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Auf
Anfrage des Grünen Abgeordneten Benjamin Raschke musste die
Brandenburger Landesregierung eingestehen, dass die Genehmigung für
Haßleben 2013 widerrechtlich erteilt wurde, weil ihre eigenen
Erkenntnisse zur Umweltschädigung in verantwortungsloser Weise nicht
beachtet wurden.
Das von der EU hoch geschützte
FFH-(Umwelt)-Schutzgebiet Kuhzer See wurde bewusst falsch eingeschätzt
(LRT3150 anstatt LRT3140) und den Interessen des Schweinemästers
geopfert, obwohl bekannt war, dass es wegen seiner hohen Empfindlichkeit
durch die nahe Schweinemast massiv geschädigt oder zerstört würde.
Die Gegner der Schweinemast hatten
immer wieder auf diese (und andere) Gefahren hingewiesen und wurden
wider besseres Wissen übergangen. Dieses Vorgehen passt in das Bild
einer Landesregierung, die auch in vielen anderen Fällen
Massentierhaltung trotz fataler Auswirkungen mit allen Mitteln massiv
fördert.
Und auch jetzt noch will die
Landesregierung scheinbar die Genehmigung von Haßleben durch
Nachbesserungen und weiteres Entgegenkommen an den Investor retten. |
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Haßleben
ist gestoppt -
wie aber kämpfen wir weiter gegen Tierfabriken ?
Dankesrede auf dem Kleinen Parteitag der Brandenburger GRÜNEN am 18.
November 2017 von Sybilla Keitel
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Danksagung an unsere Verbündeten |
Liebe Verbündete,
nach dem erfreulichen Haßleben-Urteil haben wir nun einige turbulente
Tage hinter uns, die mit Interviews so wie einer Flut von Anfragen
unserer Mitkämpfer aus anderen BIs gefüllt waren, auf die wir erstmal
reagieren mussten. Dabei konnten wir selbst unser Glück noch gar nicht
recht fassen und mussten uns große Mühe geben, das Urteil, die Genese
des Kampfes mit seinen Bedingungen und die nun möglichen Konsequenzen
öffentlich mit klarem Kopf zu kommentieren.
Allmählich kommen wir zur Ruhe und können die vierzehn hinter uns
liegenden Jahre des Widerstands mit mehr Distanz einschätzen und
bewerten. In dieser Zeit hat sich enorm was bewegt, - ich erinnere bloß
mal an die Berichterstattung der Berliner Zeitung von damals, wo alle
unsere Argumente nicht zählten: es gehe um Arbeitsplätze und
Wertschöpfung in einer strukturschwachen Region. Heute erhalten nicht
Regierung und Behörden, sondern wir das letzte Wort und damit die
Deutungshoheit über Haßleben: man soll nicht aufgeben, denn es lohnt
sich, so lange zu kämpfen. So endet der Artikel, wer hätte das gedacht.
Uns ist sonnenklar, dass wir als BI das niemals allein geschafft
hätten, bei aller Hartnäckigkeit nicht. Wir haben es mit vereinter Kraft
gestemmt, denn wir hatten eure großartige Unterstützung, von Anfang an
und kontinuierlich, und zwar nicht nur finanzieller, sondern auch
ideeller sowie organisatorischer Art. Oftmals waren wir am Boden
zerstört, wenn wir uns durch nachgewiesene Gesetzesverstöße, sei es in
Sachen Tierschutz, Umweltschutz oder Brandschutz, schon auf der sicheren
Seite wähnten und dann vollkommen entgeistert waren, dass dem Investor
selbst dann immer wieder ein Hintertürchen geöffnet wurde. Ehrlich
gesagt haben wir dadurch zwischenzeitlich den Glauben an Recht und
Gesetz verloren und uns manchesmal gefragt, ob der Kampf zwischen David
und Goliath nicht einfach sinnlos ist. Bei mir persönlich war es aber
so, dass ich nur in die Augen eines geschundenen Tieres blicken musste,
um Kraft zu kriegen und zu wissen: ich muss weitermachen, weil wir das
Richtige tun. In dieser durchaus prekären Lage, wo man all die Jahre im
Ungewissen schwebte, wie es einmal ausgehen wird, habt ihr uns eben alle
nicht nur finanziell die Möglichkeit gegeben, einen hervorragenden
Anwalt zu bezahlen, sondern uns auch moralisch den Rücken gestärkt, weil
ihr darauf gesetzt habt, dass wir uns als Frontkämpfer schon nicht
beirren lassen werden.
