschmissen. Ich denke, wir haben einfach alle unser Bestmöglichstes in den „Haßleben-Pool“ gegeben, was sich dann zu einer derartig konzertierten Energie zusammengeballt hat, dass wir Goliath mit einiger Wucht die Stirn bieten konnten. Dabei können wir von Glück sagen:

Wir wissen, dass Haßleben das Flaggschiff im Kampf gegen Tierfabriken war, was auch für alle als Präzendenzfall gehandelt wurde, den es durchzuziehen galt: wenn Haßleben fällt, zieht es andere nach sich… Das hoffen wir sehr, denn es gibt noch so viele andere Tierfabriken zu verhindern, zum Beispiel in Tornitz, in Groß Haßlow, in Wadelsdorf, in Mellensee, am ganzen Oderbruch... Wir wissen auch, dass der enorme Einsatz für den Haßleben-Widerstand nicht so ohne Weiteres wiederholbar ist, auch finanziell nicht. Allerdings können wir uns vorstellen, dass aus diesem Verfahren einiges zu übernehmen ist: möglicherweise ist Haßleben nicht die einzige Tierfabrik, deren Genehmigung in einem äußerst schlampig geführten Verfahren durchgewinkt wurde. Da gilt es also, einen guten Anwalt zu engagieren, der das offenlegt. Diesen muss man aber bezahlen können, weshalb es neue Strategien gibt, zum Beispiel für die BIs über Better Place Einnahmen zu generieren. Drittens muss es Kämpfer geben, die das durchziehen und auch weitermachen, wenn sie nicht gleich Erfolg haben. Genau dafür könnte das Haßleben-Urteil auch als ein kräftiger Motivationsschub für alle wirken: so könnte es funktionieren, weil sich durch Zähigkeit, das auch immer wieder an die Öffentlichkeit zu zerren, allmählich ein Bewusstseinswandel einstellt, der den Bürgerinitiativen dann umgekehrt zu immer mehr Rückenwind verhilft - siehe Volksbegehren - , bis der Wandel schließlich in Gesetze gegossen wird.

Mit dankbaren Grüßen in die Runde der Verbündeten,

Sybilla Keitel & Gert Müller
für die Bürgerinitiative Kontraindustrieschwein Haßleben

 

 
 
 
Statement der BI Haßleben zum Urteil vom 16. Oktober 2017

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor:

Die Uckermark – eine agrarindustrielle Begüllungslandschaft, in der die Exkremente von 36 000 Schweinen entsorgt werden. Die Gülle angereichert mit Hormonen und Antibiotika. Die landestypischen Magerböden mit ihrer spezifischen Flora und Fauna: ersoffen in Stickstoff, raufgepackt auf die immensen Altlasten aus DDR-Zeiten. Das Wasser nitratverseucht. Die Luft kontaminiert mit Keimen und Ammoniak.
Eine riesige Schweinefabrik im kleinen Dörfchen Haßleben. Das angrenzende Moor geht ein, der nahe See kippt um, die Fische sterben. Die Menschen erkranken, der Gestank ist unerträglich. Wenn sie es können, ziehen sie weg. Nur die Alten bleiben. Die Touristen bleiben aus: in einer agrarindustriell geprägten Region macht keiner Urlaub.

Was Ihnen als Horrorvision erscheinen mag, wäre längst Realität, wenn wir nicht seit 14 Jahren unermüdlich Widerstand geleistet hätten gegen das Landesumweltamt, welches die Schweinemastanlage von Anfang wollte und die Genehmigung letztendlich auch durchgedrückt hat. In diesen 14 Jahren haben wir immer wieder auf die ungeheuere Schädigung der Umwelt und die beabsichtigte Tierquälerei hingewiesen.

Die mühsam begründete Genehmigung von 2013 war voller unnötiger Ausnahmegenehmigungen und gespickt mit vielen äußerst fragwürdigen Rechtsauslegungen. Tierschutz, Umweltschutz, Brandschutz und Verfahrensvorschriften wurden mit Füßen getreten. Anstatt den Antrag abzulehnen, wurde dem holländischen Investor immer wieder Gelegenheit gegeben, seine schlampigen Antragsunterlagen nachzubessern oder zu verändern. Alles sollte irgendwie passend gemacht werden.