Für diesen Vertrauensvorschuss danken wir euch. Wir haben viel in
eine erhoffte Zukunft investiert und sind überzeugt, dass wir nur so
erfolgreich sein konnten. Alle Beteiligten haben den Widerstand gegen
eine entsetzliche tierquälerische Haltung und die Zerstörung der Natur
konstant aufrecht erhalten, keiner hat sich einschüchtern lassen, keiner
hat irgendwann das Handtuch geschmissen. Ich denke, wir haben einfach
alle unser Bestmöglichstes in den „Haßleben-Pool“ gegeben, was sich dann
zu einer derartig konzertierten Energie zusammengeballt hat, dass wir
Goliath mit einiger Wucht die Stirn bieten konnten. Dabei können wir von
Glück sagen:
Wir wissen, dass Haßleben das Flaggschiff im Kampf gegen Tierfabriken
war, was auch für alle als Präzendenzfall gehandelt wurde, den es
durchzuziehen galt: wenn Haßleben fällt, zieht es andere nach sich… Das
hoffen wir sehr, denn es gibt noch so viele andere Tierfabriken zu
verhindern, zum Beispiel in Tornitz, in Groß Haßlow, in Wadelsdorf, in
Mellensee, am ganzen Oderbruch... Wir wissen auch, dass der enorme
Einsatz für den Haßleben-Widerstand nicht so ohne Weiteres wiederholbar
ist, auch finanziell nicht. Allerdings können wir uns vorstellen, dass
aus diesem Verfahren einiges zu übernehmen ist: möglicherweise ist
Haßleben nicht die einzige Tierfabrik, deren Genehmigung in einem
äußerst schlampig geführten Verfahren durchgewinkt wurde. Da gilt es
also, einen guten Anwalt zu engagieren, der das offenlegt. Diesen muss
man aber bezahlen können, weshalb es neue Strategien gibt, zum Beispiel
für die BIs über Better Place Einnahmen zu generieren. Drittens muss es
Kämpfer geben, die das durchziehen und auch weitermachen, wenn sie nicht
gleich Erfolg haben. Genau dafür könnte das Haßleben-Urteil auch als ein
kräftiger Motivationsschub für alle wirken: so könnte es funktionieren,
weil sich durch Zähigkeit, das auch immer wieder an die Öffentlichkeit
zu zerren, allmählich ein Bewusstseinswandel einstellt, der den
Bürgerinitiativen dann umgekehrt zu immer mehr Rückenwind verhilft -
siehe Volksbegehren - , bis der Wandel schließlich in Gesetze gegossen
wird.
Mit dankbaren Grüßen in die Runde der Verbündeten,
Sybilla Keitel & Gert Müller
für die Bürgerinitiative Kontraindustrieschwein Haßleben
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Statement der BI Haßleben zum Urteil vom 16. Oktober 2017
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor:
Die Uckermark – eine agrarindustrielle
Begüllungslandschaft, in der die Exkremente von 36 000 Schweinen
entsorgt werden. Die Gülle angereichert mit Hormonen und Antibiotika.
Die landestypischen Magerböden mit ihrer spezifischen Flora und Fauna:
ersoffen in Stickstoff, raufgepackt auf die immensen Altlasten aus
DDR-Zeiten. Das Wasser nitratverseucht. Die Luft kontaminiert mit Keimen
und Ammoniak.
Eine riesige Schweinefabrik im kleinen Dörfchen Haßleben. Das
angrenzende Moor geht ein, der nahe See kippt um, die Fische sterben.
Die Menschen erkranken, der Gestank ist unerträglich. Wenn sie es
können, ziehen sie weg. Nur die Alten bleiben. Die Touristen bleiben
aus: in einer agrarindustriell geprägten Region macht keiner Urlaub.