Irgendwas konnte hier nicht mit rechten Dingen zugehen. Daher waren wir oft fassungslos und bisweilen wurde unser Glaube an den Rechtsstaat erschüttert. Vierzehn Jahre Widerstand sind eine sehr lange Zeit: wir brauchten viel Kraft, Zeit, Geld und Nerven. Daher waren froh, dass die Sache nun endlich vor ein neutrales Gericht kam.

Das Urteil vom 16. Oktober empfinden wir als eine schallende Ohrfeige für das Landesumweltamt und die dahinter stehende Landesregierung, denn all diese Unrichtigkeiten und Schlampigkeiten zugunsten des Investors wurden ihnen nun öffentlich nachgewiesen. Speziell Minister Vogelsänger, der sich selbst rühmt, das Volksbegehren gegen Massentierhaltung "erfolgreich abgewehrt" zu haben und sich immer wieder als Lobbyist der Agrarindustriellen hervortut, wurde mit diesem Urteil endlich in die Schranken verwiesen. Herr Vogelsänger scheint die ungeheuren Probleme der Industrialisierung von Landwirtschaft nicht begreifen zu wollen, weswegen er nach unserer Auffassung als Landwirtschaftminister eine Fehlbesetzung ist.

Das gestrige Urteil geht in seiner Bedeutung weit über Haßleben hinaus: bisher kamen die Investoren nach Brandenburg, weil sie auf eine willfährige Regierung hoffen konnten, bei der sie vorbei an Gesetzen ihre Anlagen genehmigt kriegten. Das dürfte nun vorbei sein: das Urteil zeigt, dass über Landwirtschaft und Tierhaltung auch in Brandenburg auf Grundlage der Gesetze entschieden werden muss.

Ohne die jahrelange Unterstützung der Verbände wären wir völlig chancenlos gewesen. Deswegen gilt unser großer Dank dem Deutschen Tierschutzbund, dem BUND, dem NABU und der Albert-Schweitzer-Stiftung, die engagiert mit uns gekämpft haben. Und wir sind sehr froh, dass wir mit Peter Kremer einen Anwalt gefunden haben, der gründlich, beharrlich, so freundlich wie gnadenlos die Gesetzesverstöße der Genehmigungsbehörde bloßgestellt hat.

Wir hoffen, dass das Urteil eine große Ermutigung ist für andere Bürgerinitiativen, sich nicht beirren zu lassen - im Vertrauen auf eine immer noch unabhängige Justiz in Brandenburg.

Sybilla Keitel & Gert Müller
Bürgerinitiative Kontra Industrieschwein Haßleben

 

Viele Presseartikel zur Entscheidung des VG Potsdam:
 

Erfolgreiche Klage gegen den Mega-Stall Haßleben (Albert-Schweitzer Stiftung)

Ein Sieg nach 14 Jahren - lesenswerter Artikel aus der Berliner Zeitung
 

Schallende-Ohrfeige-gegen-Schweinemast, MAZ online 

Potsdamer Neue Nachrichten 

Berliner Zeitung

Berliner Zeitung

Top Agrar

Neues Deutschland

Märkische Oder Zeitung

Eichsfelder Nachrichten

TAZ

Märkische Allgemeine Online 

LR Online 

Berliner Zeitung Online 

RBB 24.de 

Morgenpost Online 

Neues Deutschland Online 

Süddeutsche Online 

NNN.de 

Märkische Oderzeitung 

Agrar heute 

 

 

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Freispruch für Tierschützer, die die Zustände in der Schweinemastanlage Sandbeiendorf dokumentiert haben


Streit um Schweinemast vor Gericht


Christopher Braemer/ 11.10.2017, 23:30 Uhr Potsdam (MOZ)
Das Verwaltungsgericht Potsdam will am Montag über eine umstrittene Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) verhandeln.
Träger der geplanten Anlage mit über 37 000 Tieren ist ein niederländischer Unternehmer. Die klagenden Verbände kritisieren vor allem, dass die bereits 2013 erteilte Genehmigung gegen Vorschriften des Umweltschutzes, des Tierschutzes, des Brandschutzes und des Planungsrechts verstoße.
Zuvor waren drei Widersprüche der Gegner vom Landesumweltamt abgelehnt worden. Umweltschützer befürchten schädliche Auswirkungen auf Naturschutzgebiete, etwa durch die anfallende Gülle, die der einer Großstadt entspräche. "Die Natur hat sich in den vergangenen 25 Jahren gerade erst erholt - und dies soll jetzt wieder einfach so aufs Spiel gesetzt werden", kritisiert BUND-Sprecher Thomas Volpers.
Die Auseinandersetzung um die geplante Schweinemast zieht sich bereits seit mehr als zwölf Jahren hin. In den vergangenen Jahren hatte die Bürgerinitiative "Kontra Industrieschwein" mehrmals gegen die Schweinezucht protestiert.

 

Endlich: Haßleben - Verhandlung am 16. Oktober, 10 Uhr !!! Verfassungsgericht des Landes Brandenburg,
Jägeralle 9-12 (Justizzentrum) Potsdam

Vorherige Anmeldung als Zuhörer unbedingt erforderlich
bei Büro RA Peter Kremer

 

 

 

Einreichung der Klage gegen Haßleben

 


 


rbb 06.06.2016
Potsdamer Neue Presse vom 07.06.2016
Berlin Online
topagrar online

... auf youtube

Berichterstattung auf rbb24 antenne Brandenburg
 

Wir bitten um Mithilfe !

So können Sie mit uns gegen die Genehmigung kämpfen und ein Klageverfahren finanzieren helfen:



https://www.betterplace.org/de/projects/43629-stallpatenschaft-gegen-die-schweinemastanlage-in-hassleben

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

PRESSEMITTEILUNG Haßleben
Presseaktion am Dienstag den 7. Juni um 10:00 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Potsdam

Haßleben kommt vor Gericht

Heute reicht ein breites Bündnis aus Deutschem Tierschutzbund, NABU, BUND für Umwelt und Naturschutz Brandenburg, der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und der Bürgerinitiative Kontra Industrieschwein Klage gegen die geplante Schweinemastanlage in Haßleben ein.

Das dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt unterstellte LfU (Landesamt für Umwelt) hatte trotz des massiven Votums von 104.000 Unterzeichner*innen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung den Widerspruch gegen die riesige Anlage zurückgewiesen.

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, sagt auch im Namen des Landesverbandes Brandenburg, er sei froh, in diesem exemplarischen Fall die tierquälerischen Haltungsbedingungen in der Intensivtierhaltung anprangern zu können.

"Die Chancen auf einen Erfolg der Klage stehen nicht schlecht," meint Peter Kremer, der Anwalt des Klagebündnisses, weil die Genehmigung trotz Reduzierung der Tierplatzzahl von ursprünglich 84 000 auf nun 37 000 viele Fehler enthalte, die vor Gericht vermutlich keinen Bestand hätten. Eine gewichtige Rolle spielt auch der Brandschutz - siehe BER.

Dem NABU und dem BUND geht es vor allem um die fatalen Auswirkungen auf Umwelt- und Naturschutzgebiete durch Nitrat und Stickstoff aus der Anlage und die anfallenden Güllemenge.

Thomas Volpers vom BUND: "Direkt nebenan gibt es ein sehr seltenes hoch geschütztes Moor. Das ginge wegen der immensen Belastung durch die Anlage unweigerlich verloren. Haßleben produziert soviel Gülle wie eine Großstadt, mitten in Schutzgebieten ist das eine Katastrophe."

Mit der Genehmigung hat die Landesregierung ein drastisches Ansteigen der Umgebungsbelastung mit Stickstoff in Kauf genommen - und das, obwohl ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen zu hoher Stickstoffbelastungen vor allem aus der Tierhaltung anhängig ist.