Was Ihnen als Horrorvision erscheinen mag, wäre
längst Realität, wenn wir nicht seit 14 Jahren unermüdlich Widerstand
geleistet hätten gegen das Landesumweltamt, welches die
Schweinemastanlage von Anfang wollte und die Genehmigung letztendlich
auch durchgedrückt hat. In diesen 14 Jahren haben wir immer wieder auf
die ungeheuere Schädigung der Umwelt und die beabsichtigte Tierquälerei
hingewiesen.
Die mühsam begründete Genehmigung von 2013 war
voller unnötiger Ausnahmegenehmigungen und gespickt mit vielen äußerst
fragwürdigen Rechtsauslegungen. Tierschutz, Umweltschutz, Brandschutz
und Verfahrensvorschriften wurden mit Füßen getreten. Anstatt den Antrag
abzulehnen, wurde dem holländischen Investor immer wieder Gelegenheit
gegeben, seine schlampigen Antragsunterlagen nachzubessern oder zu
verändern. Alles sollte irgendwie passend gemacht werden.
Irgendwas konnte hier nicht mit rechten Dingen
zugehen. Daher waren wir oft fassungslos und bisweilen wurde unser
Glaube an den Rechtsstaat erschüttert. Vierzehn Jahre Widerstand sind
eine sehr lange Zeit: wir brauchten viel Kraft, Zeit, Geld und Nerven.
Daher waren froh, dass die Sache nun endlich vor ein neutrales Gericht
kam.
Das Urteil vom 16. Oktober empfinden wir als eine
schallende Ohrfeige für das Landesumweltamt und die dahinter stehende
Landesregierung, denn all diese Unrichtigkeiten und Schlampigkeiten
zugunsten des Investors wurden ihnen nun öffentlich nachgewiesen.
Speziell Minister Vogelsänger, der sich selbst rühmt, das Volksbegehren
gegen Massentierhaltung "erfolgreich abgewehrt" zu haben und sich immer
wieder als Lobbyist der Agrarindustriellen hervortut, wurde mit diesem
Urteil endlich in die Schranken verwiesen. Herr Vogelsänger scheint die
ungeheuren Probleme der Industrialisierung von Landwirtschaft nicht
begreifen zu wollen, weswegen er nach unserer Auffassung als
Landwirtschaftminister eine Fehlbesetzung ist.
Das gestrige Urteil geht in seiner Bedeutung weit
über Haßleben hinaus: bisher kamen die Investoren nach Brandenburg, weil
sie auf eine willfährige Regierung hoffen konnten, bei der sie vorbei an
Gesetzen ihre Anlagen genehmigt kriegten. Das dürfte nun vorbei sein:
das Urteil zeigt, dass über Landwirtschaft und Tierhaltung auch in
Brandenburg auf Grundlage der Gesetze entschieden werden muss.
Ohne die jahrelange Unterstützung der Verbände
wären wir völlig chancenlos gewesen. Deswegen gilt unser großer Dank dem
Deutschen Tierschutzbund, dem BUND, dem NABU und der
Albert-Schweitzer-Stiftung, die engagiert mit uns gekämpft haben. Und
wir sind sehr froh, dass wir mit Peter Kremer einen Anwalt gefunden
haben, der gründlich, beharrlich, so freundlich wie gnadenlos die
Gesetzesverstöße der Genehmigungsbehörde bloßgestellt hat.
Wir hoffen, dass das Urteil eine große Ermutigung
ist für andere Bürgerinitiativen, sich nicht beirren zu lassen - im
Vertrauen auf eine immer noch unabhängige Justiz in Brandenburg.
Sybilla Keitel & Gert Müller
Bürgerinitiative Kontra
Industrieschwein Haßleben |
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Viele
Presseartikel zur Entscheidung des VG Potsdam:
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Erfolgreiche Klage gegen den Mega-Stall Haßleben (Albert-Schweitzer
Stiftung)
Ein Sieg
nach 14 Jahren - lesenswerter Artikel aus der Berliner Zeitung
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Schallende-Ohrfeige-gegen-Schweinemast, MAZ online
Potsdamer Neue Nachrichten
Berliner Zeitung
Berliner Zeitung
Top Agrar
Neues Deutschland
Märkische Oder Zeitung
Eichsfelder Nachrichten
TAZ
Märkische Allgemeine Online
LR Online
Berliner Zeitung Online
RBB 24.de
Morgenpost Online
Neues Deutschland Online
Süddeutsche Online
NNN.de
Märkische Oderzeitung
Agrar heute
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!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Freispruch
für Tierschützer, die die Zustände in der Schweinemastanlage
Sandbeiendorf dokumentiert haben |
Streit um Schweinemast vor Gericht
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Christopher Braemer/ 11.10.2017, 23:30 Uhr Potsdam (MOZ)
Das Verwaltungsgericht Potsdam will am Montag über eine umstrittene
Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark) verhandeln.