Sybilla Keitel von der BI Kontra Industrieschwein Haßleben: „Es mutet schon seltsam an, mit welcher Unbeirrbarkeit sich Landesregierung und LfU seit nunmehr 12 Jahren darin befleißigen, dem Investor den Weg zu bahnen, notfalls eben durch Ausnahmegenehmigungen von Gesetzen. Das geht so weit, auch eine durch Schweinegülle verseuchte Uckermark als Tourismusziel anzupreisen. Ich bin froh, dass die Sache jetzt vor Gericht kommt. Dass wir dabei die Unterstützung von Verbänden auch durch mehrere Instanzen haben, erleichtert uns sehr.”

Hintergrund: Das dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt unterstellte LfU (Landesamt für Umwelt) hatte trotz des massiven Votums von 104.000 Unterzeichner*innen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung den Widerspruch gegen die riesige Anlage mit 37.000 Schweinen in der Uckermark zurückgewiesen. Umwelt- und Tierschutzverbände werten dieses als Signal, dass die Landesregierung unbeirrt an einer Landwirtschaftspolitik festhält, die auf agrarindustrielle Strukturen und Massentierhaltung setzt. Einem Bündnis aus Bürgerinitiativen, Umwelt- und Tierschutzverbänden ist es zwar bisher gelungen, den Bau der Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) mit 37.000 Tieren zu verzögern. Nach der Zurückweisung des letzten Widerspruchs wollen die Initiativen jetzt aber den Fall Haßleben vor ein unabhängiges Gericht bringen und gegen die Zurückweisung des Widerspruchs durch das Landesumweltamt klagen. Das Verfahren hat aufschiebende Wirkung, so dass weiterhin nicht mit dem Bau bzw. Umbau begonnen werden darf und keine Schweine nach Haßleben kommen.

Kontakt:

Sybilla Keitel, BI Kontraindustrieschwein: 0177 1834077
Gert Müller, BI Kontraindustrieschwein, Tel 0177/ 3 20 40 70

Thomas Volpers (BUND): 039885 3287

RA Peter Kremer: 030 – 288 76 783

Marius Tünte (DTSchB), Presseabteilung, 0228/60496-24

Rieke Petter (Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt), Tel. (0)30 400 54 68 15

 
 

Widerspruch gegen die Genehmigung der Schweinemastanlage in Haßleben abgewiesen
Stellungnahme der BI Kontra Industrieschwein Haßleben:


Was hat Haßleben mit dem
Brandenburger Volksbegehren gegen Massentierhaltung
zu tun ?


• In Haßleben ist Massentierhaltung geplant - zuerst mit 84 000 und jetzt mit 37 000 Schweinen unter einem Dach. Die 104 000 Unterzeichner des Volksbegehrens wollen genau so etwas verhindern.

• Die Mastanlage ist von der SPD/PDS-Landesregierung politisch gewollt, denn sonst hätte sie schon vor etlichen Jahren rechtssicher abgelehnt werden können.

• Das Genehmigungsverfahren läuft nach dem Bundes-Immissionsschutz-gesetz (BImSchG). Es wird gerne als fachlich neutral dargestellt, beinhaltet aber etliche Ermessensspielräume (Ausnahmeregelungen, Bewertungen).

• Gleich zu Beginn des Verfahrens wurde 2003 mit formalen Tricks ein Raumordnungsverfahren (ROV) umgangen, welches die Genehmigung erschwert oder verhindert hätte.

• Die Antragsunterlagen waren über viele Jahre des Verfahrens unvollständig, grob falsch und mit fachlich unzumutbaren Gutachten versehen. Allein deswegen wäre eine rechtssichere Ablehnung des Antrags mehrfach sinnvoll und möglich gewesen. Stattdessen wurde dem Antragsteller immer wieder sehr großzügig Gelegenheit zur Nachbesserung und Berichtigung gegeben. Nur so konnte er in zwei Schritten die Tierplatzzahl von 84 000 auf jetzt 37 000 verringern, um seinen Antrag "zu retten".

• Auch in der verkleinerten Version sind die Auswirkungen auf Umwelt und Natur immer noch so gravierend, dass bei neutraler Betrachtung keine Genehmigung erteilt werden dürfte. Nahe gelegene Naturschutzgebiete (FFH) und hoch sensible Moore werden durch die Mastanlage nachweislich geschädigt werden. Nur mit geschickten Berechnungen über Schadstoffausbreitungen, Ausnahmeregelungen und der Missachtung der vorhandenen Altlasten im Boden ist 2013 die Genehmigung erteilt worden.

• Diverse Regeln und Gesetze zum Tierschutz werden verletzt: grundlegende Vorgaben der EU-Schweinehaltungsverordnung bezüglich Tierwohl (Tageslicht, Einstreu, Schwänze kupieren etc.) werden nicht eingehalten, die gesetzlich vorgeschriebene Rettung der Tiere im Brandfall ist allein wegen der Größe und der dadurch sehr langen Rettungswege nicht möglich, etc.

• Das Gebäude wurde während des Genehmigungsverfahrens ohne Wissen der Genehmigungsbehörde durch eine 193 000 m2 große Photovoltaikanlage gravierend verändert. Dadurch besteht erheblich größere Brandgefahr (Kurzschluss) und die Genehmigung wurde unter falschen Voraussetzungen ausgesprochen.

• Ein drastisches Ansteigen der Umgebungsbelastung mit Stickstoff wird in Kauf genommen - und das obwohl ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen zu hoher Stickstoffbelastungen (Klimaschutz) anhängig ist.

• Bei der Auseinandersetzung um das Volksbegehren gegen Massentierhaltung hat die Landesregierung mit aller Macht das Verbandsklagerecht verhindert, damit Gesetzesverstöße, die bei der Genehmigung zu Haßleben (und anderen Massentieranlagen) offensichtlich vorliegen, nicht einklagbar werden. So konnte sie kurz nach dem "Kompromiss" zum Volksbegehren den Widerspruch gegen die Genehmigung von Haßleben bequem abweisen. Massentierhaltung wird in Brandenburg also weiter gefördert, anstatt sie im Sinne des Volksbegehrens zu unterbinden.

• Es ist nicht zu erwarten, dass in Brandenburg jetzt neue Regelungen und Gesetze gegen Massentierhaltung erlassen werden, wenn nicht einmal der Vollzug der bestehenden Gesetze gewollt wird.

• All dies widerspricht eklatant den Wahlversprechen der SPD, wo es z.B. zur Bundestagswahl 2013 heißt: "Die Intensivtierhaltung werden wir durch geeignete gesetzliche Maßnahmen zurückdrängen."




11. Mai 2016
Gert Müller
BI Kontra Industrieschwein Haßleben
www.kontraindustrieschwein.de
 

 


Pressemitteilung:
BUND Brandenburg und Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg

Widersprüche gegen Mega-Schweinemastanlage Haßleben abgelehnt – BUND prüft Klage  – Spendenplattform „Stallpatenschaften“ gestartet  

Das Landesumweltamt hat die Widersprüche des BUND, NABU, BI „Kontra Industrieschwein“ und Förderverein „Feldberg – Uckermärkische Seenlandschaft“ gegen die Anlage in Haßleben (Gemeinde Boitzenburger Land) abgelehnt. Die Mega-Mastanlage mit ca. 37.000 Schweinemastplätzen und einem Durchlauf vom über 100.000 Tieren pro Jahr verstößt massiv gegen Tierschutzregelungen, anfallende Güllemengen verursachen höchstbedenkliche Nitrat- und Stickstoffbelastungen. Das Brandschutzkonzept gewährleistet aufgrund der langen Rettungswege außerdem nicht die gesetzlich vorgeschriebene Rettung der Tiere im Ernstfall. 