Träger der geplanten Anlage mit über 37 000 Tieren ist ein
niederländischer Unternehmer. Die klagenden Verbände kritisieren vor
allem, dass die bereits 2013 erteilte Genehmigung gegen Vorschriften des
Umweltschutzes, des Tierschutzes, des Brandschutzes und des
Planungsrechts verstoße.
Zuvor waren drei Widersprüche der Gegner vom Landesumweltamt abgelehnt
worden. Umweltschützer befürchten schädliche Auswirkungen auf
Naturschutzgebiete, etwa durch die anfallende Gülle, die der einer
Großstadt entspräche. "Die Natur hat sich in den vergangenen 25 Jahren
gerade erst erholt - und dies soll jetzt wieder einfach so aufs Spiel
gesetzt werden", kritisiert BUND-Sprecher Thomas Volpers.
Die Auseinandersetzung um die geplante Schweinemast zieht sich bereits
seit mehr als zwölf Jahren hin. In den vergangenen Jahren hatte die
Bürgerinitiative "Kontra Industrieschwein" mehrmals gegen die
Schweinezucht protestiert.
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Endlich: Haßleben - Verhandlung am 16.
Oktober, 10 Uhr !!! Verfassungsgericht des Landes
Brandenburg,
Jägeralle 9-12 (Justizzentrum) Potsdam
Vorherige Anmeldung als Zuhörer unbedingt erforderlich
bei Büro RA Peter Kremer |
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Einreichung der Klage gegen Haßleben |
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rbb 06.06.2016
Potsdamer Neue Presse vom 07.06.2016
Berlin Online
topagrar online |
... auf youtube |
Berichterstattung auf rbb24 antenne Brandenburg
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Wir bitten um Mithilfe !
So können Sie mit uns gegen die Genehmigung kämpfen und ein
Klageverfahren finanzieren helfen:
https://www.betterplace.org/de/projects/43629-stallpatenschaft-gegen-die-schweinemastanlage-in-hassleben
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PRESSEMITTEILUNG Haßleben
Presseaktion am Dienstag den 7. Juni um 10:00 Uhr vor dem
Verwaltungsgericht Potsdam
Haßleben kommt vor Gericht
Heute reicht ein breites Bündnis aus Deutschem Tierschutzbund, NABU,
BUND für Umwelt und Naturschutz Brandenburg, der Albert Schweitzer
Stiftung für unsere Mitwelt und der Bürgerinitiative Kontra
Industrieschwein Klage gegen die geplante Schweinemastanlage in Haßleben
ein.
Das dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt unterstellte LfU
(Landesamt für Umwelt) hatte trotz des massiven Votums von 104.000
Unterzeichner*innen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung den
Widerspruch gegen die riesige Anlage zurückgewiesen.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, sagt auch im
Namen des Landesverbandes Brandenburg, er sei froh, in diesem
exemplarischen Fall die tierquälerischen Haltungsbedingungen in der
Intensivtierhaltung anprangern zu können.
"Die Chancen auf einen Erfolg der Klage stehen nicht schlecht," meint
Peter Kremer, der Anwalt des Klagebündnisses, weil die Genehmigung trotz
Reduzierung der Tierplatzzahl von ursprünglich 84 000 auf nun 37 000
viele Fehler enthalte, die vor Gericht vermutlich keinen Bestand hätten.
Eine gewichtige Rolle spielt auch der Brandschutz - siehe BER.
Dem NABU und dem BUND geht es vor allem um die fatalen Auswirkungen auf
Umwelt- und Naturschutzgebiete durch Nitrat und Stickstoff aus der
Anlage und die anfallenden Güllemenge.
Thomas Volpers vom BUND: "Direkt nebenan gibt es ein sehr seltenes hoch
geschütztes Moor. Das ginge wegen der immensen Belastung durch die
Anlage unweigerlich verloren. Haßleben produziert soviel Gülle wie eine
Großstadt, mitten in Schutzgebieten ist das eine Katastrophe."