„Die Güllemengen entsprechen den Exkrementen einer Großstadt, mitten im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und dem Naturpark Uckermärkische Seen ist das eine Katastrophe für Mensch und Tier. Der Nährstoffgehalt belastet die Böden und wird die Lebensbereiche in eigentlich geschützten Flora- und Fauna-Habitaten (FFH) Gebieten stark verändern - viele Arten werden als direkte Folge verschwinden. Die Böden sind dort ohnehin bereits aus der Zeit der DDR-Schweinemast verseucht genug und das Grundwasser wird durch die massenhafte Haltung mit Nitrat gesundheitsgefährdend verunreinigt. Jetzt bleibt nur noch der Klageweg gegen die Widerspruchsbescheide vor dem Verwaltungsgericht um diese Katastrophe zu verhindern - diesen werden wir jetzt intensiv prüfen“, sagt Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Brandenburg und Sprecher des Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg. 

Sybilla Keitel kämpft in der Bürgerinitiative „Kontra Industrieschwein“ seit 12 Jahren gegen die drohende Massentierhaltung im Dörfchen Haßleben. Sie bezeichnet die Entscheidung als verheerend für Tiere, Menschen und Natur: "Die Uckermark wird damit zu einer Gülleregion und alle Ambitionen auf Entwicklung des Naturtourismus werden vereitelt. Richtig Geld verdienen wird dann nur noch der Schweinemäster. Dass diese Entscheidung kurz nach dem hart errungenen Kompromiss zum Volksbegehren veröffentlicht wurde, finde ich stilistisch reichlich unfein. In der Landesregierung gibt es trotz schwerwiegender wissenschaftlicher und juristischer Einwände offenbar keinerlei Umdenken. Im Genehmigungsverfahren wurden stattdessen alle Ermessensspielräume genutzt, um mit ‚geschickten’ Berechnungen und  Ausnahmegewährungen dem Schweinefabrikanten den Weg zu ebnen. Auch hohe Stickstoff- und Phosphor-Altlasten im Boden aus DDR-Zeiten wurden ignoriert. Für das Klageverfahren sind wir daher zuversichtlich.“ 

Grundlage ist die Natur- und Umweltschutzverbandsklage, eine Tierschutz-Verbandsklage war entgegen den Forderungen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung von der Landesregierung abgelehnt worden. Tierschutzrelevant wäre die nicht artgerechte Haltung durch unzureichendes Tageslicht, fehlenden Auslauf und Platzangebot ohne Einstreu mit typischen Haltungsstörungen, die ein Schwänzekupieren zur Folge haben.  

Projekt „Stallpatenschaften“:

Klageverfahren gegen Massentierhaltungsanlagen sind mit großem finanziellen Aufwand verbunden, deshalb startet das Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg nach dem erfolgreichen Volksbegehren gegen Massentierhaltung nun das Spendenprojekt „Stallpatenschaften“. Ziel ist es Bürgerinitiativen, die gegen Mega-Mastanlagen mit Widersprüchen und Klageverfahren vor Ort vorgehen, und die durch das Volksbegehren sensibilisierte Öffentlichkeit zusammenzubringen.
Über die Kampagnenwebsite www.volksbegehren-massentierhaltung.de können BürgerInnen Informationen zu Aktivitäten und aktuell laufenden Verfahren von Bürgerinitiativen erhalten und mit einmaligen (Kleinst)-Spenden oder regelmäßigen Beiträgen „Paten“ werden. Das Projekt startet zunächst mit einem Spendenbedarf von 2.000 EUR für die BI „Kontra Industrieschwein“ und dem Klageverfahren für Haßleben vor dem Oberverwaltungsgericht.