Mit der Genehmigung hat die Landesregierung ein drastisches Ansteigen
der Umgebungsbelastung mit Stickstoff in Kauf genommen - und das, obwohl
ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen zu hoher Stickstoffbelastungen
vor allem aus der Tierhaltung anhängig ist.
Sybilla Keitel von der BI Kontra Industrieschwein Haßleben: „Es mutet
schon seltsam an, mit welcher Unbeirrbarkeit sich Landesregierung und
LfU seit nunmehr 12 Jahren darin befleißigen, dem Investor den Weg zu
bahnen, notfalls eben durch Ausnahmegenehmigungen von Gesetzen. Das geht
so weit, auch eine durch Schweinegülle verseuchte Uckermark als
Tourismusziel anzupreisen. Ich bin froh, dass die Sache jetzt vor
Gericht kommt. Dass wir dabei die Unterstützung von Verbänden auch durch
mehrere Instanzen haben, erleichtert uns sehr.”
Hintergrund: Das dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
unterstellte LfU (Landesamt für Umwelt) hatte trotz des massiven Votums
von 104.000 Unterzeichner*innen des Volksbegehrens gegen
Massentierhaltung den Widerspruch gegen die riesige Anlage mit 37.000
Schweinen in der Uckermark zurückgewiesen. Umwelt- und
Tierschutzverbände werten dieses als Signal, dass die Landesregierung
unbeirrt an einer Landwirtschaftspolitik festhält, die auf
agrarindustrielle Strukturen und Massentierhaltung setzt. Einem Bündnis
aus Bürgerinitiativen, Umwelt- und Tierschutzverbänden ist es zwar
bisher gelungen, den Bau der Schweinemastanlage in Haßleben (Uckermark)
mit 37.000 Tieren zu verzögern. Nach der Zurückweisung des letzten
Widerspruchs wollen die Initiativen jetzt aber den Fall Haßleben vor ein
unabhängiges Gericht bringen und gegen die Zurückweisung des
Widerspruchs durch das Landesumweltamt klagen. Das Verfahren hat
aufschiebende Wirkung, so dass weiterhin nicht mit dem Bau bzw. Umbau
begonnen werden darf und keine Schweine nach Haßleben kommen.
Kontakt:
Sybilla Keitel, BI Kontraindustrieschwein: 0177 1834077
Gert Müller, BI Kontraindustrieschwein, Tel 0177/ 3 20 40 70
Thomas Volpers (BUND): 039885 3287
RA Peter Kremer: 030 – 288 76 783
Marius Tünte (DTSchB), Presseabteilung, 0228/60496-24
Rieke Petter (Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt), Tel. (0)30
400 54 68 15 |
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Widerspruch gegen die Genehmigung der
Schweinemastanlage in Haßleben abgewiesen
Stellungnahme der BI Kontra Industrieschwein Haßleben:
Was hat Haßleben mit dem
Brandenburger Volksbegehren gegen
Massentierhaltung
zu tun ?
• In Haßleben ist Massentierhaltung geplant - zuerst mit 84 000 und
jetzt mit 37 000 Schweinen unter einem Dach. Die 104 000 Unterzeichner
des Volksbegehrens wollen genau so etwas verhindern.
• Die Mastanlage ist von der SPD/PDS-Landesregierung politisch gewollt,
denn sonst hätte sie schon vor etlichen Jahren rechtssicher abgelehnt
werden können.
• Das Genehmigungsverfahren läuft nach dem
Bundes-Immissionsschutz-gesetz (BImSchG). Es wird gerne als fachlich
neutral dargestellt, beinhaltet aber etliche Ermessensspielräume
(Ausnahmeregelungen, Bewertungen).
• Gleich zu Beginn des Verfahrens wurde 2003 mit formalen Tricks ein
Raumordnungsverfahren (ROV) umgangen, welches die Genehmigung erschwert
oder verhindert hätte.
• Die Antragsunterlagen waren über viele Jahre des Verfahrens
unvollständig, grob falsch und mit fachlich unzumutbaren Gutachten
versehen. Allein deswegen wäre eine rechtssichere Ablehnung des Antrags
mehrfach sinnvoll und möglich gewesen. Stattdessen wurde dem
Antragsteller immer wieder sehr großzügig Gelegenheit zur Nachbesserung
und Berichtigung gegeben. Nur so konnte er in zwei Schritten die
Tierplatzzahl von 84 000 auf jetzt 37 000 verringern, um seinen Antrag
"zu retten".
• Auch in der verkleinerten Version sind die Auswirkungen auf Umwelt und
Natur immer noch so gravierend, dass bei neutraler Betrachtung keine
Genehmigung erteilt werden dürfte. Nahe gelegene Naturschutzgebiete (FFH)
und hoch sensible Moore werden durch die Mastanlage nachweislich
geschädigt werden. Nur mit geschickten Berechnungen über
Schadstoffausbreitungen, Ausnahmeregelungen und der Missachtung der
vorhandenen Altlasten im Boden ist 2013 die Genehmigung erteilt worden.
• Diverse Regeln und Gesetze zum Tierschutz werden verletzt:
grundlegende Vorgaben der EU-Schweinehaltungsverordnung bezüglich
Tierwohl (Tageslicht, Einstreu, Schwänze kupieren etc.) werden nicht
eingehalten, die gesetzlich vorgeschriebene Rettung der Tiere im
Brandfall ist allein wegen der Größe und der dadurch sehr langen
Rettungswege nicht möglich, etc.
• Das Gebäude wurde während des Genehmigungsverfahrens ohne Wissen der
Genehmigungsbehörde durch eine 193 000 m2 große Photovoltaikanlage
gravierend verändert. Dadurch besteht erheblich größere Brandgefahr
(Kurzschluss) und die Genehmigung wurde unter falschen Voraussetzungen
ausgesprochen.
• Ein drastisches Ansteigen der Umgebungsbelastung mit Stickstoff wird
in Kauf genommen - und das obwohl ein EU-Vertragsverletzungsverfahren
wegen zu hoher Stickstoffbelastungen (Klimaschutz) anhängig ist.
• Bei der Auseinandersetzung um das Volksbegehren gegen
Massentierhaltung hat die Landesregierung mit aller Macht das
Verbandsklagerecht verhindert, damit Gesetzesverstöße, die bei der
Genehmigung zu Haßleben (und anderen Massentieranlagen) offensichtlich
vorliegen, nicht einklagbar werden. So konnte sie kurz nach dem
"Kompromiss" zum Volksbegehren den Widerspruch gegen die Genehmigung von
Haßleben bequem abweisen. Massentierhaltung wird in Brandenburg also
weiter gefördert, anstatt sie im Sinne des Volksbegehrens zu
unterbinden.
• Es ist nicht zu erwarten, dass in Brandenburg jetzt neue Regelungen
und Gesetze gegen Massentierhaltung erlassen werden, wenn nicht einmal
der Vollzug der bestehenden Gesetze gewollt wird.
• All dies widerspricht eklatant den Wahlversprechen der SPD, wo es z.B.
zur Bundestagswahl 2013 heißt: "Die Intensivtierhaltung werden wir durch
geeignete gesetzliche Maßnahmen zurückdrängen."
11. Mai 2016
Gert Müller
BI Kontra Industrieschwein Haßleben
www.kontraindustrieschwein.de
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Pressemitteilung:
BUND Brandenburg und Aktionsbündnis Agrarwende
Berlin-Brandenburg
Widersprüche gegen Mega-Schweinemastanlage Haßleben abgelehnt – BUND
prüft Klage – Spendenplattform „Stallpatenschaften“ gestartet
Das
Landesumweltamt hat die Widersprüche des BUND, NABU, BI „Kontra
Industrieschwein“ und Förderverein „Feldberg – Uckermärkische
Seenlandschaft“ gegen die Anlage in Haßleben (Gemeinde Boitzenburger
Land) abgelehnt. Die Mega-Mastanlage mit ca. 37.000 Schweinemastplätzen
und einem Durchlauf vom über 100.000 Tieren pro Jahr verstößt massiv
gegen Tierschutzregelungen, anfallende Güllemengen verursachen
höchstbedenkliche Nitrat- und Stickstoffbelastungen. Das
Brandschutzkonzept gewährleistet aufgrund der langen Rettungswege
außerdem nicht die gesetzlich vorgeschriebene Rettung der Tiere im
Ernstfall.