 Hintergrund Schweinemastanlage Haßleben:

2004 beantragte der holländische Großinvestor Harry van Gennip die 1991 stillgelegte Schweinemastanlage wieder in Betrieb zu nehmen. 2012 hatte der Investor die Pläne in Anbetracht der absehbaren immissionsschutzrechtlichen Auflagen abgespeckt, statt 85.000 Schweineplätzen sollten nun 37.000 Plätze für Mastschweine, Ferkelaufzucht und (Jung)-Sauen entstehen. 2013 wurde die Genehmigung erteilt. Vor Baubeginn mussten jedoch noch über die mehr als 1000 Einwendungen entschieden werden, die im Genehmigungsverfahren eingereicht wurden. Am 29. Juni 2014 fand gegen die Schweinemast außerdem eine „Wir haben es satt!“-Demonstration mit über 1.000 Teilnehmern in Haßleben statt, zuvor waren im August 2013 bereits 47.000 Unterschriften durch die „Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt" im Potsdamer Landtag abgegeben worden. 

Kontakt:
Axel Kruschat, Bund für Umwelt und Naturschutz Brandenburg
Mobil: 0179 5911698; E-Mail: bund.brandenburg@bund.net 

Sybilla Keitel, Bürgerinitiative „Kontra Industrieschwein“
Mobil: 0177 1834077; E-Mail: sybilla.keitel@berlin.de

 

FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
IM BRANDENBURGER LANDTAG

PRESSEDIENST
PM 59 

Potsdam, 13.5.16
Entscheidung pro Schweinemast in Haßleben: Aus Volksbegehren nichts gelernt 

Das brandenburgische Landesamt für Umwelt hat alle Widersprüche von Umwelt- und Tierschutzverbänden gegen die Genehmigung der Schweinemastanlage im uckermärkischen Haßleben abgelehnt. Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL: 
„Das erfolgreiche Volksbegehren gegen Massentierhaltung hat an der Haltung von Landesregierung und Verwaltung offenbar wenig gerändert. Die Entscheidung für die Massentierhaltung in Haßleben zeigt, dass auch nach dem Kompromiss zum Volksbegehren akuter Handlungsbedarf beim Tier- und Umweltschutz besteht. Wir werden darauf drängen, sehr großen Mastanlagen mit mehr als 3.000 Schweinen oder mehr als 80.000 Legehennen die baurechtlichen Privilegien zu entziehen. Dies hatte auch der Bauernbund Brandenburg vorgeschlagen.“ 

BENJAMIN RASCHKE, Sprecher für ländliche Räume, ergänzte:
„Die Initiatoren des Volksbegehrens haben im Gegensatz zum Bauernverband Kompromissbereitschaft bis an die Schmerzgrenze gezeigt. Die Landesregierung tritt dieses Entgegenkommen nun mit Füßen. Ich gehe davon aus, dass die Bekanntgabe der Entscheidung pro Haßleben bewusst durch Rot-Rot verzögert wurde, bis der Kompromiss zum Volksbegehren in Sack und Tüten war. Vor vier Wochen hätte die Bekanntgabe dieser Entscheidung mit Sicherheit zum Volksentscheid geführt. Mit diesem Vorgehen verliert Rot-Rot weiter an Glaubwürdigkeit. Die Genehmigung für Haßleben ist umweltpolitisch fatal und wirtschaftspolitisch unsinnig."
Widerspruch eingelegt haben Nabu, BUND, Deutscher Tierschutzbund und der Förderverein Naturpark Uckermärkische Seen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Alter Markt 1 | 14467 Potsdam
Tobias Arbinger
Pressesprecher
Tel.: 0331 966 1706 Fax.: 0331 966 1702

 

Artikel aus der MOZ vonHenning Kraudzun 18.05.2016 07:16 Uhr

Unbedingt lesenswert:
Rede von Dr. Barbara Hendricks zur Landwirtschaft der Zukunft
 Berlin, 17.01.2017
auch als pdf 

 

+++ " Neueste Reportage über Schweineelend im STERN "Qualitätssiegel trotz Tierquälerei " +++ Dazu Sonderausgaben der ABL Niedersachsen vom 21. 102016 +++ Zur Situation der Schweinehaltung/ Diskussion über die gegenwärtigen Zustände/ geplante Tierschutzmaßnahmen/ EU- Richtlinien +++

 
 

Neue Tierrechtsorganisation
Animal Climate Action