„Die
Güllemengen entsprechen den Exkrementen einer Großstadt, mitten im
Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und dem Naturpark Uckermärkische
Seen ist das eine Katastrophe für Mensch und Tier. Der Nährstoffgehalt
belastet die Böden und wird die Lebensbereiche in eigentlich geschützten
Flora- und Fauna-Habitaten (FFH) Gebieten stark verändern - viele Arten
werden als direkte Folge verschwinden. Die Böden sind dort ohnehin
bereits aus der Zeit der DDR-Schweinemast verseucht genug und das
Grundwasser wird durch die massenhafte Haltung mit Nitrat
gesundheitsgefährdend verunreinigt. Jetzt bleibt nur noch der Klageweg
gegen die Widerspruchsbescheide vor dem Verwaltungsgericht um diese
Katastrophe zu verhindern - diesen werden wir jetzt intensiv prüfen“,
sagt Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und
Naturschutz (BUND) Brandenburg und Sprecher des Aktionsbündnis
Agrarwende Berlin-Brandenburg.
Sybilla Keitel kämpft in der Bürgerinitiative „Kontra Industrieschwein“
seit 12 Jahren gegen die drohende Massentierhaltung im Dörfchen Haßleben.
Sie bezeichnet die Entscheidung als verheerend für Tiere, Menschen und
Natur: "Die Uckermark wird damit zu einer Gülleregion und alle
Ambitionen auf Entwicklung des Naturtourismus werden vereitelt. Richtig
Geld verdienen wird dann nur noch der Schweinemäster. Dass diese
Entscheidung kurz nach dem hart errungenen Kompromiss zum Volksbegehren
veröffentlicht wurde, finde ich stilistisch reichlich unfein. In der
Landesregierung gibt es trotz schwerwiegender wissenschaftlicher und
juristischer Einwände offenbar keinerlei Umdenken. Im
Genehmigungsverfahren wurden stattdessen alle Ermessensspielräume
genutzt, um mit ‚geschickten’ Berechnungen und Ausnahmegewährungen dem
Schweinefabrikanten den Weg zu ebnen. Auch hohe Stickstoff- und
Phosphor-Altlasten im Boden aus DDR-Zeiten wurden ignoriert. Für das
Klageverfahren sind wir daher zuversichtlich.“
Grundlage ist die Natur- und Umweltschutzverbandsklage, eine
Tierschutz-Verbandsklage war entgegen den Forderungen des Volksbegehrens
gegen Massentierhaltung von der Landesregierung abgelehnt worden.
Tierschutzrelevant wäre die nicht artgerechte Haltung durch
unzureichendes Tageslicht, fehlenden Auslauf und Platzangebot ohne
Einstreu mit typischen Haltungsstörungen, die ein Schwänzekupieren zur
Folge haben.
Projekt „Stallpatenschaften“:
Klageverfahren gegen Massentierhaltungsanlagen sind mit großem
finanziellen Aufwand verbunden, deshalb startet das Aktionsbündnis
Agrarwende Berlin-Brandenburg nach dem erfolgreichen Volksbegehren gegen
Massentierhaltung nun das Spendenprojekt „Stallpatenschaften“. Ziel ist
es Bürgerinitiativen, die gegen Mega-Mastanlagen mit Widersprüchen und
Klageverfahren vor Ort vorgehen, und die durch das Volksbegehren
sensibilisierte Öffentlichkeit zusammenzubringen.
Über die Kampagnenwebsite www.volksbegehren-massentierhaltung.de können
BürgerInnen Informationen zu Aktivitäten und aktuell laufenden Verfahren
von Bürgerinitiativen erhalten und mit einmaligen (Kleinst)-Spenden oder
regelmäßigen Beiträgen „Paten“ werden. Das Projekt startet zunächst mit
einem Spendenbedarf von 2.000 EUR für die BI „Kontra Industrieschwein“
und dem Klageverfahren für Haßleben vor dem Oberverwaltungsgericht.
Hintergrund
Schweinemastanlage Haßleben:
2004
beantragte der holländische Großinvestor Harry van Gennip die 1991
stillgelegte Schweinemastanlage wieder in Betrieb zu nehmen. 2012 hatte
der Investor die Pläne in Anbetracht der absehbaren
immissionsschutzrechtlichen Auflagen abgespeckt, statt 85.000
Schweineplätzen sollten nun 37.000 Plätze für Mastschweine,
Ferkelaufzucht und (Jung)-Sauen entstehen. 2013 wurde die Genehmigung
erteilt. Vor Baubeginn mussten jedoch noch über die mehr als 1000
Einwendungen entschieden werden, die im Genehmigungsverfahren
eingereicht wurden. Am 29. Juni 2014 fand gegen die Schweinemast
außerdem eine „Wir haben es satt!“-Demonstration mit über 1.000
Teilnehmern in Haßleben statt, zuvor waren im August 2013 bereits 47.000
Unterschriften durch die „Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt"
im Potsdamer Landtag abgegeben worden.
Kontakt:
Axel Kruschat, Bund für Umwelt und Naturschutz Brandenburg
Mobil: 0179 5911698; E-Mail: bund.brandenburg@bund.net
Sybilla Keitel,
Bürgerinitiative „Kontra Industrieschwein“
Mobil: 0177 1834077; E-Mail: sybilla.keitel@berlin.de
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FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
IM BRANDENBURGER LANDTAG
PRESSEDIENST
PM 59
Potsdam, 13.5.16
Entscheidung pro Schweinemast in Haßleben: Aus Volksbegehren nichts
gelernt
Das brandenburgische Landesamt für
Umwelt hat alle Widersprüche von Umwelt- und Tierschutzverbänden gegen
die Genehmigung der Schweinemastanlage im uckermärkischen Haßleben
abgelehnt. Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN AXEL VOGEL:
„Das erfolgreiche Volksbegehren gegen Massentierhaltung hat an der
Haltung von Landesregierung und Verwaltung offenbar wenig gerändert. Die
Entscheidung für die Massentierhaltung in Haßleben zeigt, dass auch nach
dem Kompromiss zum Volksbegehren akuter Handlungsbedarf beim Tier- und
Umweltschutz besteht. Wir werden darauf drängen, sehr großen Mastanlagen
mit mehr als 3.000 Schweinen oder mehr als 80.000 Legehennen die
baurechtlichen Privilegien zu entziehen. Dies hatte auch der Bauernbund
Brandenburg vorgeschlagen.“
BENJAMIN RASCHKE, Sprecher für
ländliche Räume, ergänzte:
„Die Initiatoren des Volksbegehrens haben im Gegensatz zum Bauernverband
Kompromissbereitschaft bis an die Schmerzgrenze gezeigt. Die
Landesregierung tritt dieses Entgegenkommen nun mit Füßen. Ich gehe
davon aus, dass die Bekanntgabe der Entscheidung pro Haßleben bewusst
durch Rot-Rot verzögert wurde, bis der Kompromiss zum Volksbegehren in
Sack und Tüten war. Vor vier Wochen hätte die Bekanntgabe dieser
Entscheidung mit Sicherheit zum Volksentscheid geführt. Mit diesem
Vorgehen verliert Rot-Rot weiter an Glaubwürdigkeit. Die Genehmigung für
Haßleben ist umweltpolitisch fatal und wirtschaftspolitisch unsinnig."
Widerspruch eingelegt haben Nabu, BUND, Deutscher Tierschutzbund und
der Förderverein Naturpark Uckermärkische Seen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Alter Markt 1 | 14467 Potsdam
Tobias Arbinger
Pressesprecher
Tel.: 0331 966 1706 Fax.: 0331 966 1702
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Artikel aus der MOZ vonHenning Kraudzun 18.05.2016 07:16 Uhr |
Unbedingt lesenswert:
Rede von Dr. Barbara Hendricks zur Landwirtschaft der Zukunft
Berlin, 17.01.2017 auch als
pdf |
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+++ " Neueste Reportage über Schweineelend im STERN
"Qualitätssiegel trotz Tierquälerei " +++ Dazu Sonderausgaben der ABL
Niedersachsen vom 21. 102016 +++ Zur Situation der Schweinehaltung/
Diskussion über die gegenwärtigen Zustände/ geplante
Tierschutzmaßnahmen/ EU- Richtlinien +++ |
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Neue Tierrechtsorganisation
Animal Climate Action
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